Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.Ussing, es verschmähend, die Strafe mit Geld abzukaufen, von Paris Röfing wurde dem Detentionsgefängnisse zu strenger Haft Prüft man die Entscheidungsgründe, so findet man keinen ge¬ Ussing, es verschmähend, die Strafe mit Geld abzukaufen, von Paris Röfing wurde dem Detentionsgefängnisse zu strenger Haft Prüft man die Entscheidungsgründe, so findet man keinen ge¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0505" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/269920"/> <p xml:id="ID_1389" prev="#ID_1388"> Ussing, es verschmähend, die Strafe mit Geld abzukaufen, von Paris<lb/> nach Bremen und stellt sich dem Gerichte. Nachdem ihm daS Er¬<lb/> kenntniß zweiter Instanz vorgelesen und der Verhaftsbefehl ausgefer-<lb/> tigt worden, wendet sich der Vorsitzende Senator mit den Worten<lb/> gegen Ussing: „Herr, Sie sind nur nach Bre in en geko in in en,<lb/> um Aufsehen zu machen." Die Wvhlweisen Bremens scheinen<lb/> nicht zu ahnen, daß der Weg zur Freiheit durch die Kerker und über's<lb/> Schaffot geht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1390"> Röfing wurde dem Detentionsgefängnisse zu strenger Haft<lb/> übergeben Seine Wünsche um ein freundlicheres Zimmer mit Aus¬<lb/> sicht in's Freie — beim Bau deö Hauses, unter Ussing'ö Admi¬<lb/> nistration, war ein freundlicheres Zimmer für politische Gefangene<lb/> bestimmt worden — Abends Licht zu bekommen, Bremer Zeitungen und<lb/> Wochenblätter lesen zu dürfen, wurden abgeschlagen. Einem politi¬<lb/> schen Gefangenen Zeitungslectüre und im März und April ihm Licht<lb/> während seiner Strafzeit zu versagen, ist eine Barbarei. Auf seinen<lb/> Wunsch, einige Male in der Woche die freie Luft durch Bewegung<lb/> im Garten genießen zu dürfe», ward erwiedert, dazu bedürfe es einer<lb/> Bittschrift an den Senat. Dazu konnte sich Rösing nicht entschließen.<lb/> Also gesetzlich hat der Staatsgefangene in Bremen nicht das Recht,<lb/> sich etwas in freier Luft zu bewegen. Er muß sich dies Recht erst<lb/> von der Gnade eines hochweisen Senats erbitten. Man scheint sich<lb/> übrigens dieser Barbarei geschämt zu haben, denn in den letzten Ta¬<lb/> gen seiner Haft ward Rösing, ohne daß er darum angehalten, eine<lb/> Bewegung im Garten des Gefängnisses gestattet. An seine Frau zu<lb/> schreiben, ward mit dem Vorbelmlt gestattet, daß die Briefe offen<lb/> dem Senat überliefert würden. Das heißt denn doch die<lb/> Neugierde weit treiben. Da man in Bremen in dem politischen Ver¬<lb/> brecher den Menschen so wenig achtet, wie wird man da gegen den<lb/> gewöhnlichen Verbrecher verfahren'</p><lb/> <p xml:id="ID_1391" next="#ID_1392"> Prüft man die Entscheidungsgründe, so findet man keinen ge¬<lb/> nügenden, gegen Ussing sprechenden Grund. Tausende haben Pro¬<lb/> teste eingereicht; des bloßen Protestes wegen hat man nicht gegen sie<lb/> verfahren. „So würde eS nicht angemessen sein," sagen die Entschei¬<lb/> dungsgründe, „Ussing blos des Protestes wegen zur Verantwortung zu<lb/> ziehen, wenn, wie gesagt, Inculpat Nichts weiter gethan hätte, als<lb/> diesen Protest einzureichen. Dabei blieb er aber keineswegs stehen,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0505]
Ussing, es verschmähend, die Strafe mit Geld abzukaufen, von Paris
nach Bremen und stellt sich dem Gerichte. Nachdem ihm daS Er¬
kenntniß zweiter Instanz vorgelesen und der Verhaftsbefehl ausgefer-
tigt worden, wendet sich der Vorsitzende Senator mit den Worten
gegen Ussing: „Herr, Sie sind nur nach Bre in en geko in in en,
um Aufsehen zu machen." Die Wvhlweisen Bremens scheinen
nicht zu ahnen, daß der Weg zur Freiheit durch die Kerker und über's
Schaffot geht.
Röfing wurde dem Detentionsgefängnisse zu strenger Haft
übergeben Seine Wünsche um ein freundlicheres Zimmer mit Aus¬
sicht in's Freie — beim Bau deö Hauses, unter Ussing'ö Admi¬
nistration, war ein freundlicheres Zimmer für politische Gefangene
bestimmt worden — Abends Licht zu bekommen, Bremer Zeitungen und
Wochenblätter lesen zu dürfen, wurden abgeschlagen. Einem politi¬
schen Gefangenen Zeitungslectüre und im März und April ihm Licht
während seiner Strafzeit zu versagen, ist eine Barbarei. Auf seinen
Wunsch, einige Male in der Woche die freie Luft durch Bewegung
im Garten genießen zu dürfe», ward erwiedert, dazu bedürfe es einer
Bittschrift an den Senat. Dazu konnte sich Rösing nicht entschließen.
Also gesetzlich hat der Staatsgefangene in Bremen nicht das Recht,
sich etwas in freier Luft zu bewegen. Er muß sich dies Recht erst
von der Gnade eines hochweisen Senats erbitten. Man scheint sich
übrigens dieser Barbarei geschämt zu haben, denn in den letzten Ta¬
gen seiner Haft ward Rösing, ohne daß er darum angehalten, eine
Bewegung im Garten des Gefängnisses gestattet. An seine Frau zu
schreiben, ward mit dem Vorbelmlt gestattet, daß die Briefe offen
dem Senat überliefert würden. Das heißt denn doch die
Neugierde weit treiben. Da man in Bremen in dem politischen Ver¬
brecher den Menschen so wenig achtet, wie wird man da gegen den
gewöhnlichen Verbrecher verfahren'
Prüft man die Entscheidungsgründe, so findet man keinen ge¬
nügenden, gegen Ussing sprechenden Grund. Tausende haben Pro¬
teste eingereicht; des bloßen Protestes wegen hat man nicht gegen sie
verfahren. „So würde eS nicht angemessen sein," sagen die Entschei¬
dungsgründe, „Ussing blos des Protestes wegen zur Verantwortung zu
ziehen, wenn, wie gesagt, Inculpat Nichts weiter gethan hätte, als
diesen Protest einzureichen. Dabei blieb er aber keineswegs stehen,
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