Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.handhabt, durch mannichfaltige Verhältnisse geschwächt, handhabt, durch mannichfaltige Verhältniſſe geſchwächt, <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0162" n="154"/> handhabt, durch mannichfaltige Verhältniſſe geſchwächt,<lb/> nachließ in ihrer das Ganze durchdringenden Energie,<lb/> da ſtieg das automatiſche Prinzip, mehr und mehr<lb/> Raum gewinnend, höher und höher gegen die Mitte<lb/> auf, und gliederte nun den ganzen Staatskörper, die<lb/> Vielheit immer bindend in eine Exponentialreihe ſich<lb/> ſtets übergeordneter Einheiten, bis die letzte ſich in<lb/> die kaiſerliche Macht verlohr, in eine Stufenfolge in<lb/> ihrer Würde und Bedeutung abfallender Organe alſo<lb/> aus, daß jedes Tiefere als die Wurzel des Höhern<lb/> erſchien. So bildete ſich, indem die kaiſerlichen Be¬<lb/> amten ſich mit der Demokratie der Beſitzer in eine<lb/> bewaffnete Ariſtokratie vereinigten, das ganze Lehn¬<lb/> ſyſtem des Mittelalters in ſeinen ſieben Potenzen durch<lb/> die ſieben Heerſchilde aus; alſo daß der Kaiſer, die<lb/> höchſte Einheit, den erſten führte; Biſchöffe und Präla¬<lb/> ten, die gefürſtet ſind, den zweyten nahmen; Layen¬<lb/> fürſten den Folgenden, Freyherren und Mittelfreye ſich<lb/> in den vierten und fünften theilten, und dann die<lb/> Ordnung durch die Dienſtmannen mit dem ſechſten<lb/> endlich zu denen, die nicht eigen ſind, aber ohne edel<lb/> zu ſeyn, doch ächter Geburt und freyen Beſitzes ſich<lb/> erfreuen, unter dem ſiebenten niederſtieg. So hatten<lb/> alſo alle Beſitzenden, indem ſie wie beim Eintritt in<lb/> den Staat die perſönliche Freyheit, ſo ihr Gut an die<lb/> Gemeinſchaft hingegeben, um es gefeſtet und ge¬<lb/> währt durch Alle wieder zu erhalten, ſich in jener<lb/> ſiebenfach gegliederten Maſſe zu wechſelſeitiger Leiſtung<lb/> und wechſelſeitigem Schutz in eine wohlbewehrte Schil¬<lb/> derburg zuſammengeſchloſſen, die nun in die Mitte<lb/> der Zeiten trat, und alles Heymathloſe, was ſie ſich<lb/> nicht angeeignet, und was ſonſt die Gewalt der Waffen<lb/></p> </body> </text> </TEI> [154/0162]
handhabt, durch mannichfaltige Verhältniſſe geſchwächt,
nachließ in ihrer das Ganze durchdringenden Energie,
da ſtieg das automatiſche Prinzip, mehr und mehr
Raum gewinnend, höher und höher gegen die Mitte
auf, und gliederte nun den ganzen Staatskörper, die
Vielheit immer bindend in eine Exponentialreihe ſich
ſtets übergeordneter Einheiten, bis die letzte ſich in
die kaiſerliche Macht verlohr, in eine Stufenfolge in
ihrer Würde und Bedeutung abfallender Organe alſo
aus, daß jedes Tiefere als die Wurzel des Höhern
erſchien. So bildete ſich, indem die kaiſerlichen Be¬
amten ſich mit der Demokratie der Beſitzer in eine
bewaffnete Ariſtokratie vereinigten, das ganze Lehn¬
ſyſtem des Mittelalters in ſeinen ſieben Potenzen durch
die ſieben Heerſchilde aus; alſo daß der Kaiſer, die
höchſte Einheit, den erſten führte; Biſchöffe und Präla¬
ten, die gefürſtet ſind, den zweyten nahmen; Layen¬
fürſten den Folgenden, Freyherren und Mittelfreye ſich
in den vierten und fünften theilten, und dann die
Ordnung durch die Dienſtmannen mit dem ſechſten
endlich zu denen, die nicht eigen ſind, aber ohne edel
zu ſeyn, doch ächter Geburt und freyen Beſitzes ſich
erfreuen, unter dem ſiebenten niederſtieg. So hatten
alſo alle Beſitzenden, indem ſie wie beim Eintritt in
den Staat die perſönliche Freyheit, ſo ihr Gut an die
Gemeinſchaft hingegeben, um es gefeſtet und ge¬
währt durch Alle wieder zu erhalten, ſich in jener
ſiebenfach gegliederten Maſſe zu wechſelſeitiger Leiſtung
und wechſelſeitigem Schutz in eine wohlbewehrte Schil¬
derburg zuſammengeſchloſſen, die nun in die Mitte
der Zeiten trat, und alles Heymathloſe, was ſie ſich
nicht angeeignet, und was ſonſt die Gewalt der Waffen
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