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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. I. Band.

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politischen Behörden Gefälligkeiten erweisen, -- können dem unter¬
stehenden Personale Concubinat erlauben oder verwehren, und kön¬
nen die beihabenden Professtonistcn, Büchsenmacher, Schlosser, Schmiede,
Wagner, Zimmerleute, worunter sich immer geschickte Tischler, Drechs¬
ler :c. befinden, für sich und für andere Personen verwenden, -- sie
können die Zeughäuser, welche sie als Commandanten bewohnen, in
Meierhöfe umwandeln und mit Federvieh bevölkern, und endlich
können sie mit den Unter- und Oberzeugwarts, die als Rechnungs¬
leger ihnen beigegeben sind, ganz gemächlich und ungenirt ...rechnen.
Was von den Posto - Commandanten gesagt wird, gilt im höhern
Maßstabe auch von den Districts-Commandanten.

Zur Verständigung für Profane muß ich einige der vorerwähn¬
ten Punkte erläutern. -- Bei der Organisirung der Artillerie-Gar-
nisons-Districte schien der edle Grundsatz vorgewaltet zu haben, für
verdienstvolle Artillerie-Offiziere in ihren alten Tagen friedliche und
angenehme Dienstanstellungen auszumitteln, um selbe nicht alsogleich
bei eingetretener Gebrechlichkeit dem Pensionsstande übergeben zu
müssen, ohne jene Abnormitäten vorauszusetzen, welche mit der Zeit
entstanden sind. Es wurden daher alle die Zeughäuser, welche zu
Wohnungen dieser halbinvaliden Offiziere dienen sollten, mit Gärten
dorirt, welche unter die Offiziere nach ihren Chargen zum Genuß
vertheilt waren. ' Bei der Vermehrung der Offiziere wurden diese
Gärten nicht vermehrt, und bei ihrer Unzulänglichkeit wurden sie an
bestimmte Anstellungen geknüpft, so daß derjenige, auf dem der wich¬
tigste Dienst liegt, z. B. Munitionserzeugung, Personaldienst u. s. w.
nie in den Genuß eines solchen Gartens tritt, weil derselbe nur
demjenigen gebührt, der z. B. die Depots zu respiciren hat. Daß
der größte Garten und mittelst Usurpationen oft auch mehrere Gär¬
ten dem Commandanten zur Benutzung oder Verpachtung überlassen
sind, versteht sich von selbst.

Rings um alle Artillerie-Depots gibt es große Plätze, die zu
den verschiedenen Manipulationen und zum Auf- und Abladen noth¬
wendig sind. Diese großen Plätze, die nicht angebaut, sondern mit
Gras bewachsen sind, gehören dem Artillerie-Commandanten, so wie
auch derselbe von der Grasung in den Festungswerken mit dem
Festungs- und Fortisications-Commandanten seinen Antheil erhält,
der oft viele Hundert Gulden abwirft. -- Die Munirions- und


politischen Behörden Gefälligkeiten erweisen, — können dem unter¬
stehenden Personale Concubinat erlauben oder verwehren, und kön¬
nen die beihabenden Professtonistcn, Büchsenmacher, Schlosser, Schmiede,
Wagner, Zimmerleute, worunter sich immer geschickte Tischler, Drechs¬
ler :c. befinden, für sich und für andere Personen verwenden, — sie
können die Zeughäuser, welche sie als Commandanten bewohnen, in
Meierhöfe umwandeln und mit Federvieh bevölkern, und endlich
können sie mit den Unter- und Oberzeugwarts, die als Rechnungs¬
leger ihnen beigegeben sind, ganz gemächlich und ungenirt ...rechnen.
Was von den Posto - Commandanten gesagt wird, gilt im höhern
Maßstabe auch von den Districts-Commandanten.

