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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, I. Semester.

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dem sie "anstatt zu den Angeklagten zu sagen: "Beweisen Sie, daß
Sie autorisire sind, zeigen Sie Ihre Licenz" zu den Klägern, sagten:
"Beweisen Sie, daß Jene keine Licenz haben." Durch solches Ver¬
fahren behaupteten sie dem Gesetze nachzukommen, das es für unzu-
lAssig erklärt, daß Angeklagte zum Zeugniß wider sich selbst gehalten
sein sollen.

Tausend Kunstgriffe, deren Anwendung der Formengeist der
englischen Justiz möglich macht, wurden benutzt, um das Gesetz zu
umgehen. Man erzählt, daß in Wolverhampton, wo die vier Kem-
bles nicht autorisirte Vorstellungen gaben, das Publicum eingeladen
wurde, das Theater gratis zu besuchen. Durch dieses Mittel hatte
das Theatergesetz, welches sich nur auf Theater bezieht, bei welchen
man den Eintritt bezahlen muß, keine Anwendbarkeit; die Anzeigen
schlössen indeß mit der Nachricht: ,Mta bene, das Billet ist gratis,
aber Herr T . . . (der Regisseur) besitzt ein ausgezeichnetes Zahn¬
pulver ä zwei Shilling, ein Penny die Büchse (Iwx heißt Büchse und
Loge). Man trete ein und kaufe." Es wurde keine Verfolgung ge¬
gen die Theater eingeleitet.

So war das Gesetz ohnmächtig; mehr als zwölf Theater wur¬
den ohne Autorisation in London von den Unternehmern ausgebeu¬
tet, und in den Provinzen war der Unfug ähnlich. Diese Mißbräuche
berücksichtigend, verlangte die Untersuchungscommission, daß die Macht
des Kämmerers mehr ausgedehnt und bestimmter bezeichnet und
Maßregeln getroffen würden, um das Etablissement einer Unternehmung
ohne Autorisation zu verhindern; indessen ging sie nicht vom Prinzipe
der freien Concurrenz ab, und schlug vor, daß mit Beibehalt der schon
autorisirten Theater die Autorisation nicht verweigert werden dürfe,
sobald in einem großen Sprengel oder volkreichen Districte die Er¬
öffnung eines Theaters von der Majorität der Familienhäupter pe-
titionirt werde. Der Kämmerer sollte, mit dem Rechte betraut werden,
jedes nicht autorisirte Theater zu schließen, desgleichen beim Minister
des Innern eine summarische Sentenz zur Schließung der Theater
erlangen zu können, welche die Bedingungen ihres Privilegiums ver¬
letzt oder die öffentliche Moral beleidigt hätten. Eine Bill, welche
die Resultate der Arbeiten der Commission zusammenfaßte, ging fast
ohne alle Opposition durch das Haus der Gemeinen; das Haus
der Lords dagegen zeigte sich strenger gegen dieselbe. Die Bill wurde


dem sie „anstatt zu den Angeklagten zu sagen: „Beweisen Sie, daß
Sie autorisire sind, zeigen Sie Ihre Licenz" zu den Klägern, sagten:
„Beweisen Sie, daß Jene keine Licenz haben." Durch solches Ver¬
fahren behaupteten sie dem Gesetze nachzukommen, das es für unzu-
lAssig erklärt, daß Angeklagte zum Zeugniß wider sich selbst gehalten
sein sollen.

Tausend Kunstgriffe, deren Anwendung der Formengeist der
englischen Justiz möglich macht, wurden benutzt, um das Gesetz zu
umgehen. Man erzählt, daß in Wolverhampton, wo die vier Kem-
bles nicht autorisirte Vorstellungen gaben, das Publicum eingeladen
wurde, das Theater gratis zu besuchen. Durch dieses Mittel hatte
das Theatergesetz, welches sich nur auf Theater bezieht, bei welchen
man den Eintritt bezahlen muß, keine Anwendbarkeit; die Anzeigen
schlössen indeß mit der Nachricht: ,Mta bene, das Billet ist gratis,
aber Herr T . . . (der Regisseur) besitzt ein ausgezeichnetes Zahn¬
pulver ä zwei Shilling, ein Penny die Büchse (Iwx heißt Büchse und
Loge). Man trete ein und kaufe." Es wurde keine Verfolgung ge¬
gen die Theater eingeleitet.

