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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.

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wegen Anordnung von Provinzialständcn, als einer der wesentlichsten
Zwecke dieser Institution bezeichnet; mit diesem Zwecke aber tritt die
mehrbesagte Verfügung in einen entschiedenen Conflict, weil sie ganz
dazu geeignet ist, jenen Sinn und jenen Eifer zu lahmen, denn wäh¬
rend sie auf der einen Seite das bittere Gefühl erzeugen muß, daß
der Geist des Friedens und des Gehorsams, der die Bewohner der
Herzogthümer beseelt, nicht gehörig gewürdigt, und in derselben eine
Schranke errichtet worden, welche auf eine empfindliche Weise die
Rechtssphäre beengt, muß sie auf der andern Seite die Unterthanen
dahin führen, das Ziel eines gemeinsamen Strebens als etwas Un¬
erreichbares zu betrachten, jeden Einzelnen zu isoliren und auf sich
selbst zu beschränken. Wir hegen die unerschütterliche Zuversicht zu
der hochherzigen Gesinnung Ew. königl. Majestät, daß ein solches
Resultat nicht in Allerhöchsteren Absichten liegen könne, daß Aller-
höchstdieselben in allen Beziehungen den Wünschen und Borstellun¬
gen Ihrer Unterthanen einen freien Zutritt zum Throne gestatten
daß Allerhöchstdieselben den tiefgefühlten Bedürfnissen eines gegen¬
seitigen Zutrauens zwischen dem Regenten und dein Volke volle Ge¬
rechtigkeit werden widerfahren lassen, daß die Versammlung die ein¬
stimmig beschlossene allerunterthänigste Bitte ehrfurchtsvoll und schlie߬
lich wiederholt:

"Ew. Majestät wollen allergnädigst geruhen, die Circulairverfü-
gung der königl. Schleswig-Holsteinschen Provinzi.ilregierung vom
13. Decbr. 1838, betreffend die Aufsicht über öffentliche Versamm¬
lungen, wiederum aufzuheben."

Der Erfolg dieser einstimmigen Anträge war denn auch, daß
alsbald ein allerhöchstes Rescript erschien, welches das angefochtene
Circulair wieder außer Kraft setzte, und im Vertrauen zu dem ge¬
setzlichen Charakter des Volkes die Volksversammlungen, die Verei¬
nigungen und das Petitioniren völlig frei gab. Seitdem sind und
werden viele Volksversammlungen zu verschiedenen Zwecken gehalten.
Man berathschlagt über politische und kirchliche Angelegenheiten, hält
Volks- und Sängerfeste ab, die immer einen öffentlich-nationalen
oder politischen Charakter an sich tragen, man schlägt Petitionen an
die Ständeversammlungen und die Negierung vor, bespricht sich dar¬
über, beschließt sie und legt sie zum Unterzeichner aus oder läßt sie
den Betheiligten in ihren Wohnungen vorlegen, ohneZdaß man dazu


wegen Anordnung von Provinzialständcn, als einer der wesentlichsten
Zwecke dieser Institution bezeichnet; mit diesem Zwecke aber tritt die
mehrbesagte Verfügung in einen entschiedenen Conflict, weil sie ganz
dazu geeignet ist, jenen Sinn und jenen Eifer zu lahmen, denn wäh¬
rend sie auf der einen Seite das bittere Gefühl erzeugen muß, daß
der Geist des Friedens und des Gehorsams, der die Bewohner der
Herzogthümer beseelt, nicht gehörig gewürdigt, und in derselben eine
Schranke errichtet worden, welche auf eine empfindliche Weise die
Rechtssphäre beengt, muß sie auf der andern Seite die Unterthanen
dahin führen, das Ziel eines gemeinsamen Strebens als etwas Un¬
erreichbares zu betrachten, jeden Einzelnen zu isoliren und auf sich
selbst zu beschränken. Wir hegen die unerschütterliche Zuversicht zu
der hochherzigen Gesinnung Ew. königl. Majestät, daß ein solches
Resultat nicht in Allerhöchsteren Absichten liegen könne, daß Aller-
höchstdieselben in allen Beziehungen den Wünschen und Borstellun¬
gen Ihrer Unterthanen einen freien Zutritt zum Throne gestatten
daß Allerhöchstdieselben den tiefgefühlten Bedürfnissen eines gegen¬
seitigen Zutrauens zwischen dem Regenten und dein Volke volle Ge¬
rechtigkeit werden widerfahren lassen, daß die Versammlung die ein¬
stimmig beschlossene allerunterthänigste Bitte ehrfurchtsvoll und schlie߬
lich wiederholt:

„Ew. Majestät wollen allergnädigst geruhen, die Circulairverfü-
gung der königl. Schleswig-Holsteinschen Provinzi.ilregierung vom
13. Decbr. 1838, betreffend die Aufsicht über öffentliche Versamm¬
lungen, wiederum aufzuheben."

