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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.

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Das Ergebniß der Erörterungen
über die
Leipziger Augttft-Ereignisse.



Das Ministerium des Innern macht, gemäß einer früher er¬
theilten Zusage, das Ergebniß der commissarischen Erörterungen über
die traurigen Ereignisse des 42. August, in einer aus den aufge¬
nommenen Protokollen angefertigten Zusammenstellung bekannt, indem
es selbst angiebt, wie es die Summe aus den einzelnen Sätzen die¬
ser Zusammenstellung gezogen wissen will, und sodann welche Schritte
in dieser Angelegenheit Seitens der Regierung demnächst noch ge¬
schehen sollen.

Daß beim Beginne des Tumultes das, was den Umstände"
nach von Seiten der Behörden wohl hätte verfügt werden und gesche¬
hen sollen, überhaupt nicht, oder wenigstens nicht rechtzeitig verfügt
worden und geschehen sei, wird, dem Ergebniß der Erörterung nach,
eingestanden. Das Militair, mit Ausnahme des einzigen ersten
Pelotons, desjenigen, welches von der Hauptmasse des Schützen-
dataillons detachirt worden war und auf der Promenade selbst unter
den dicht gedrängten Haufen gefeuert hat, wird in Schutz genou--
men, und zwar, insofern es auf ordnungmäßig erfolgte Requisition
der Civilbehörde eingeschritten sei und nicht eher Feuer gegeben habe,
als "nachdem der linke Flügel wiederholt durch Steinwürfe angegrif¬
fen worden." - Es sollen nunmehr noch die betreffenden Civilbehör¬
den , der Commandant der Communalgarde und der Commandant
des erwähnten detachirten Pelotons zur Rechenschaft gezogen werden"
gegen das Verfahren des Militair - Commandanten der Stadt im
Allgemeinen, gegen die Angcmesseichcit des Schießens mit Kugeln
auf eine entfernt stehende, dicht zusammengedrängte Masse, aus wel-


IV*
Das Ergebniß der Erörterungen
über die
Leipziger Augttft-Ereignisse.



Das Ministerium des Innern macht, gemäß einer früher er¬
theilten Zusage, das Ergebniß der commissarischen Erörterungen über
die traurigen Ereignisse des 42. August, in einer aus den aufge¬
nommenen Protokollen angefertigten Zusammenstellung bekannt, indem
es selbst angiebt, wie es die Summe aus den einzelnen Sätzen die¬
ser Zusammenstellung gezogen wissen will, und sodann welche Schritte
in dieser Angelegenheit Seitens der Regierung demnächst noch ge¬
schehen sollen.

Daß beim Beginne des Tumultes das, was den Umstände»
nach von Seiten der Behörden wohl hätte verfügt werden und gesche¬
hen sollen, überhaupt nicht, oder wenigstens nicht rechtzeitig verfügt
worden und geschehen sei, wird, dem Ergebniß der Erörterung nach,
eingestanden. Das Militair, mit Ausnahme des einzigen ersten
Pelotons, desjenigen, welches von der Hauptmasse des Schützen-
dataillons detachirt worden war und auf der Promenade selbst unter
den dicht gedrängten Haufen gefeuert hat, wird in Schutz genou--
men, und zwar, insofern es auf ordnungmäßig erfolgte Requisition
der Civilbehörde eingeschritten sei und nicht eher Feuer gegeben habe,
als „nachdem der linke Flügel wiederholt durch Steinwürfe angegrif¬
fen worden." - Es sollen nunmehr noch die betreffenden Civilbehör¬
den , der Commandant der Communalgarde und der Commandant
des erwähnten detachirten Pelotons zur Rechenschaft gezogen werden»
gegen das Verfahren des Militair - Commandanten der Stadt im
Allgemeinen, gegen die Angcmesseichcit des Schießens mit Kugeln
auf eine entfernt stehende, dicht zusammengedrängte Masse, aus wel-


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[0083] Das Ergebniß der Erörterungen über die Leipziger Augttft-Ereignisse. Das Ministerium des Innern macht, gemäß einer früher er¬ theilten Zusage, das Ergebniß der commissarischen Erörterungen über die traurigen Ereignisse des 42. August, in einer aus den aufge¬ nommenen Protokollen angefertigten Zusammenstellung bekannt, indem es selbst angiebt, wie es die Summe aus den einzelnen Sätzen die¬ ser Zusammenstellung gezogen wissen will, und sodann welche Schritte in dieser Angelegenheit Seitens der Regierung demnächst noch ge¬ schehen sollen. Daß beim Beginne des Tumultes das, was den Umstände» nach von Seiten der Behörden wohl hätte verfügt werden und gesche¬ hen sollen, überhaupt nicht, oder wenigstens nicht rechtzeitig verfügt worden und geschehen sei, wird, dem Ergebniß der Erörterung nach, eingestanden. Das Militair, mit Ausnahme des einzigen ersten Pelotons, desjenigen, welches von der Hauptmasse des Schützen- dataillons detachirt worden war und auf der Promenade selbst unter den dicht gedrängten Haufen gefeuert hat, wird in Schutz genou-- men, und zwar, insofern es auf ordnungmäßig erfolgte Requisition der Civilbehörde eingeschritten sei und nicht eher Feuer gegeben habe, als „nachdem der linke Flügel wiederholt durch Steinwürfe angegrif¬ fen worden." - Es sollen nunmehr noch die betreffenden Civilbehör¬ den , der Commandant der Communalgarde und der Commandant des erwähnten detachirten Pelotons zur Rechenschaft gezogen werden» gegen das Verfahren des Militair - Commandanten der Stadt im Allgemeinen, gegen die Angcmesseichcit des Schießens mit Kugeln auf eine entfernt stehende, dicht zusammengedrängte Masse, aus wel- IV*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_271260/83>, abgerufen am 05.02.2025.