Graßmann, Hermann: Die Wissenschaft der extensiven Grösse oder die Ausdehnungslehre, eine neue mathematische Disciplin. Bd. 1. Leipzig, 1844.Verwandtschaftsbeziehungen. § 154 darstellen lassen. Dies Produkt ist nun nach § 138 gleich Km+nM . Noder, wenn M . N gleich K . I ist, gleich Km + nK.I. Bezeichnen wir die Abschattungen mit Accenten und nehmen dieselben entweder durchweg als äussere oder durchweg als eingewandte an, so ist die Abschattung des obigen Produktes [Formel 1] d. h. gleich dem Produkte der Abschattungen. Also gilt nun das Gesetz auch noch, wenn die Faktoren Beziehungsgrössen sind, de- ren Beziehungssystem mit dem Beziehungssysteme des eingewand- ten Produktes zusammenfällt. Daraus folgt nun auch, dass es für reine eingewandte Produkte aus beliebig vielen Faktoren gilt. Nach- dem wir nun alle überflüssigen Beschränkungen aufgehoben haben, können wir das Gesetz in seiner ganzen Allgemeinheit hinstellen: "Die Abschattung des Produktes ist gleich dem Produkte aus Wir sagen nämlich, dass der Sinn der Abschattung mehrerer Grös- § 154. Daraus, dass jede Gleichheit, welche zwischen den Verwandtschaftsbeziehungen. § 154 darstellen lassen. Dies Produkt ist nun nach § 138 gleich Kμ+νM . Noder, wenn M . N gleich K . I ist, gleich Kμ + νK.I. Bezeichnen wir die Abschattungen mit Accenten und nehmen dieselben entweder durchweg als äussere oder durchweg als eingewandte an, so ist die Abschattung des obigen Produktes [Formel 1] d. h. gleich dem Produkte der Abschattungen. Also gilt nun das Gesetz auch noch, wenn die Faktoren Beziehungsgrössen sind, de- ren Beziehungssystem mit dem Beziehungssysteme des eingewand- ten Produktes zusammenfällt. Daraus folgt nun auch, dass es für reine eingewandte Produkte aus beliebig vielen Faktoren gilt. Nach- dem wir nun alle überflüssigen Beschränkungen aufgehoben haben, können wir das Gesetz in seiner ganzen Allgemeinheit hinstellen: „Die Abschattung des Produktes ist gleich dem Produkte aus Wir sagen nämlich, dass der Sinn der Abschattung mehrerer Grös- § 154. Daraus, dass jede Gleichheit, welche zwischen den <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0274" n="238"/><fw place="top" type="header">Verwandtschaftsbeziehungen. § 154</fw><lb/> darstellen lassen. Dies Produkt ist nun nach § 138 gleich K<hi rendition="#sup">μ+ν</hi>M . N<lb/> oder, wenn M . N gleich K . I ist, gleich K<hi rendition="#sup">μ + ν</hi>K.I. Bezeichnen wir<lb/> die Abschattungen mit Accenten und nehmen dieselben entweder<lb/> durchweg als äussere oder durchweg als eingewandte an, so ist die<lb/> Abschattung des obigen Produktes<lb/><formula/> d. h. gleich dem Produkte der Abschattungen. Also gilt nun das<lb/> Gesetz auch noch, wenn die Faktoren Beziehungsgrössen sind, de-<lb/> ren Beziehungssystem mit dem Beziehungssysteme des eingewand-<lb/> ten Produktes zusammenfällt. Daraus folgt nun auch, dass es für<lb/> reine eingewandte Produkte aus beliebig vielen Faktoren gilt. Nach-<lb/> dem wir nun alle überflüssigen Beschränkungen aufgehoben haben,<lb/> können wir das Gesetz in seiner ganzen Allgemeinheit hinstellen:</p><lb/> <cit> <quote> <hi rendition="#et">„Die Abschattung des Produktes ist gleich dem Produkte aus<lb/> den Abschattungen seiner Faktoren, wenn für alle abzuschat-<lb/> tenden Grössen sowohl der Sinn der Abschattung als auch das<lb/> Beziehungssystem dasselbe ist.