Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, I. Semester.seinen Prozeß in der ersten Instanz, verlor ihn aber vor dem Cassa- Im Jahre 1819 hatte die Negierung der Restauration versucht, 1827 in Mamers gewählt, nahm Dupin in, linken Centruni Am 26. Juli um eilf Uhr Morgens trat eine große Anzahl seinen Prozeß in der ersten Instanz, verlor ihn aber vor dem Cassa- Im Jahre 1819 hatte die Negierung der Restauration versucht, 1827 in Mamers gewählt, nahm Dupin in, linken Centruni Am 26. Juli um eilf Uhr Morgens trat eine große Anzahl <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0657" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/180370"/> <p xml:id="ID_1708" prev="#ID_1707"> seinen Prozeß in der ersten Instanz, verlor ihn aber vor dem Cassa-<lb/> tionshofe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1709"> Im Jahre 1819 hatte die Negierung der Restauration versucht,<lb/> den berühmten Advocaten für sich zu gewinnen. De Serres, damals<lb/> Siegelbewahrer, ließ ihm die Stelle des Generalsekretärs im Justiz¬<lb/> ministerium mit einem Gehalt von vierzigtausend Francs und dem<lb/> Titel als Staatsrath in Aussicht, anbieten. Nach einer Berathung<lb/> mit seinem Vater schlug Dupin das Anerbieten aus. 1820 ernannte<lb/> ihn der Herzog von Orleans zum Mitglied seines geheimen Rathes.</p><lb/> <p xml:id="ID_1710"> 1827 in Mamers gewählt, nahm Dupin in, linken Centruni<lb/> Platz und gegen das Ministerium Martignac eine Stellung gemä¬<lb/> ßigter Opposition ein, während er gegen das Ministerium Polig-<lb/> nac offenen Krieg führte. Bei der Berathung der Adresse der<lb/> zweihundert ein und zwanzig ergriff er das Wort, um Guernon de<lb/> Ranville zu antworten und die Rechte der Kammer zu vertheidigen.<lb/> Nach der Kammerauflösung in CoSne wieder erwählt, kehrte er we¬<lb/> nige Tage vor den Ordonnanzen nach Paris zurück.</p><lb/> <p xml:id="ID_1711"> Am 26. Juli um eilf Uhr Morgens trat eine große Anzahl<lb/> Journalisten in sein Cabinet, um ihn über die Ordonnanzen um Rath<lb/> zu fragen. Dupin erklärte, „daß nach seiner Meinung die Ordon¬<lb/> nanzen ungesetzlich seien, daß man durch alle Mittel der That und<lb/> des Gesetzes sich weigern müsse, ihnen zu gehorchen, und daß das<lb/> Journal, welches feig genug sei, sich ihnen zu unterwerfen, nicht ei¬<lb/> nen einzigen Abonnenten in Frankreich zu behalten verdiene." Als<lb/> die Journalisten sogleich bei ihm über die Mittel des Widerstandes<lb/> berathen wollten, weigerte er sich dessen mit den Worten: „Ich bin<lb/> hier nicht Deputirter. sondern Advocat; Sie wollten mich consultiren<lb/> und ich habe Ihnen meine Rathschläge gegeben; jetzt machen Sie<lb/> damit, was Sie wollen." Diese ziemlich entschiedene Zurückweisung,<lb/> die bei Dupin gewiß nur von einer Scheidung seiner verschiedenen<lb/> Befugnisse als Deputirter und als Advocat herrührte, schien von der<lb/> Furcht eingegeben zu sein. Die Journalisten vergaßen sie nicht, und<lb/> nach der Revolution ließ die Presse auf Dupin eine Sündfluth von<lb/> Witzworten regnen; man beschuldigte ihn, die Sache der Freiheit<lb/> verlassen zu haben, man spöttelte über seine Badewanne und über die<lb/> Höhle, in die er sich während des Kampfes versteckt habe.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0657]
seinen Prozeß in der ersten Instanz, verlor ihn aber vor dem Cassa-
tionshofe.
Im Jahre 1819 hatte die Negierung der Restauration versucht,
den berühmten Advocaten für sich zu gewinnen. De Serres, damals
Siegelbewahrer, ließ ihm die Stelle des Generalsekretärs im Justiz¬
ministerium mit einem Gehalt von vierzigtausend Francs und dem
Titel als Staatsrath in Aussicht, anbieten. Nach einer Berathung
mit seinem Vater schlug Dupin das Anerbieten aus. 1820 ernannte
ihn der Herzog von Orleans zum Mitglied seines geheimen Rathes.
1827 in Mamers gewählt, nahm Dupin in, linken Centruni
Platz und gegen das Ministerium Martignac eine Stellung gemä¬
ßigter Opposition ein, während er gegen das Ministerium Polig-
nac offenen Krieg führte. Bei der Berathung der Adresse der
zweihundert ein und zwanzig ergriff er das Wort, um Guernon de
Ranville zu antworten und die Rechte der Kammer zu vertheidigen.
Nach der Kammerauflösung in CoSne wieder erwählt, kehrte er we¬
nige Tage vor den Ordonnanzen nach Paris zurück.
Am 26. Juli um eilf Uhr Morgens trat eine große Anzahl
Journalisten in sein Cabinet, um ihn über die Ordonnanzen um Rath
zu fragen. Dupin erklärte, „daß nach seiner Meinung die Ordon¬
nanzen ungesetzlich seien, daß man durch alle Mittel der That und
des Gesetzes sich weigern müsse, ihnen zu gehorchen, und daß das
Journal, welches feig genug sei, sich ihnen zu unterwerfen, nicht ei¬
nen einzigen Abonnenten in Frankreich zu behalten verdiene." Als
die Journalisten sogleich bei ihm über die Mittel des Widerstandes
berathen wollten, weigerte er sich dessen mit den Worten: „Ich bin
hier nicht Deputirter. sondern Advocat; Sie wollten mich consultiren
und ich habe Ihnen meine Rathschläge gegeben; jetzt machen Sie
damit, was Sie wollen." Diese ziemlich entschiedene Zurückweisung,
die bei Dupin gewiß nur von einer Scheidung seiner verschiedenen
Befugnisse als Deputirter und als Advocat herrührte, schien von der
Furcht eingegeben zu sein. Die Journalisten vergaßen sie nicht, und
nach der Revolution ließ die Presse auf Dupin eine Sündfluth von
Witzworten regnen; man beschuldigte ihn, die Sache der Freiheit
verlassen zu haben, man spöttelte über seine Badewanne und über die
Höhle, in die er sich während des Kampfes versteckt habe.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |