die Zeit, in welcher diese Schleusse entleert wird T' =
[Formel 1]
= 326Sec. = 5Min. 26Sec.. Rechnet man nun noch für das Ein- und Ausfahren des Schiffes, dann für das Schliessen der Thore eine Zeit von 1 bis 1,5 Minuten, so folgt, dass zur Schleussung eines einzelnen Schiffes, es sey bei der Berg- oder Thalfahrt, wenigstens 7 Minuten erfordert werden, oder dass in einer Stunde 8 bis 9 Schiffe durch eine Schleusse gelangen können. Wenn jedoch nach jedem Schiff, welches hinauf geht, sogleich ein anderes hinabgebracht wird, so wird die Zeit einer Füllung der Kammer erspart und man kann in 9 Minuten beide Schiffe be- fördern, demnach in 1 Stunde beiläufig 7 Schiffe hinauf und 7 Schiffe hinab führen.
Zeit zur Schleussung der Schiffe.
die Zeit, in welcher diese Schleusse entleert wird T' =
[Formel 1]
= 326Sec. = 5Min. 26Sec.. Rechnet man nun noch für das Ein- und Ausfahren des Schiffes, dann für das Schliessen der Thore eine Zeit von 1 bis 1,5 Minuten, so folgt, dass zur Schleussung eines einzelnen Schiffes, es sey bei der Berg- oder Thalfahrt, wenigstens 7 Minuten erfordert werden, oder dass in einer Stunde 8 bis 9 Schiffe durch eine Schleusse gelangen können. Wenn jedoch nach jedem Schiff, welches hinauf geht, sogleich ein anderes hinabgebracht wird, so wird die Zeit einer Füllung der Kammer erspart und man kann in 9 Minuten beide Schiffe be- fördern, demnach in 1 Stunde beiläufig 7 Schiffe hinauf und 7 Schiffe hinab führen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0192"n="174"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Zeit zur Schleussung der Schiffe.</hi></fw><lb/>
die Zeit, in welcher diese Schleusse entleert wird<lb/>
T' = <formula/> = 326<hirendition="#sup">Sec.</hi> = 5<hirendition="#sup">Min.</hi> 26<hirendition="#sup">Sec.</hi>. Rechnet man nun noch für das Ein-<lb/>
und Ausfahren des Schiffes, dann für das Schliessen der Thore eine Zeit von 1 bis<lb/>
1,<hirendition="#sub">5</hi> Minuten, so folgt, dass zur Schleussung eines einzelnen Schiffes, es sey bei der<lb/>
Berg- oder Thalfahrt, wenigstens 7 Minuten erfordert werden, oder dass in einer<lb/>
Stunde 8 bis 9 Schiffe durch eine Schleusse gelangen können. Wenn jedoch nach<lb/>
jedem Schiff, welches hinauf geht, sogleich ein anderes hinabgebracht wird, so wird<lb/>
die Zeit einer Füllung der Kammer erspart und man kann in 9 Minuten beide Schiffe be-<lb/>
fördern, demnach in 1 Stunde beiläufig 7 Schiffe hinauf und 7 Schiffe hinab führen.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></body></text></TEI>
[174/0192]
Zeit zur Schleussung der Schiffe.
die Zeit, in welcher diese Schleusse entleert wird
T' = [FORMEL] = 326Sec. = 5Min. 26Sec.. Rechnet man nun noch für das Ein-
und Ausfahren des Schiffes, dann für das Schliessen der Thore eine Zeit von 1 bis
1,5 Minuten, so folgt, dass zur Schleussung eines einzelnen Schiffes, es sey bei der
Berg- oder Thalfahrt, wenigstens 7 Minuten erfordert werden, oder dass in einer
Stunde 8 bis 9 Schiffe durch eine Schleusse gelangen können. Wenn jedoch nach
jedem Schiff, welches hinauf geht, sogleich ein anderes hinabgebracht wird, so wird
die Zeit einer Füllung der Kammer erspart und man kann in 9 Minuten beide Schiffe be-
fördern, demnach in 1 Stunde beiläufig 7 Schiffe hinauf und 7 Schiffe hinab führen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/192>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.