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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band.

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lieber pensioniren, als sie für große Besoldungen unberechenbaren
Schaden zufügen lassen. Man sollte gegründete Vorschläge, von
wem immer, einer Prüfung unterziehen; aber nicht darum verwer¬
fen, weil sie blos von einem Unterlieutenant ausgegangen und von
einem Obersten, der sie durchlas, nicht gebilligt wurden. Bei einer
Commission soll man jedes Glied frei sprechen lassen, aber nicht den
fertigen Act nach dem Sinne des Präses zur Unterschrift herumsen-
den; dann wird man etwas erzwecken! Dieses könnte die General-
Artillerie-Direction thun, -- und sie thut es nicht.

Mein Herr. Und warum nicht?

Lieutenant. Unsere General-ArtiNerie-Direction besteht aus
einem General-Artillerie-Directions-Adjutanten und einem Offizier,
der bei dieser Direction angestellt ist, dann aus einem Munitionär,
welcher blos copirt. Um einen solchen großen Körper, wie die österrei¬
chische Artillerie, zu leiten, wären zwei Individuen nicht hinlänglich,
wenn diese Direction nichts Anderes, als eine bloße Maschine, oder
viel passender gesagt, ein Uhrwerk wäre, welches alle vierundzwan¬
zig Stunden aufgezogen wird und dann fortgeht. -- Der Adjutant
übernimmt von seinen Vorgängern die Amtsgeschäfte und führt sie
in der bestandenen Ordnung fort, welche darin besteht:

Erstens. Werden die Stände alle zur Artillerie gehörigen Kör¬
per unterhalten, und alle Monate wird dem Hofkriegsrathe ein auf
einem halben Bogen verfaßter Standes-Ausweis eingereicht. Zwei¬
tens. Alle Transferirungen in der Artillerie eingeleitet. Drittens.
Die nothwendigen Beförderungen und Besetzungen bewerkstelligt. --
Viertens. Alle Rapporte mit gewöhnlichen Meldungen, z. B. über
die Abreise eines Offiziers aus einer Station zur anderen, über das
Eintreffen oder Erkrankungen:c. werden in einen Korb geworfen,
und wenn dieser voll ist, wird derselbe vom Amtsdiener ausgeleert.
Fünftens. Werden die jährlichen Uebungö-Jnstructionen, welche seit
Jahren sich immer nur durch das Papierformat unterscheiden, allen
Artillerie-Branchen zur Darnachachtung hinausgcgeben. Und endlich
Sechstens. Wenn allenfalls eine Verbesserung im Ererciren oder
überhaupt im Artilleriewesen commissionaliter gut geheißen wurde, wird sie
mit dem "Planet" versehen und kund gemacht. Dies sind die Obliegen¬
heiten dieser Stelle, welche natürlich Nichts als gesunden Menschen¬
verstand und eine leserliche Schrift erfordern. Das große Ansehe -


lieber pensioniren, als sie für große Besoldungen unberechenbaren
Schaden zufügen lassen. Man sollte gegründete Vorschläge, von
wem immer, einer Prüfung unterziehen; aber nicht darum verwer¬
fen, weil sie blos von einem Unterlieutenant ausgegangen und von
einem Obersten, der sie durchlas, nicht gebilligt wurden. Bei einer
Commission soll man jedes Glied frei sprechen lassen, aber nicht den
fertigen Act nach dem Sinne des Präses zur Unterschrift herumsen-
den; dann wird man etwas erzwecken! Dieses könnte die General-
Artillerie-Direction thun, — und sie thut es nicht.

Mein Herr. Und warum nicht?

Lieutenant. Unsere General-ArtiNerie-Direction besteht aus
einem General-Artillerie-Directions-Adjutanten und einem Offizier,
der bei dieser Direction angestellt ist, dann aus einem Munitionär,
welcher blos copirt. Um einen solchen großen Körper, wie die österrei¬
chische Artillerie, zu leiten, wären zwei Individuen nicht hinlänglich,
wenn diese Direction nichts Anderes, als eine bloße Maschine, oder
viel passender gesagt, ein Uhrwerk wäre, welches alle vierundzwan¬
zig Stunden aufgezogen wird und dann fortgeht. — Der Adjutant
übernimmt von seinen Vorgängern die Amtsgeschäfte und führt sie
in der bestandenen Ordnung fort, welche darin besteht:

