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Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.

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. ,, Es gehörte das Talent eines Buffon-dazu,, um alle Arten und Ab¬
arten des der Themis geweihten Standes zu schildern. ' Nach tausender¬
lei Memoiren, womit alle Welt auf den Lesemarkt stürmt, möchte uns
nichts so willkommen erscheinen, als die Memoiren eines laugen, thäti¬
gen, ersprießlichen Advokatenlebenslauses. Ich gebe hier nur einen ge¬
ringen Beitrag, indem ich den Advokaten darstelle, der ganz eigentlich
dem öffentlichen Leben angehört, ich meine den Assisenadvokaten.

Nicht alle Advokaten machen die vier eben beschriebenen Verwand¬
lungen durch. Viele bleiben in dem ersten oder zweiten Grade stehen;
.sie werden, um rasch zu ernten, da sie keine großen Freunde der Ar¬
beit sind, Advokaten am Polizei-Gericht, am Corrections-Tribunal, am
Assisenhos, Gefängniß-Advokaten, und werden so alt, wenn auch nicht
mit großen Ehren, doch mit einem stets sichern und, wenn sie stark be¬
schäftigt sind auch, bedeutenden Gewinn.

Die eigentlchen Assisenadvokaten sind also entweder- Anfänger oder
alte und junge Gefängnißadvokaten. -Zuweilen zeigen sich auch wohl
die Advokaten des dritten Stadiums am Assisenhofe, das geschieht aber
nur ausnahmsweise, wenn der Angeklagte reich ist, also brav zahlen
-kann,, oder wenn es sich um politische Verbrechen oder Vergehen han¬
delt. . Diebstahl mit zwei, drei oder vier erschwerenden Umständen, Ver¬
wundungen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwanzig Tagen
.veranlassen, Mord mit oder ohne Vorbedacht, Attentate gegen die Keusch¬
heit,^ kurz alle Verbrechen, welche die Todesstrafe oder doch eine enteh¬
rende Strafe nach sich ziehen, gehören von Rechts wegen den Anfängern
oder den reinblutigen Assisenadvokaten.

Es giebt einen Artikel im Code-civil, -- welcher es ist, weiß ich
nicht, denn ich bin kein Rechtsgelehrter -- der besagt, daß man für
einen Schaden verantwortlich ist, selbst wenn man ihn unwillkührlich
-veranlaßt hat. Sollten wohl die Bestimmungen dieses Artikels aus die
Verfasser des Criminal-Processes anwendbar, und diese demzufolge ver¬
antwortlich sein, für alle die Absurditäten, für all den Schaden, der
dem gesunden- Menschenverstand aus der Aufnahme des Art. 234 in
den Eoder des Criminalprocesscs erwachsen ist? Ich 'glaube nicht; denn
nach- meiner Ansicht ist dieser Artikel immer nur - falsch begriffen oder
falsch angewandt worden. , - - , -

Der Artikel 294 sagt nämlich: "Der Angeklagte soll aufgefordert
werden, zu erklären, wen'er sich als Rathgeber und Beistand in seiner


. ,, Es gehörte das Talent eines Buffon-dazu,, um alle Arten und Ab¬
arten des der Themis geweihten Standes zu schildern. ' Nach tausender¬
lei Memoiren, womit alle Welt auf den Lesemarkt stürmt, möchte uns
nichts so willkommen erscheinen, als die Memoiren eines laugen, thäti¬
gen, ersprießlichen Advokatenlebenslauses. Ich gebe hier nur einen ge¬
ringen Beitrag, indem ich den Advokaten darstelle, der ganz eigentlich
dem öffentlichen Leben angehört, ich meine den Assisenadvokaten.

Nicht alle Advokaten machen die vier eben beschriebenen Verwand¬
lungen durch. Viele bleiben in dem ersten oder zweiten Grade stehen;
.sie werden, um rasch zu ernten, da sie keine großen Freunde der Ar¬
beit sind, Advokaten am Polizei-Gericht, am Corrections-Tribunal, am
Assisenhos, Gefängniß-Advokaten, und werden so alt, wenn auch nicht
mit großen Ehren, doch mit einem stets sichern und, wenn sie stark be¬
schäftigt sind auch, bedeutenden Gewinn.

Die eigentlchen Assisenadvokaten sind also entweder- Anfänger oder
alte und junge Gefängnißadvokaten. -Zuweilen zeigen sich auch wohl
die Advokaten des dritten Stadiums am Assisenhofe, das geschieht aber
nur ausnahmsweise, wenn der Angeklagte reich ist, also brav zahlen
-kann,, oder wenn es sich um politische Verbrechen oder Vergehen han¬
delt. . Diebstahl mit zwei, drei oder vier erschwerenden Umständen, Ver¬
wundungen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwanzig Tagen
.veranlassen, Mord mit oder ohne Vorbedacht, Attentate gegen die Keusch¬
heit,^ kurz alle Verbrechen, welche die Todesstrafe oder doch eine enteh¬
rende Strafe nach sich ziehen, gehören von Rechts wegen den Anfängern
oder den reinblutigen Assisenadvokaten.

Es giebt einen Artikel im Code-civil, — welcher es ist, weiß ich
nicht, denn ich bin kein Rechtsgelehrter — der besagt, daß man für
einen Schaden verantwortlich ist, selbst wenn man ihn unwillkührlich
-veranlaßt hat. Sollten wohl die Bestimmungen dieses Artikels aus die
Verfasser des Criminal-Processes anwendbar, und diese demzufolge ver¬
antwortlich sein, für alle die Absurditäten, für all den Schaden, der
dem gesunden- Menschenverstand aus der Aufnahme des Art. 234 in
den Eoder des Criminalprocesscs erwachsen ist? Ich 'glaube nicht; denn
nach- meiner Ansicht ist dieser Artikel immer nur - falsch begriffen oder
falsch angewandt worden. , - - , -

Der Artikel 294 sagt nämlich: «Der Angeklagte soll aufgefordert
werden, zu erklären, wen'er sich als Rathgeber und Beistand in seiner


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_282160_267214/556>, abgerufen am 24.07.2024.