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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band.

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lich weil über die zur Ausmerzung bestimmten und einer Entschädig¬
ung überwiesenen beiden Gedichte noch keine Einigung zwischen der
betreffenden Buchhandlung und der Polizeibehörde stattgefunden.

An den vielen Vereinen, die wir schon hier besitzen, ist jetzt noch
ein neuer gekommen, nämlich eine "englische Gesellschaft", die sich die
Aufgabe gestellt, das Interesse für englische Sprache und Literatur,
so wie für das öffentliche Leben und die germanischen Institutionen
Großbritanniens rege zu erhalten. Eine ähnliche Gesellschaft besitzen
wir auch bereits für italienische Sprache und Literatur. Ja, es gibt
hier sogar auch eine "spanische Gesellschaft", zu deren Grundgesetzen
jedoch die Bestimmung gehört, daß durchaus kein Spanisch in dersel¬
ben gesprochen werden darf.

Der Verein zum Wohl der arbeitenden Classen hat sich jetzt con-
stituirt, indem er seinen Vorstand und die demselben an die Seite
gesetzten Repräsentanten gewählt. Unter diesen befindet sich We¬
niger, und auch l)r. Nauwerk ist von vielen Stimmen zu einem der
stellvertretenden Repräsentanten ernannt. Wir glauben jedoch nicht,
daß der Verein eine große Wirksamkeit bekommen werde, da es ihm
hierzu, ungeachtet der König fünfzehntausend Thaler angewiesen, an
Mitteln gebricht und die Theilnahme sich bisher in gewissen sehr en¬
Justus. gen Grenzen gehalten hat.



Das Obercensurgericht, die Polizei und Karl Beck's Gedichte. -- Woenigcr und
die Gcwerbeausstcllung. -- Die Berliner Correspondenten. -- Preußische Flotte,
Kolonien an der Musquitoküste. -- Der Tractat mir Belgien, die deutschen
Handelsconsuln in Amerika und die Zollvercinspolitik. -- Ä. v. Bornstedt. --
Hübner's "schlesische Weber."

Das Obercensurgcricht hat in einer Sitzung vom 29. October
die neue Auflage der Gedichte von Karl Beck, welche hier in der Ras¬
sischer Buchhandlung erscheinen und bekanntlich gleich nach Vollen¬
dung des Druckes durch einen Machtspruch der Polizei als "gemein¬
gefährlich" confiscire wurden, mit Ausnahme zweier Gedichte, der
"verwaiseten Burschenkneipe" und des "Ungarweincs", wovon das
eine bereits früher unter sächsischer, das andere sogar unter preußischer
Censur erschienen war, sämmtlich frei gesprochen. Das Erkenntniß
selber ist schon in politischen Blättern mitgetheilt und braucht hier
also nicht angeführt zu werden. Jedenfalls ist es eines der wichtig¬
sten/welches das Obercensurgericht in seinem bisherigen Wirkungs¬
kreise abgegeben hat, und so wenig es uns auch möglich geworden ist,
den Boden, auf welchem das Obercensurgericht steht, als einen un¬
zweideutigen, unerschütterlichen Rechtsgrund zu betrachten, so müssen
wir doch die Unparteilichkeit dieser Behörde in diesem Falle rühmend
hervorheben, da wir wissen, daß die Maßregel der Beschlagnahme je-


lich weil über die zur Ausmerzung bestimmten und einer Entschädig¬
ung überwiesenen beiden Gedichte noch keine Einigung zwischen der
betreffenden Buchhandlung und der Polizeibehörde stattgefunden.

An den vielen Vereinen, die wir schon hier besitzen, ist jetzt noch
ein neuer gekommen, nämlich eine „englische Gesellschaft", die sich die
Aufgabe gestellt, das Interesse für englische Sprache und Literatur,
so wie für das öffentliche Leben und die germanischen Institutionen
Großbritanniens rege zu erhalten. Eine ähnliche Gesellschaft besitzen
wir auch bereits für italienische Sprache und Literatur. Ja, es gibt
hier sogar auch eine „spanische Gesellschaft", zu deren Grundgesetzen
jedoch die Bestimmung gehört, daß durchaus kein Spanisch in dersel¬
ben gesprochen werden darf.

Der Verein zum Wohl der arbeitenden Classen hat sich jetzt con-
stituirt, indem er seinen Vorstand und die demselben an die Seite
gesetzten Repräsentanten gewählt. Unter diesen befindet sich We¬
niger, und auch l)r. Nauwerk ist von vielen Stimmen zu einem der
stellvertretenden Repräsentanten ernannt. Wir glauben jedoch nicht,
daß der Verein eine große Wirksamkeit bekommen werde, da es ihm
hierzu, ungeachtet der König fünfzehntausend Thaler angewiesen, an
Mitteln gebricht und die Theilnahme sich bisher in gewissen sehr en¬
Justus. gen Grenzen gehalten hat.



Das Obercensurgericht, die Polizei und Karl Beck's Gedichte. — Woenigcr und
die Gcwerbeausstcllung. — Die Berliner Correspondenten. — Preußische Flotte,
Kolonien an der Musquitoküste. — Der Tractat mir Belgien, die deutschen
Handelsconsuln in Amerika und die Zollvercinspolitik. — Ä. v. Bornstedt. —
Hübner's „schlesische Weber."

Das Obercensurgcricht hat in einer Sitzung vom 29. October
die neue Auflage der Gedichte von Karl Beck, welche hier in der Ras¬
sischer Buchhandlung erscheinen und bekanntlich gleich nach Vollen¬
dung des Druckes durch einen Machtspruch der Polizei als „gemein¬
gefährlich" confiscire wurden, mit Ausnahme zweier Gedichte, der
„verwaiseten Burschenkneipe" und des „Ungarweincs", wovon das
eine bereits früher unter sächsischer, das andere sogar unter preußischer
Censur erschienen war, sämmtlich frei gesprochen. Das Erkenntniß
selber ist schon in politischen Blättern mitgetheilt und braucht hier
also nicht angeführt zu werden. Jedenfalls ist es eines der wichtig¬
sten/welches das Obercensurgericht in seinem bisherigen Wirkungs¬
kreise abgegeben hat, und so wenig es uns auch möglich geworden ist,
den Boden, auf welchem das Obercensurgericht steht, als einen un¬
zweideutigen, unerschütterlichen Rechtsgrund zu betrachten, so müssen
wir doch die Unparteilichkeit dieser Behörde in diesem Falle rühmend
hervorheben, da wir wissen, daß die Maßregel der Beschlagnahme je-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_341790/425>, abgerufen am 05.12.2024.