Erstens. Werden die Stände alle zur Artillerie gehörigen Kör¬
per unterhalten, und alle Monate wird dem Hofkriegsrathe ein auf
einem halben Bogen verfaßter Standes-Ausweis eingereicht. Zwei¬
tens. Alle Transferirungen in der Artillerie eingeleitet. Drittens.
Die nothwendigen Beförderungen und Besetzungen bewerkstelligt. —
Viertens. Alle Rapporte mit gewöhnlichen Meldungen, z. B. über
die Abreise eines Offiziers aus einer Station zur anderen, über das
Eintreffen oder Erkrankungen:c. werden in einen Korb geworfen,
und wenn dieser voll ist, wird derselbe vom Amtsdiener ausgeleert.
Fünftens. Werden die jährlichen Uebungö-Jnstructionen, welche seit
Jahren sich immer nur durch das Papierformat unterscheiden, allen
Artillerie-Branchen zur Darnachachtung hinausgcgeben. Und endlich
Sechstens. Wenn allenfalls eine Verbesserung im Ererciren oder
überhaupt im Artilleriewesen commissionaliter gut geheißen wurde, wird sie
mit dem „Planet" versehen und kund gemacht. Dies sind die Obliegen¬
heiten dieser Stelle, welche natürlich Nichts als gesunden Menschen¬
verstand und eine leserliche Schrift erfordern. Das große Ansehe -


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[0347] lieber pensioniren, als sie für große Besoldungen unberechenbaren Schaden zufügen lassen. Man sollte gegründete Vorschläge, von wem immer, einer Prüfung unterziehen; aber nicht darum verwer¬ fen, weil sie blos von einem Unterlieutenant ausgegangen und von einem Obersten, der sie durchlas, nicht gebilligt wurden. Bei einer Commission soll man jedes Glied frei sprechen lassen, aber nicht den fertigen Act nach dem Sinne des Präses zur Unterschrift herumsen- den; dann wird man etwas erzwecken! Dieses könnte die General- Artillerie-Direction thun, — und sie thut es nicht. Mein Herr. Und warum nicht? Lieutenant. Unsere General-ArtiNerie-Direction besteht aus einem General-Artillerie-Directions-Adjutanten und einem Offizier, der bei dieser Direction angestellt ist, dann aus einem Munitionär, welcher blos copirt. Um einen solchen großen Körper, wie die österrei¬ chische Artillerie, zu leiten, wären zwei Individuen nicht hinlänglich, wenn diese Direction nichts Anderes, als eine bloße Maschine, oder viel passender gesagt, ein Uhrwerk wäre, welches alle vierundzwan¬ zig Stunden aufgezogen wird und dann fortgeht. — Der Adjutant übernimmt von seinen Vorgängern die Amtsgeschäfte und führt sie in der bestandenen Ordnung fort, welche darin besteht: Erstens. Werden die Stände alle zur Artillerie gehörigen Kör¬ per unterhalten, und alle Monate wird dem Hofkriegsrathe ein auf einem halben Bogen verfaßter Standes-Ausweis eingereicht. Zwei¬ tens. Alle Transferirungen in der Artillerie eingeleitet. Drittens. Die nothwendigen Beförderungen und Besetzungen bewerkstelligt. — Viertens. Alle Rapporte mit gewöhnlichen Meldungen, z. B. über die Abreise eines Offiziers aus einer Station zur anderen, über das Eintreffen oder Erkrankungen:c. werden in einen Korb geworfen, und wenn dieser voll ist, wird derselbe vom Amtsdiener ausgeleert. Fünftens. Werden die jährlichen Uebungö-Jnstructionen, welche seit Jahren sich immer nur durch das Papierformat unterscheiden, allen Artillerie-Branchen zur Darnachachtung hinausgcgeben. Und endlich Sechstens. Wenn allenfalls eine Verbesserung im Ererciren oder überhaupt im Artilleriewesen commissionaliter gut geheißen wurde, wird sie mit dem „Planet" versehen und kund gemacht. Dies sind die Obliegen¬ heiten dieser Stelle, welche natürlich Nichts als gesunden Menschen¬ verstand und eine leserliche Schrift erfordern. Das große Ansehe -

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_341790/347>, abgerufen am 27.07.2024.