Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, I. Semester.T a g e b u et). ". A u 5 W i e II. Tantieme! -- Awei Haiidbillctö. -- Zopf und Schwert. ..... Galanterie Oe¬ sterreichs. -- Berichtigung. -- Schumacher und Fürst Schwarzenberg. Erfreuliches! Zur Belebung der dramatischen Literatur in T a g e b u et). «. A u 5 W i e II. Tantieme! — Awei Haiidbillctö. — Zopf und Schwert. ..... Galanterie Oe¬ sterreichs. — Berichtigung. — Schumacher und Fürst Schwarzenberg. Erfreuliches! Zur Belebung der dramatischen Literatur in <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0322" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/180035"/> </div> <div n="1"> <head> T a g e b u et).</head><lb/> <div n="2"> <head> «.<lb/> A u 5 W i e II.</head><lb/> <note type="argument"> Tantieme! — Awei Haiidbillctö. — Zopf und Schwert. ..... Galanterie Oe¬<lb/> sterreichs. — Berichtigung. — Schumacher und Fürst Schwarzenberg.</note><lb/> <p xml:id="ID_814" next="#ID_815"> Erfreuliches! Zur Belebung der dramatischen Literatur in<lb/> Deutschland ist hier endlich ein wichtiger Schritt geschehen und<lb/> wir wünschten, daß Oesterreich überall auf gleicher Weise die Initia¬<lb/> tive ergreifen möge. Durch ein Handbillet des Kaisers ist<lb/> in Zukunft das Honorar der Schriftsteller, deren Stücke<lb/> am Burgtheater zur Aufführung kommen, folgender<lb/> Maßen bestimmt: Für ein Stück, welches den ganzen<lb/> Abend füllt, zehn Procent als Tantieme von der Brnt-<lb/> to-Einnahme; für ein Stück, welches zwei Dritttheile<lb/> des Abends füllt, sechs Procent und für k in in er c S t ü etc<lb/> drei Procent. Diese Tantieme wird dem Dichter von<lb/> je d er V o röte llung g cza h l t u ut die Erben desselben er¬<lb/> halten diese Nutznießung bis zehn Jahre nach seinem<lb/> Tode. Da der größte Theil der Logen und ein Theil der Sperrsitze<lb/> abonnirt ist, so wird der Betrag dieser Abonnements auf drei hundert<lb/> fünfzig Gulden für jeden Abend angerechnet, und der Dichter erhält<lb/> hiervon gleichfalls seinen Antheil. Uebrigens ist es Jedem frei gestellt,<lb/> für das angenommene Stück ein Honorar Pauschalitcr im Voraus zu<lb/> verlange«. In diesem Falle bleibt jedoch der Honcrarsatz wie bisher<lb/> auf 300 bis 400 Gulden Cvz. angesetzt. Rückwirkend hat dieses neue<lb/> Thcatcrgcsctz keine Kraft und nur solche Stücke, die nach der Bekannt¬<lb/> machung desselben zur Aufführung kommen, werden fortan nach diesem<lb/> Maßstabe honorirt. Man hat ausgerechnet, daß Halm für seinen Sohn<lb/> der Wildniß, nach dem neuen Maßstabe honorirt, bereits an dreitausend<lb/> Gulden C.M, empfangen hätte. Auch enthält diese neue Theatcrord-<lb/> nung einen Paragraphen, welcher festsetzt, daß jedes zur Aufführung<lb/> angenommene Stück innerhalb eines Jahres zur Darstellung kommen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0322]
T a g e b u et).
«.
A u 5 W i e II.
Tantieme! — Awei Haiidbillctö. — Zopf und Schwert. ..... Galanterie Oe¬
sterreichs. — Berichtigung. — Schumacher und Fürst Schwarzenberg.
Erfreuliches! Zur Belebung der dramatischen Literatur in
Deutschland ist hier endlich ein wichtiger Schritt geschehen und
wir wünschten, daß Oesterreich überall auf gleicher Weise die Initia¬
tive ergreifen möge. Durch ein Handbillet des Kaisers ist
in Zukunft das Honorar der Schriftsteller, deren Stücke
am Burgtheater zur Aufführung kommen, folgender
Maßen bestimmt: Für ein Stück, welches den ganzen
Abend füllt, zehn Procent als Tantieme von der Brnt-
to-Einnahme; für ein Stück, welches zwei Dritttheile
des Abends füllt, sechs Procent und für k in in er c S t ü etc
drei Procent. Diese Tantieme wird dem Dichter von
je d er V o röte llung g cza h l t u ut die Erben desselben er¬
halten diese Nutznießung bis zehn Jahre nach seinem
Tode. Da der größte Theil der Logen und ein Theil der Sperrsitze
abonnirt ist, so wird der Betrag dieser Abonnements auf drei hundert
fünfzig Gulden für jeden Abend angerechnet, und der Dichter erhält
hiervon gleichfalls seinen Antheil. Uebrigens ist es Jedem frei gestellt,
für das angenommene Stück ein Honorar Pauschalitcr im Voraus zu
verlange«. In diesem Falle bleibt jedoch der Honcrarsatz wie bisher
auf 300 bis 400 Gulden Cvz. angesetzt. Rückwirkend hat dieses neue
Thcatcrgcsctz keine Kraft und nur solche Stücke, die nach der Bekannt¬
machung desselben zur Aufführung kommen, werden fortan nach diesem
Maßstabe honorirt. Man hat ausgerechnet, daß Halm für seinen Sohn
der Wildniß, nach dem neuen Maßstabe honorirt, bereits an dreitausend
Gulden C.M, empfangen hätte. Auch enthält diese neue Theatcrord-
nung einen Paragraphen, welcher festsetzt, daß jedes zur Aufführung
angenommene Stück innerhalb eines Jahres zur Darstellung kommen
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