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Fouqué, Caroline de la Motte-: Die Frau des Falkensteins. Erstes Bändchen. Berlin, 1810.

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und wer weiß, ob das schöne Fräulein nicht längst in Noth und Elend vergangen ist. Der König bestand wohl auf diesen Eidam, sie aber soll einen Andern im Herzen getragen haben, oder der Bräutigam war ihr sonst zuwider. Da gebot ihr der König kraft seiner väterlichen sowohl als herrschaftlichen Gewalt, sie solle sich des nächsten Sonntages in der Kirchen einstellen, geschmückt, wie es einer fürstlichen Braut gezieme. Sie kam auch dem Befehl mit allem Gehorsam nach, vom Priester aber befragt, entgegnete sie laut vor allem Volke, wie sie zwar wohl wisse, daß sich keine Magd ohne Vergunst ihres Vaters verehelichen dürfe, daß sie aber auch ein so heiliges Sakrament, als die Ehe, nicht durch eine lieblose, aus weltlichen Rücksichten gegebne, Einwilligung, entweihen könne. Bitte derohalben um Erlaubniß, dieser Verbindung überhoben zu sein, und sich erst dann einem Gemahl zu ergeben, wenn solcher, als ein vom Himmel beschiedner, dem Willen ihres Herrn Vaters und ihrem eignen Gemüthe gleich angenehm sei. -- Alle Leute verwunderten sich und erfreuten sich über die sittsame Festigkeit, mit welcher sie diese Worte vorzubringen wußte. Der Bräutigam aber ritt im Zorne davon, und der König zog seine Hand gänzlich von ihr ab. Sie könne heirathen wem sie

und wer weiß, ob das schöne Fräulein nicht längst in Noth und Elend vergangen ist. Der König bestand wohl auf diesen Eidam, sie aber soll einen Andern im Herzen getragen haben, oder der Bräutigam war ihr sonst zuwider. Da gebot ihr der König kraft seiner väterlichen sowohl als herrschaftlichen Gewalt, sie solle sich des nächsten Sonntages in der Kirchen einstellen, geschmückt, wie es einer fürstlichen Braut gezieme. Sie kam auch dem Befehl mit allem Gehorsam nach, vom Priester aber befragt, entgegnete sie laut vor allem Volke, wie sie zwar wohl wisse, daß sich keine Magd ohne Vergunst ihres Vaters verehelichen dürfe, daß sie aber auch ein so heiliges Sakrament, als die Ehe, nicht durch eine lieblose, aus weltlichen Rücksichten gegebne, Einwilligung, entweihen könne. Bitte derohalben um Erlaubniß, dieser Verbindung überhoben zu sein, und sich erst dann einem Gemahl zu ergeben, wenn solcher, als ein vom Himmel beschiedner, dem Willen ihres Herrn Vaters und ihrem eignen Gemüthe gleich angenehm sei. — Alle Leute verwunderten sich und erfreuten sich über die sittsame Festigkeit, mit welcher sie diese Worte vorzubringen wußte. Der Bräutigam aber ritt im Zorne davon, und der König zog seine Hand gänzlich von ihr ab. Sie könne heirathen wem sie

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[155/0163] und wer weiß, ob das schöne Fräulein nicht längst in Noth und Elend vergangen ist. Der König bestand wohl auf diesen Eidam, sie aber soll einen Andern im Herzen getragen haben, oder der Bräutigam war ihr sonst zuwider. Da gebot ihr der König kraft seiner väterlichen sowohl als herrschaftlichen Gewalt, sie solle sich des nächsten Sonntages in der Kirchen einstellen, geschmückt, wie es einer fürstlichen Braut gezieme. Sie kam auch dem Befehl mit allem Gehorsam nach, vom Priester aber befragt, entgegnete sie laut vor allem Volke, wie sie zwar wohl wisse, daß sich keine Magd ohne Vergunst ihres Vaters verehelichen dürfe, daß sie aber auch ein so heiliges Sakrament, als die Ehe, nicht durch eine lieblose, aus weltlichen Rücksichten gegebne, Einwilligung, entweihen könne. Bitte derohalben um Erlaubniß, dieser Verbindung überhoben zu sein, und sich erst dann einem Gemahl zu ergeben, wenn solcher, als ein vom Himmel beschiedner, dem Willen ihres Herrn Vaters und ihrem eignen Gemüthe gleich angenehm sei. — Alle Leute verwunderten sich und erfreuten sich über die sittsame Festigkeit, mit welcher sie diese Worte vorzubringen wußte. Der Bräutigam aber ritt im Zorne davon, und der König zog seine Hand gänzlich von ihr ab. Sie könne heirathen wem sie

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Zitationshilfe: Fouqué, Caroline de la Motte-: Die Frau des Falkensteins. Erstes Bändchen. Berlin, 1810, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fouque_falkensteins01_1810/163>, abgerufen am 07.05.2024.