“</hi> </quote> </cit><lb/> <p>Wir sagen nämlich, dass der Sinn der Abschattung mehrerer Grös-<lb/> sen derselbe sei, wenn nicht nur Grundsystem und Leitsystem die-<lb/> selben sind, sondern auch die Abschattungen entweder sämmtlich<lb/> äussere, oder sämmtlich eingewandte sind.</p><lb/> <p>§ 154. Daraus, dass jede Gleichheit, welche zwischen den<lb/> Vielfachensummen einer Reihe von Grössen stattfindet, auch be-<lb/> stehen bleibt, wenn man statt der Grössen ihre Abschattungen<lb/> setzt, oder mit andern Worten, dass die Abschattungen in dersel-<lb/> ben Zahlenrelation stehen wie die abgeschatteten Grössen, folgt,<lb/> dass die Verwandtschaft zwischen den Abschattungen und den ab-<lb/> geschatteten Grössen eine besondere Art einer allgemeineren Ver-<lb/> wandtschaft ist, welche darin besteht, dass die zwischen einer<lb/> Reihe von Grössen herrschenden Zahlenrelationen auch für die<lb/> entsprechenden Grössen der zweiten Reihe gelten; und wir wollen<lb/> daher diese allgemeinere Verwandtschaft der Betrachtung unter-<lb/> werfen. Es tritt jedoch diese Verwandtschaft erst in ihrer ganzen<lb/> Einfachheit hervor, wenn die Beziehung eine gegenseitige ist, d. h.<lb/> wenn jede Zahlenrelation, welche zwischen Grössen der einen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [238/0274]
Verwandtschaftsbeziehungen. § 154
darstellen lassen. Dies Produkt ist nun nach § 138 gleich Kμ+νM . N
oder, wenn M . N gleich K . I ist, gleich Kμ + νK.I. Bezeichnen wir
die Abschattungen mit Accenten und nehmen dieselben entweder
durchweg als äussere oder durchweg als eingewandte an, so ist die
Abschattung des obigen Produktes
[FORMEL] d. h. gleich dem Produkte der Abschattungen. Also gilt nun das
Gesetz auch noch, wenn die Faktoren Beziehungsgrössen sind, de-
ren Beziehungssystem mit dem Beziehungssysteme des eingewand-
ten Produktes zusammenfällt. Daraus folgt nun auch, dass es für
reine eingewandte Produkte aus beliebig vielen Faktoren gilt. Nach-
dem wir nun alle überflüssigen Beschränkungen aufgehoben haben,
können wir das Gesetz in seiner ganzen Allgemeinheit hinstellen:
„Die Abschattung des Produktes ist gleich dem Produkte aus
den Abschattungen seiner Faktoren, wenn für alle abzuschat-
tenden Grössen sowohl der Sinn der Abschattung als auch das
Beziehungssystem dasselbe ist.“
Wir sagen nämlich, dass der Sinn der Abschattung mehrerer Grös-
sen derselbe sei, wenn nicht nur Grundsystem und Leitsystem die-
selben sind, sondern auch die Abschattungen entweder sämmtlich
äussere, oder sämmtlich eingewandte sind.
§ 154. Daraus, dass jede Gleichheit, welche zwischen den
Vielfachensummen einer Reihe von Grössen stattfindet, auch be-
stehen bleibt, wenn man statt der Grössen ihre Abschattungen
setzt, oder mit andern Worten, dass die Abschattungen in dersel-
ben Zahlenrelation stehen wie die abgeschatteten Grössen, folgt,
dass die Verwandtschaft zwischen den Abschattungen und den ab-
geschatteten Grössen eine besondere Art einer allgemeineren Ver-
wandtschaft ist, welche darin besteht, dass die zwischen einer
Reihe von Grössen herrschenden Zahlenrelationen auch für die
entsprechenden Grössen der zweiten Reihe gelten; und wir wollen
daher diese allgemeinere Verwandtschaft der Betrachtung unter-
werfen. Es tritt jedoch diese Verwandtschaft erst in ihrer ganzen
Einfachheit hervor, wenn die Beziehung eine gegenseitige ist, d. h.
wenn jede Zahlenrelation, welche zwischen Grössen der einen
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