Der Erfolg dieser einstimmigen Anträge war denn auch, daß
alsbald ein allerhöchstes Rescript erschien, welches das angefochtene
Circulair wieder außer Kraft setzte, und im Vertrauen zu dem ge¬
setzlichen Charakter des Volkes die Volksversammlungen, die Verei¬
nigungen und das Petitioniren völlig frei gab. Seitdem sind und
werden viele Volksversammlungen zu verschiedenen Zwecken gehalten.
Man berathschlagt über politische und kirchliche Angelegenheiten, hält
Volks- und Sängerfeste ab, die immer einen öffentlich-nationalen
oder politischen Charakter an sich tragen, man schlägt Petitionen an
die Ständeversammlungen und die Negierung vor, bespricht sich dar¬
über, beschließt sie und legt sie zum Unterzeichner aus oder läßt sie
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[0584] wegen Anordnung von Provinzialständcn, als einer der wesentlichsten Zwecke dieser Institution bezeichnet; mit diesem Zwecke aber tritt die mehrbesagte Verfügung in einen entschiedenen Conflict, weil sie ganz dazu geeignet ist, jenen Sinn und jenen Eifer zu lahmen, denn wäh¬ rend sie auf der einen Seite das bittere Gefühl erzeugen muß, daß der Geist des Friedens und des Gehorsams, der die Bewohner der Herzogthümer beseelt, nicht gehörig gewürdigt, und in derselben eine Schranke errichtet worden, welche auf eine empfindliche Weise die Rechtssphäre beengt, muß sie auf der andern Seite die Unterthanen dahin führen, das Ziel eines gemeinsamen Strebens als etwas Un¬ erreichbares zu betrachten, jeden Einzelnen zu isoliren und auf sich selbst zu beschränken. Wir hegen die unerschütterliche Zuversicht zu der hochherzigen Gesinnung Ew. königl. Majestät, daß ein solches Resultat nicht in Allerhöchsteren Absichten liegen könne, daß Aller- höchstdieselben in allen Beziehungen den Wünschen und Borstellun¬ gen Ihrer Unterthanen einen freien Zutritt zum Throne gestatten daß Allerhöchstdieselben den tiefgefühlten Bedürfnissen eines gegen¬ seitigen Zutrauens zwischen dem Regenten und dein Volke volle Ge¬ rechtigkeit werden widerfahren lassen, daß die Versammlung die ein¬ stimmig beschlossene allerunterthänigste Bitte ehrfurchtsvoll und schlie߬ lich wiederholt: „Ew. Majestät wollen allergnädigst geruhen, die Circulairverfü- gung der königl. Schleswig-Holsteinschen Provinzi.ilregierung vom 13. Decbr. 1838, betreffend die Aufsicht über öffentliche Versamm¬ lungen, wiederum aufzuheben." Der Erfolg dieser einstimmigen Anträge war denn auch, daß alsbald ein allerhöchstes Rescript erschien, welches das angefochtene Circulair wieder außer Kraft setzte, und im Vertrauen zu dem ge¬ setzlichen Charakter des Volkes die Volksversammlungen, die Verei¬ nigungen und das Petitioniren völlig frei gab. Seitdem sind und werden viele Volksversammlungen zu verschiedenen Zwecken gehalten. Man berathschlagt über politische und kirchliche Angelegenheiten, hält Volks- und Sängerfeste ab, die immer einen öffentlich-nationalen oder politischen Charakter an sich tragen, man schlägt Petitionen an die Ständeversammlungen und die Negierung vor, bespricht sich dar¬ über, beschließt sie und legt sie zum Unterzeichner aus oder läßt sie den Betheiligten in ihren Wohnungen vorlegen, ohneZdaß man dazu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_271260/584>, abgerufen am 05.02.2025.