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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.

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den technischen Centralstellcn Oesterreichs zu erhalte", wie es der
Eingangs erwähnte Artikel über die Hofkammer geliefert hat.

Der "k. k. Hofbaurath" ist diejenige Behörde, welche alle Staats¬
bauten im weiten Umkreise der Monarchie zu controliren hat, und
bildet sowohl für den Straßen-, Brücken- und Wasserbau, als auch
für die Erwählung von Gebäuden aller Art, sobald diese ärarisches
Eigenthum sind, die oberste entscheidende Centralstelle. Ihm müssen
die Baupläne und Kostenvoranschläge zur Begutachtung eingesandt
werden, und es kann in Polen und Italien, in Böhmen und Dal-
matien kein neues Gebäude auf Staatskosten aus der Erde wachsen,
ohne Gutheißung dieser Prüfungsbehörde. Es befinden sich bei jeder
Landesregierung in allen österreichischen Provinzen specielle Aemter
für das Bauwesen im Allgemeinen, ja selbst jedes einzelne Kreisamt
besitzt eine Abtheilung für dieses Fach der Verwaltung, allein alle
diese vielfältigen Kreis- und Provinz-Baubehörden unterstehen in
allen bedeutenderen Dingen dem Hofbaurathe in Wien, ohne dessen
Beistimmung nicht fünf-"-) Gulden, ohne Risico des Ersatzes, auswärts
bewilligt werden dürfen. Stadt und Land sind daselbst verpflichtet,
beabsichtigte Neubauten in der Zeichnung diesen Provinzialbehörden
zur Einsicht vorzulegen, welche dieselben natürlich mit Umgehung des ästhe^
lischen Standpunktes, welcher der Privatneigung überlassen bleibt, in
Rücksicht der musterhaft abgefaßten Bauordnung zu prüfen hat, und
erst nach Erledigung deö Imprimaturs kam, der Entwurf in Wirk¬
lichkeit trete".

Die Censur der einlaufenden Baurechnungen besorgt die mit
dem Hofbaurathe verbundene Hofbaubuchhaltung, die aus vier
Rechnungsräthen und einem e"tspreche"de" Unterpcrsvnale besteht.
Herr von Mills, welcher als Nechnungsrath daselbst fungirt, hat
sich durch einige werthvolle größere Aufsätze in der Wiener Hofzei-
tung als ein Mann von Kenntniß und Talent bewährt und zugleich
eine Richtung geoffenbart, welche dem herrschenden System der Ac-
tcnheimlichkeit schnurstracks entgegen ist; besonders verdienen seine
darin niedergelegten hydrotechnischen Ideen sorgfältige Beachtung.

Chef des HofbauratheS war bis in die letzte Zeit der unlängst
verstorbene Generalmajor von Myrbach-Rheinfeld, ein sehr thätiger



Anm. d. Red.
*) Sollte dies aus einem Schreibfehler beruhen?

den technischen Centralstellcn Oesterreichs zu erhalte», wie es der
Eingangs erwähnte Artikel über die Hofkammer geliefert hat.

Der „k. k. Hofbaurath" ist diejenige Behörde, welche alle Staats¬
bauten im weiten Umkreise der Monarchie zu controliren hat, und
bildet sowohl für den Straßen-, Brücken- und Wasserbau, als auch
für die Erwählung von Gebäuden aller Art, sobald diese ärarisches
Eigenthum sind, die oberste entscheidende Centralstelle. Ihm müssen
die Baupläne und Kostenvoranschläge zur Begutachtung eingesandt
werden, und es kann in Polen und Italien, in Böhmen und Dal-
matien kein neues Gebäude auf Staatskosten aus der Erde wachsen,
ohne Gutheißung dieser Prüfungsbehörde. Es befinden sich bei jeder
Landesregierung in allen österreichischen Provinzen specielle Aemter
für das Bauwesen im Allgemeinen, ja selbst jedes einzelne Kreisamt
besitzt eine Abtheilung für dieses Fach der Verwaltung, allein alle
diese vielfältigen Kreis- und Provinz-Baubehörden unterstehen in
allen bedeutenderen Dingen dem Hofbaurathe in Wien, ohne dessen
Beistimmung nicht fünf-«-) Gulden, ohne Risico des Ersatzes, auswärts
bewilligt werden dürfen. Stadt und Land sind daselbst verpflichtet,
beabsichtigte Neubauten in der Zeichnung diesen Provinzialbehörden
zur Einsicht vorzulegen, welche dieselben natürlich mit Umgehung des ästhe^
lischen Standpunktes, welcher der Privatneigung überlassen bleibt, in
Rücksicht der musterhaft abgefaßten Bauordnung zu prüfen hat, und
erst nach Erledigung deö Imprimaturs kam, der Entwurf in Wirk¬
lichkeit trete».