So war das Gesetz ohnmächtig; mehr als zwölf Theater wur¬
den ohne Autorisation in London von den Unternehmern ausgebeu¬
tet, und in den Provinzen war der Unfug ähnlich. Diese Mißbräuche
berücksichtigend, verlangte die Untersuchungscommission, daß die Macht
des Kämmerers mehr ausgedehnt und bestimmter bezeichnet und
Maßregeln getroffen würden, um das Etablissement einer Unternehmung
ohne Autorisation zu verhindern; indessen ging sie nicht vom Prinzipe
der freien Concurrenz ab, und schlug vor, daß mit Beibehalt der schon
autorisirten Theater die Autorisation nicht verweigert werden dürfe,
sobald in einem großen Sprengel oder volkreichen Districte die Er¬
öffnung eines Theaters von der Majorität der Familienhäupter pe-
titionirt werde. Der Kämmerer sollte, mit dem Rechte betraut werden,
jedes nicht autorisirte Theater zu schließen, desgleichen beim Minister
des Innern eine summarische Sentenz zur Schließung der Theater
erlangen zu können, welche die Bedingungen ihres Privilegiums ver¬
letzt oder die öffentliche Moral beleidigt hätten. Eine Bill, welche
die Resultate der Arbeiten der Commission zusammenfaßte, ging fast
ohne alle Opposition durch das Haus der Gemeinen; das Haus
der Lords dagegen zeigte sich strenger gegen dieselbe. Die Bill wurde


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[0756] dem sie „anstatt zu den Angeklagten zu sagen: „Beweisen Sie, daß Sie autorisire sind, zeigen Sie Ihre Licenz" zu den Klägern, sagten: „Beweisen Sie, daß Jene keine Licenz haben." Durch solches Ver¬ fahren behaupteten sie dem Gesetze nachzukommen, das es für unzu- lAssig erklärt, daß Angeklagte zum Zeugniß wider sich selbst gehalten sein sollen. Tausend Kunstgriffe, deren Anwendung der Formengeist der englischen Justiz möglich macht, wurden benutzt, um das Gesetz zu umgehen. Man erzählt, daß in Wolverhampton, wo die vier Kem- bles nicht autorisirte Vorstellungen gaben, das Publicum eingeladen wurde, das Theater gratis zu besuchen. Durch dieses Mittel hatte das Theatergesetz, welches sich nur auf Theater bezieht, bei welchen man den Eintritt bezahlen muß, keine Anwendbarkeit; die Anzeigen schlössen indeß mit der Nachricht: ,Mta bene, das Billet ist gratis, aber Herr T . . . (der Regisseur) besitzt ein ausgezeichnetes Zahn¬ pulver ä zwei Shilling, ein Penny die Büchse (Iwx heißt Büchse und Loge). Man trete ein und kaufe." Es wurde keine Verfolgung ge¬ gen die Theater eingeleitet. So war das Gesetz ohnmächtig; mehr als zwölf Theater wur¬ den ohne Autorisation in London von den Unternehmern ausgebeu¬ tet, und in den Provinzen war der Unfug ähnlich. Diese Mißbräuche berücksichtigend, verlangte die Untersuchungscommission, daß die Macht des Kämmerers mehr ausgedehnt und bestimmter bezeichnet und Maßregeln getroffen würden, um das Etablissement einer Unternehmung ohne Autorisation zu verhindern; indessen ging sie nicht vom Prinzipe der freien Concurrenz ab, und schlug vor, daß mit Beibehalt der schon autorisirten Theater die Autorisation nicht verweigert werden dürfe, sobald in einem großen Sprengel oder volkreichen Districte die Er¬ öffnung eines Theaters von der Majorität der Familienhäupter pe- titionirt werde. Der Kämmerer sollte, mit dem Rechte betraut werden, jedes nicht autorisirte Theater zu schließen, desgleichen beim Minister des Innern eine summarische Sentenz zur Schließung der Theater erlangen zu können, welche die Bedingungen ihres Privilegiums ver¬ letzt oder die öffentliche Moral beleidigt hätten. Eine Bill, welche die Resultate der Arbeiten der Commission zusammenfaßte, ging fast ohne alle Opposition durch das Haus der Gemeinen; das Haus der Lords dagegen zeigte sich strenger gegen dieselbe. Die Bill wurde

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_179712/756>, abgerufen am 01.07.2024.