Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.der polizeilichen Erlaubniß bedarf und ohne daß die Polizeigewalt der polizeilichen Erlaubniß bedarf und ohne daß die Polizeigewalt <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0585" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/271846"/> <p xml:id="ID_1535" prev="#ID_1534"> der polizeilichen Erlaubniß bedarf und ohne daß die Polizeigewalt<lb/> eS hindern kann und darf. ES ist auch bis jetzt in solchen Ve^<lb/> fammluugen nichts Gesetzwidriges vorgekommen, und obgleich wohl<lb/> zuweilen an 10,000 Menschen beisammen gewesen sind, ist die Ord¬<lb/> nung nicht im mindesten gestört worden. Zwar bat die Negierung<lb/> ein paar Male auf officielle oder officiöse Denunciation hin Unter¬<lb/> suchungen und selbst eine Anklage verhängt, aber es haben sich die<lb/> Denunciationen nur als nichtig erwiesen und völlige Freisprechungen<lb/> sind erfolgt. So entwickelt sich der Volksgeist hier, weil ungehindert,<lb/> auf eine natürliche, kräftige und gesetzliche Weise. Wir Schleswig-<lb/> Holsteiner glauben aber nicht, daß uns ein gesetzlicher Charakter,<lb/> mehr Besonnenheit, mehr Liebe zur öffentlichen Ordnung und mehr<lb/> wahres Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten inne wohnt,<lb/> als unseren deutschen Brüdern jenseit der Elbe und als unseren<lb/> dänischen Stammverwandten nördlich der Königsau und jenseit der<lb/> Belte; wir glauben nicht, daß wir die Freiheit mehr verdienen als<lb/> sie. Wir hoffen und wünschen vielmehr, daß ihnen dieselbe Freiheit<lb/> in gleichem Maße werde zu Theil werden, daß auch ihnen die Re¬<lb/> gierungen vertrauen werden, wenn auch bei ihnen die Repräsentanten<lb/> des Volkes eben so entschieden und einstimmig für eines der wich¬<lb/> tigsten Rechte und Freiheiten des Volkes auftreten, als die mistigen<lb/> aufgetreten sind, und wir hoffen, daß dann auch der Bundestag die<lb/> Beschlüsse deö JahreS 1832 förmlich zurücknehmen werde, deren Gül¬<lb/> tigkeit ohnehin, wie es in der sächsischen Ständeversammlung gesche¬<lb/> hen, jetzt mit Recht bezweifelt werden kann.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0585]
der polizeilichen Erlaubniß bedarf und ohne daß die Polizeigewalt
eS hindern kann und darf. ES ist auch bis jetzt in solchen Ve^
fammluugen nichts Gesetzwidriges vorgekommen, und obgleich wohl
zuweilen an 10,000 Menschen beisammen gewesen sind, ist die Ord¬
nung nicht im mindesten gestört worden. Zwar bat die Negierung
ein paar Male auf officielle oder officiöse Denunciation hin Unter¬
suchungen und selbst eine Anklage verhängt, aber es haben sich die
Denunciationen nur als nichtig erwiesen und völlige Freisprechungen
sind erfolgt. So entwickelt sich der Volksgeist hier, weil ungehindert,
auf eine natürliche, kräftige und gesetzliche Weise. Wir Schleswig-
Holsteiner glauben aber nicht, daß uns ein gesetzlicher Charakter,
mehr Besonnenheit, mehr Liebe zur öffentlichen Ordnung und mehr
wahres Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten inne wohnt,
als unseren deutschen Brüdern jenseit der Elbe und als unseren
dänischen Stammverwandten nördlich der Königsau und jenseit der
Belte; wir glauben nicht, daß wir die Freiheit mehr verdienen als
sie. Wir hoffen und wünschen vielmehr, daß ihnen dieselbe Freiheit
in gleichem Maße werde zu Theil werden, daß auch ihnen die Re¬
gierungen vertrauen werden, wenn auch bei ihnen die Repräsentanten
des Volkes eben so entschieden und einstimmig für eines der wich¬
tigsten Rechte und Freiheiten des Volkes auftreten, als die mistigen
aufgetreten sind, und wir hoffen, daß dann auch der Bundestag die
Beschlüsse deö JahreS 1832 förmlich zurücknehmen werde, deren Gül¬
tigkeit ohnehin, wie es in der sächsischen Ständeversammlung gesche¬
hen, jetzt mit Recht bezweifelt werden kann.
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