Die Censur der einlaufenden Baurechnungen besorgt die mit
dem Hofbaurathe verbundene Hofbaubuchhaltung, die aus vier
Rechnungsräthen und einem e»tspreche»de» Unterpcrsvnale besteht.
Herr von Mills, welcher als Nechnungsrath daselbst fungirt, hat
sich durch einige werthvolle größere Aufsätze in der Wiener Hofzei-
tung als ein Mann von Kenntniß und Talent bewährt und zugleich
eine Richtung geoffenbart, welche dem herrschenden System der Ac-
tcnheimlichkeit schnurstracks entgegen ist; besonders verdienen seine
darin niedergelegten hydrotechnischen Ideen sorgfältige Beachtung.

Chef des HofbauratheS war bis in die letzte Zeit der unlängst
verstorbene Generalmajor von Myrbach-Rheinfeld, ein sehr thätiger



Anm. d. Red.
*) Sollte dies aus einem Schreibfehler beruhen?
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[0110] den technischen Centralstellcn Oesterreichs zu erhalte», wie es der Eingangs erwähnte Artikel über die Hofkammer geliefert hat. Der „k. k. Hofbaurath" ist diejenige Behörde, welche alle Staats¬ bauten im weiten Umkreise der Monarchie zu controliren hat, und bildet sowohl für den Straßen-, Brücken- und Wasserbau, als auch für die Erwählung von Gebäuden aller Art, sobald diese ärarisches Eigenthum sind, die oberste entscheidende Centralstelle. Ihm müssen die Baupläne und Kostenvoranschläge zur Begutachtung eingesandt werden, und es kann in Polen und Italien, in Böhmen und Dal- matien kein neues Gebäude auf Staatskosten aus der Erde wachsen, ohne Gutheißung dieser Prüfungsbehörde. Es befinden sich bei jeder Landesregierung in allen österreichischen Provinzen specielle Aemter für das Bauwesen im Allgemeinen, ja selbst jedes einzelne Kreisamt besitzt eine Abtheilung für dieses Fach der Verwaltung, allein alle diese vielfältigen Kreis- und Provinz-Baubehörden unterstehen in allen bedeutenderen Dingen dem Hofbaurathe in Wien, ohne dessen Beistimmung nicht fünf-«-) Gulden, ohne Risico des Ersatzes, auswärts bewilligt werden dürfen. Stadt und Land sind daselbst verpflichtet, beabsichtigte Neubauten in der Zeichnung diesen Provinzialbehörden zur Einsicht vorzulegen, welche dieselben natürlich mit Umgehung des ästhe^ lischen Standpunktes, welcher der Privatneigung überlassen bleibt, in Rücksicht der musterhaft abgefaßten Bauordnung zu prüfen hat, und erst nach Erledigung deö Imprimaturs kam, der Entwurf in Wirk¬ lichkeit trete». Die Censur der einlaufenden Baurechnungen besorgt die mit dem Hofbaurathe verbundene Hofbaubuchhaltung, die aus vier Rechnungsräthen und einem e»tspreche»de» Unterpcrsvnale besteht. Herr von Mills, welcher als Nechnungsrath daselbst fungirt, hat sich durch einige werthvolle größere Aufsätze in der Wiener Hofzei- tung als ein Mann von Kenntniß und Talent bewährt und zugleich eine Richtung geoffenbart, welche dem herrschenden System der Ac- tcnheimlichkeit schnurstracks entgegen ist; besonders verdienen seine darin niedergelegten hydrotechnischen Ideen sorgfältige Beachtung. Chef des HofbauratheS war bis in die letzte Zeit der unlängst verstorbene Generalmajor von Myrbach-Rheinfeld, ein sehr thätiger Anm. d. Red. *) Sollte dies aus einem Schreibfehler beruhen?

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_269416/110>, abgerufen am 22.07.2024.