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Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 1. Tübingen, 1809.

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nur alsdann für unauflöslich gehalten wer¬
den, wenn entweder beyde Theile, oder we¬
nigstens der eine Theil, zum drittenmal ver¬
heiratet wäre. Denn was eine solche Per¬
son betreffe, so bekenne sie unwidersprechlich,
daß sie die Ehe für etwas unentbehrliches
halte. Nun sey auch schon bekannt gewor¬
den, wie sie sich in ihren frühern Verbin¬
dungen betragen, ob sie Eigenheiten habe, die
oft mehr zur Trennung Anlaß geben als
üble Eigenschaften. Man habe sich also wech¬
selseitig zu erkundigen; man habe eben so gut
auf Verheiratete wie auf Unverheiratete Acht
zu geben, weil man nicht wisse, wie die
Fälle kommen können.

Das würde freylich das Interesse der
Gesellschaft sehr vermehren, sagte Eduard:
denn in der That jetzt, wenn wir verheira¬
tet sind, fragt Niemand weiter mehr nach
unsern Tugenden, noch unsern Mängeln.

nur alsdann fuͤr unaufloͤslich gehalten wer¬
den, wenn entweder beyde Theile, oder we¬
nigſtens der eine Theil, zum drittenmal ver¬
heiratet waͤre. Denn was eine ſolche Per¬
ſon betreffe, ſo bekenne ſie unwiderſprechlich,
daß ſie die Ehe fuͤr etwas unentbehrliches
halte. Nun ſey auch ſchon bekannt gewor¬
den, wie ſie ſich in ihren fruͤhern Verbin¬
dungen betragen, ob ſie Eigenheiten habe, die
oft mehr zur Trennung Anlaß geben als
uͤble Eigenſchaften. Man habe ſich alſo wech¬
ſelſeitig zu erkundigen; man habe eben ſo gut
auf Verheiratete wie auf Unverheiratete Acht
zu geben, weil man nicht wiſſe, wie die
Faͤlle kommen koͤnnen.

Das wuͤrde freylich das Intereſſe der
Geſellſchaft ſehr vermehren, ſagte Eduard:
denn in der That jetzt, wenn wir verheira¬
tet ſind, fragt Niemand weiter mehr nach
unſern Tugenden, noch unſern Maͤngeln.

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[180/0185] nur alsdann fuͤr unaufloͤslich gehalten wer¬ den, wenn entweder beyde Theile, oder we¬ nigſtens der eine Theil, zum drittenmal ver¬ heiratet waͤre. Denn was eine ſolche Per¬ ſon betreffe, ſo bekenne ſie unwiderſprechlich, daß ſie die Ehe fuͤr etwas unentbehrliches halte. Nun ſey auch ſchon bekannt gewor¬ den, wie ſie ſich in ihren fruͤhern Verbin¬ dungen betragen, ob ſie Eigenheiten habe, die oft mehr zur Trennung Anlaß geben als uͤble Eigenſchaften. Man habe ſich alſo wech¬ ſelſeitig zu erkundigen; man habe eben ſo gut auf Verheiratete wie auf Unverheiratete Acht zu geben, weil man nicht wiſſe, wie die Faͤlle kommen koͤnnen. Das wuͤrde freylich das Intereſſe der Geſellſchaft ſehr vermehren, ſagte Eduard: denn in der That jetzt, wenn wir verheira¬ tet ſind, fragt Niemand weiter mehr nach unſern Tugenden, noch unſern Maͤngeln.

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 1. Tübingen, 1809, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_wahlverw01_1809/185>, abgerufen am 06.05.2024.