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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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nach der allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach
dem im Jahre 1844 angewendeten Tarife zu entrichten käme;

endlich kund geben, das; Allerhöchstdieselben von Ihren er. geh.
Ständen erwarten, sie würden die a. h. Sorgfalt anerkennen, nicht
nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche mit den Zwecken des
Gesammtwohles Ihren Staaten dermalen vereinbar und möglich ist,
zu bewirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen
bei der Vertheilung der Grundsteuer thunlichst abzuhelfen, und aller¬
höchst Ihrem Ansinnen mit gewohnter Bereitwilligkeit zu entsprechen
bemüht sein!

Allergnädigster Kaiser und König, Erblandesfürst und Herr!

Diese Anforderungen sind nach dem Inhalte des a. h. Postulates
in einer unumgänglichen Nothwendigkeit gegründet, -- und da die
Gesinnung, welche die Beschlüsse der Stände Niederösterreichs leitet,
nur dem Glücke und der Ehre ihres theuern Vaterlandes und ihres
geliebten Fürstenhauses zugewendet ist, so fühlen sie sich gedrungen,
das in sie gesetzte allergnädigste Zutrauen neuerdings zu rechtfertigen,
jede Einwendung gegen die Größe und Schwierigkeit der Leistung zu
unterdrücken und ihre Bereitwilligkeit zu erklären, die für das Ver¬
waltungsjahr 1845 geforderten Steuern unbedingt zu bewilligen, nach
E. M. Anordnung zu vertheilen, auszuschreiben, mit dem bisherigen
Eifer einzusammeln und in die Staatskassen abzuführen.

Allein eben dieses gläubige Vertrauen in E. M. landesväterliche
Absichten macht es den er. geh. Ständen zur gebieterischen Pflicht, E.
M. auf die bedrängte Lage des österr. Grundbesitzers aufmerksam zu
machen, und als Thatsache darzustellen, daß der gedrückte Zustand al¬
ler landwirtschaftlichen Verhältnisse immer fühlbarer wird, und daß
die Verarmung des Landmannes in höchst bedenklichem Grade fort¬
schreitet.

Einen untrüglichen Beweis dieser bedauerlichen Erscheinung liefert
die immer seltenere Entbehrlichkeit der Militair-Erecutionen, welche an
Erecuiionsgebühren Summen einbringen, deren Erpressung eben wieder
nur dahin führt, die Verarmung und Unzufriedenheit der Contribuen-
ten auf das Höchste zu spannen, und die immer häufiger vorkommen¬
den Fälle zu vervielfältigen, daß die auf Erecution abgeordnete Mili-
tair-Mannschaft bei dem Landmanne auch nicht die mindeste Bekösti¬
gung mehr findet, und daher um Ausquartierung zu bitten genö¬
thigt ist.


nach der allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach
dem im Jahre 1844 angewendeten Tarife zu entrichten käme;

endlich kund geben, das; Allerhöchstdieselben von Ihren er. geh.
Ständen erwarten, sie würden die a. h. Sorgfalt anerkennen, nicht
nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche mit den Zwecken des
Gesammtwohles Ihren Staaten dermalen vereinbar und möglich ist,
zu bewirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen
bei der Vertheilung der Grundsteuer thunlichst abzuhelfen, und aller¬
höchst Ihrem Ansinnen mit gewohnter Bereitwilligkeit zu entsprechen
bemüht sein!

Allergnädigster Kaiser und König, Erblandesfürst und Herr!

Diese Anforderungen sind nach dem Inhalte des a. h. Postulates
in einer unumgänglichen Nothwendigkeit gegründet, — und da die
Gesinnung, welche die Beschlüsse der Stände Niederösterreichs leitet,
nur dem Glücke und der Ehre ihres theuern Vaterlandes und ihres
geliebten Fürstenhauses zugewendet ist, so fühlen sie sich gedrungen,
das in sie gesetzte allergnädigste Zutrauen neuerdings zu rechtfertigen,
jede Einwendung gegen die Größe und Schwierigkeit der Leistung zu
unterdrücken und ihre Bereitwilligkeit zu erklären, die für das Ver¬
waltungsjahr 1845 geforderten Steuern unbedingt zu bewilligen, nach
E. M. Anordnung zu vertheilen, auszuschreiben, mit dem bisherigen
Eifer einzusammeln und in die Staatskassen abzuführen.

