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Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Zweites Semester.

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Pferdegattung dieser Provinz gedenken wir im Laufe dieses Artikels
ausführlicher zu sprechen.

Das erste Dragoner-Regiment endlich reitet meistentheils pol"
mische Pferde. Auch von diesen werden wir noch zu sprechen Ge¬
legenheit haben.

Der durchschnittliche Preis eines vierjährigen Pferdes ist für
Cuirassiere IM Gulden und für Dragoner 12V Gulden: zu
diesen Preisen bekommt man sie leicht. Jedoch dürfen wir die Be¬
merkung nicht vergessen, daß alle schweren Cavalerie - Regimenter
aus den kaiserlichen Stutereien eine Anzahl Pferde von besserer
Qualität bekommen, welche für die Offiziere und Unteroffiziere be¬
stimmt sind.

Jeder Cavalerie- Offizier vom Capitain zweiter Klasse an hat
ein Pferd auf Kosten des Staates, das nach achtjährigen Dienste
sein Privateigenthum wird. Die armen Offiziere haben daS Vor¬
recht, daß ihnen, auf Empfehlung des Regiments, dem sie angehö¬
ren, von der Negierung zum möglichst billigen Preise ein Pferd
verkauft wird, das sie nur in monatsweise"! Abzügen von ihrem
Solde zu bezahlen brauchen.

Kraft einer andern gesetzlichen Bestimmung, deren Zweck man
leicht begreift, erhält der gemeine Soldat, so wie der Unteroffizier,
der zehn Jahre lang dasselbe Pferd behält, nach Ablauf des zehnten
Jahres drei Ducaten und für jedes fernere Jahr einen Ducaten.

- Ein jedes Dragoner- und Cuirassier - Regiment besteht aus
sechs Schwadronen, deren Stärke folgende ist:

Gemeine Soldaten . . 13V.
Nicht berittne Soldaten . . 4.
Offizier-Bediente") ... 5.
Unteroffiziere.....12.
Wachtmeister ..... 2.
SecondelieutenantS ... 2.
Premier-Lieutenants ... 2.
Rittmeister .....1.
Rittmeister und Escadronchef 1.
Summa ISA


*) Diese erhalten zwar Löhnung und Kleidung, sind aber weder unifor-
mirt, noch bewaffnet, noch beritten.
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Pferdegattung dieser Provinz gedenken wir im Laufe dieses Artikels
ausführlicher zu sprechen.

Das erste Dragoner-Regiment endlich reitet meistentheils pol»
mische Pferde. Auch von diesen werden wir noch zu sprechen Ge¬
legenheit haben.

Der durchschnittliche Preis eines vierjährigen Pferdes ist für
Cuirassiere IM Gulden und für Dragoner 12V Gulden: zu
diesen Preisen bekommt man sie leicht. Jedoch dürfen wir die Be¬
merkung nicht vergessen, daß alle schweren Cavalerie - Regimenter
aus den kaiserlichen Stutereien eine Anzahl Pferde von besserer
Qualität bekommen, welche für die Offiziere und Unteroffiziere be¬
stimmt sind.

Jeder Cavalerie- Offizier vom Capitain zweiter Klasse an hat
ein Pferd auf Kosten des Staates, das nach achtjährigen Dienste
sein Privateigenthum wird. Die armen Offiziere haben daS Vor¬
recht, daß ihnen, auf Empfehlung des Regiments, dem sie angehö¬
ren, von der Negierung zum möglichst billigen Preise ein Pferd
verkauft wird, das sie nur in monatsweise»! Abzügen von ihrem
Solde zu bezahlen brauchen.

Kraft einer andern gesetzlichen Bestimmung, deren Zweck man
leicht begreift, erhält der gemeine Soldat, so wie der Unteroffizier,
der zehn Jahre lang dasselbe Pferd behält, nach Ablauf des zehnten
Jahres drei Ducaten und für jedes fernere Jahr einen Ducaten.

- Ein jedes Dragoner- und Cuirassier - Regiment besteht aus
sechs Schwadronen, deren Stärke folgende ist:

Gemeine Soldaten . . 13V.
Nicht berittne Soldaten . . 4.
Offizier-Bediente») ... 5.
Unteroffiziere.....12.
Wachtmeister ..... 2.
SecondelieutenantS ... 2.
Premier-Lieutenants ... 2.
Rittmeister .....1.
Rittmeister und Escadronchef 1.
Summa ISA


*) Diese erhalten zwar Löhnung und Kleidung, sind aber weder unifor-
mirt, noch bewaffnet, noch beritten.
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[0275] Pferdegattung dieser Provinz gedenken wir im Laufe dieses Artikels ausführlicher zu sprechen. Das erste Dragoner-Regiment endlich reitet meistentheils pol» mische Pferde. Auch von diesen werden wir noch zu sprechen Ge¬ legenheit haben. Der durchschnittliche Preis eines vierjährigen Pferdes ist für Cuirassiere IM Gulden und für Dragoner 12V Gulden: zu diesen Preisen bekommt man sie leicht. Jedoch dürfen wir die Be¬ merkung nicht vergessen, daß alle schweren Cavalerie - Regimenter aus den kaiserlichen Stutereien eine Anzahl Pferde von besserer Qualität bekommen, welche für die Offiziere und Unteroffiziere be¬ stimmt sind. Jeder Cavalerie- Offizier vom Capitain zweiter Klasse an hat ein Pferd auf Kosten des Staates, das nach achtjährigen Dienste sein Privateigenthum wird. Die armen Offiziere haben daS Vor¬ recht, daß ihnen, auf Empfehlung des Regiments, dem sie angehö¬ ren, von der Negierung zum möglichst billigen Preise ein Pferd verkauft wird, das sie nur in monatsweise»! Abzügen von ihrem Solde zu bezahlen brauchen. Kraft einer andern gesetzlichen Bestimmung, deren Zweck man leicht begreift, erhält der gemeine Soldat, so wie der Unteroffizier, der zehn Jahre lang dasselbe Pferd behält, nach Ablauf des zehnten Jahres drei Ducaten und für jedes fernere Jahr einen Ducaten. - Ein jedes Dragoner- und Cuirassier - Regiment besteht aus sechs Schwadronen, deren Stärke folgende ist: Gemeine Soldaten . . 13V. Nicht berittne Soldaten . . 4. Offizier-Bediente») ... 5. Unteroffiziere.....12. Wachtmeister ..... 2. SecondelieutenantS ... 2. Premier-Lieutenants ... 2. Rittmeister .....1. Rittmeister und Escadronchef 1. Summa ISA *) Diese erhalten zwar Löhnung und Kleidung, sind aber weder unifor- mirt, noch bewaffnet, noch beritten. 18»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Zweites Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_282160_266616/275>, abgerufen am 01.07.2024.