Zur Verständigung für Profane muß ich einige der vorerwähn¬
ten Punkte erläutern. — Bei der Organisirung der Artillerie-Gar-
nisons-Districte schien der edle Grundsatz vorgewaltet zu haben, für
verdienstvolle Artillerie-Offiziere in ihren alten Tagen friedliche und
angenehme Dienstanstellungen auszumitteln, um selbe nicht alsogleich
bei eingetretener Gebrechlichkeit dem Pensionsstande übergeben zu
müssen, ohne jene Abnormitäten vorauszusetzen, welche mit der Zeit
entstanden sind. Es wurden daher alle die Zeughäuser, welche zu
Wohnungen dieser halbinvaliden Offiziere dienen sollten, mit Gärten
dorirt, welche unter die Offiziere nach ihren Chargen zum Genuß
vertheilt waren. ' Bei der Vermehrung der Offiziere wurden diese
Gärten nicht vermehrt, und bei ihrer Unzulänglichkeit wurden sie an
bestimmte Anstellungen geknüpft, so daß derjenige, auf dem der wich¬
tigste Dienst liegt, z. B. Munitionserzeugung, Personaldienst u. s. w.
nie in den Genuß eines solchen Gartens tritt, weil derselbe nur
demjenigen gebührt, der z. B. die Depots zu respiciren hat. Daß
der größte Garten und mittelst Usurpationen oft auch mehrere Gär¬
ten dem Commandanten zur Benutzung oder Verpachtung überlassen
sind, versteht sich von selbst.

Rings um alle Artillerie-Depots gibt es große Plätze, die zu
den verschiedenen Manipulationen und zum Auf- und Abladen noth¬
wendig sind. Diese großen Plätze, die nicht angebaut, sondern mit
Gras bewachsen sind, gehören dem Artillerie-Commandanten, so wie
auch derselbe von der Grasung in den Festungswerken mit dem
Festungs- und Fortisications-Commandanten seinen Antheil erhält,
der oft viele Hundert Gulden abwirft. — Die Munirions- und


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[0466] politischen Behörden Gefälligkeiten erweisen, — können dem unter¬ stehenden Personale Concubinat erlauben oder verwehren, und kön¬ nen die beihabenden Professtonistcn, Büchsenmacher, Schlosser, Schmiede, Wagner, Zimmerleute, worunter sich immer geschickte Tischler, Drechs¬ ler :c. befinden, für sich und für andere Personen verwenden, — sie können die Zeughäuser, welche sie als Commandanten bewohnen, in Meierhöfe umwandeln und mit Federvieh bevölkern, und endlich können sie mit den Unter- und Oberzeugwarts, die als Rechnungs¬ leger ihnen beigegeben sind, ganz gemächlich und ungenirt ...rechnen. Was von den Posto - Commandanten gesagt wird, gilt im höhern Maßstabe auch von den Districts-Commandanten. Zur Verständigung für Profane muß ich einige der vorerwähn¬ ten Punkte erläutern. — Bei der Organisirung der Artillerie-Gar- nisons-Districte schien der edle Grundsatz vorgewaltet zu haben, für verdienstvolle Artillerie-Offiziere in ihren alten Tagen friedliche und angenehme Dienstanstellungen auszumitteln, um selbe nicht alsogleich bei eingetretener Gebrechlichkeit dem Pensionsstande übergeben zu müssen, ohne jene Abnormitäten vorauszusetzen, welche mit der Zeit entstanden sind. Es wurden daher alle die Zeughäuser, welche zu Wohnungen dieser halbinvaliden Offiziere dienen sollten, mit Gärten dorirt, welche unter die Offiziere nach ihren Chargen zum Genuß vertheilt waren. ' Bei der Vermehrung der Offiziere wurden diese Gärten nicht vermehrt, und bei ihrer Unzulänglichkeit wurden sie an bestimmte Anstellungen geknüpft, so daß derjenige, auf dem der wich¬ tigste Dienst liegt, z. B. Munitionserzeugung, Personaldienst u. s. w. nie in den Genuß eines solchen Gartens tritt, weil derselbe nur demjenigen gebührt, der z. B. die Depots zu respiciren hat. Daß der größte Garten und mittelst Usurpationen oft auch mehrere Gär¬ ten dem Commandanten zur Benutzung oder Verpachtung überlassen sind, versteht sich von selbst. Rings um alle Artillerie-Depots gibt es große Plätze, die zu den verschiedenen Manipulationen und zum Auf- und Abladen noth¬ wendig sind. Diese großen Plätze, die nicht angebaut, sondern mit Gras bewachsen sind, gehören dem Artillerie-Commandanten, so wie auch derselbe von der Grasung in den Festungswerken mit dem Festungs- und Fortisications-Commandanten seinen Antheil erhält, der oft viele Hundert Gulden abwirft. — Die Munirions- und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_180558/466>, abgerufen am 22.07.2024.