Allein eben dieses gläubige Vertrauen in E. M. landesväterliche
Absichten macht es den er. geh. Ständen zur gebieterischen Pflicht, E.
M. auf die bedrängte Lage des österr. Grundbesitzers aufmerksam zu
machen, und als Thatsache darzustellen, daß der gedrückte Zustand al¬
ler landwirtschaftlichen Verhältnisse immer fühlbarer wird, und daß
die Verarmung des Landmannes in höchst bedenklichem Grade fort¬
schreitet.

Einen untrüglichen Beweis dieser bedauerlichen Erscheinung liefert
die immer seltenere Entbehrlichkeit der Militair-Erecutionen, welche an
Erecuiionsgebühren Summen einbringen, deren Erpressung eben wieder
nur dahin führt, die Verarmung und Unzufriedenheit der Contribuen-
ten auf das Höchste zu spannen, und die immer häufiger vorkommen¬
den Fälle zu vervielfältigen, daß die auf Erecution abgeordnete Mili-
tair-Mannschaft bei dem Landmanne auch nicht die mindeste Bekösti¬
gung mehr findet, und daher um Ausquartierung zu bitten genö¬
thigt ist.


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[0338] nach der allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach dem im Jahre 1844 angewendeten Tarife zu entrichten käme; endlich kund geben, das; Allerhöchstdieselben von Ihren er. geh. Ständen erwarten, sie würden die a. h. Sorgfalt anerkennen, nicht nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche mit den Zwecken des Gesammtwohles Ihren Staaten dermalen vereinbar und möglich ist, zu bewirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen bei der Vertheilung der Grundsteuer thunlichst abzuhelfen, und aller¬ höchst Ihrem Ansinnen mit gewohnter Bereitwilligkeit zu entsprechen bemüht sein! Allergnädigster Kaiser und König, Erblandesfürst und Herr! Diese Anforderungen sind nach dem Inhalte des a. h. Postulates in einer unumgänglichen Nothwendigkeit gegründet, — und da die Gesinnung, welche die Beschlüsse der Stände Niederösterreichs leitet, nur dem Glücke und der Ehre ihres theuern Vaterlandes und ihres geliebten Fürstenhauses zugewendet ist, so fühlen sie sich gedrungen, das in sie gesetzte allergnädigste Zutrauen neuerdings zu rechtfertigen, jede Einwendung gegen die Größe und Schwierigkeit der Leistung zu unterdrücken und ihre Bereitwilligkeit zu erklären, die für das Ver¬ waltungsjahr 1845 geforderten Steuern unbedingt zu bewilligen, nach E. M. Anordnung zu vertheilen, auszuschreiben, mit dem bisherigen Eifer einzusammeln und in die Staatskassen abzuführen. Allein eben dieses gläubige Vertrauen in E. M. landesväterliche Absichten macht es den er. geh. Ständen zur gebieterischen Pflicht, E. M. auf die bedrängte Lage des österr. Grundbesitzers aufmerksam zu machen, und als Thatsache darzustellen, daß der gedrückte Zustand al¬ ler landwirtschaftlichen Verhältnisse immer fühlbarer wird, und daß die Verarmung des Landmannes in höchst bedenklichem Grade fort¬ schreitet. Einen untrüglichen Beweis dieser bedauerlichen Erscheinung liefert die immer seltenere Entbehrlichkeit der Militair-Erecutionen, welche an Erecuiionsgebühren Summen einbringen, deren Erpressung eben wieder nur dahin führt, die Verarmung und Unzufriedenheit der Contribuen- ten auf das Höchste zu spannen, und die immer häufiger vorkommen¬ den Fälle zu vervielfältigen, daß die auf Erecution abgeordnete Mili- tair-Mannschaft bei dem Landmanne auch nicht die mindeste Bekösti¬ gung mehr findet, und daher um Ausquartierung zu bitten genö¬ thigt ist.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/338>, abgerufen am 24.07.2024.