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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882.

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gleichzeitig zu ehrendem Gedächtniß seiner vor ihm heimgegangenen
Brüder die Kirche zu Machenow mit zehn Fahnen ausgeschmückt
zu haben, von denen jede einen Banner- oder Sinnspruch trug,
dessen Anfangsbuchstaben dem Tauf- und Familien-Namen
des zu Feiernden entsprachen. Drei von diesen Fahnen existiren
noch, die andern sieben sind zerfetzt und zeigen wenig mehr als
die Stöcke. Die Sinnsprüche der noch vorhandenen 3 Fahnen sind
die folgenden:

Ornat Virtus Heroem (Otto Von Hake).

Coelum Est Vera Habitatio (Christoph Ehrenreich Von Hake).

Abimus Hinc Veluti Hospites (Adolph Heinrich Von Hake).

Außerdem befindet sich noch ein Denkmal des 1704 bei Höch-
städt auf den Tod verwundeten und zu Nördlingen begrabenen
Ehrenreich von Hake, so wie ferner ein elftes Banner in der
Kirche, das Hedwig Margarethe v. Hake, eine Schwester der oben
angeführten kaiserlichen und churbrandenburgischen Offiziere, zu
Ehren ihres bei Fehrbellin gefallenen Bräutigams aufrichten ließ.
Dies Banner führt folgende Inschrift: "Dem Herrn Ernst von
Schlabrendorf
, Obrist-Wachtmeister in des Obristleutnants von
Grumkow Esquadron-Dragoner, gefallen 1675 bei Fehrbellin und
in der Dalim'schen Kirche beigesetzt."

Die Forsten von Klein-Machenow grenzen an den Grunewald
und das Potsdamer Jagdrevier. Es war deshalb den jagdlieben-
den Hohenzollern von jeher daran gelegen, die Jagdgerechtigkeit auf
dem Machenow'schen Territorium zu haben und die Hakes besitzen
denn auch aus dem Ende des 17. und dem Anfange des 18. Jahr-
hunderts eine ziemliche Anzahl von Verpachtungs-Urkunden, in
denen das Verhältniß zwischen den eigentlichen Besitzern und dem
fürstlichen Jagdpächter geregelt wird. In einer dieser Urkunden
heißt es: "Seine Kurfürstliche Durchlaucht (Friedrich III.) wollen
Ihnen, Denen von Hake und ihren Successoribus, bei vorfallen-
den "Ausrichtungen", als Hochzeiten, Kindtaufen und Begräb-
nissen, etwas an rothem Wildbret auf ihr unterthänigstes Ansuchen
ohne Entgelt reichen lassen." Der Wortlaut dieser Urkunde --
die 150 Jahre lang unbeachtet im Familien-Archiv gelegen haben
mochte -- ward 1848 von dem Assessor v. Hake zu einer Eingabe
an die Potsdamer Regierung benutzt und zwar unter Hinweis darauf,

Fontane, Wanderungen. IV 19

gleichzeitig zu ehrendem Gedächtniß ſeiner vor ihm heimgegangenen
Brüder die Kirche zu Machenow mit zehn Fahnen ausgeſchmückt
zu haben, von denen jede einen Banner- oder Sinnſpruch trug,
deſſen Anfangsbuchſtaben dem Tauf- und Familien-Namen
des zu Feiernden entſprachen. Drei von dieſen Fahnen exiſtiren
noch, die andern ſieben ſind zerfetzt und zeigen wenig mehr als
die Stöcke. Die Sinnſprüche der noch vorhandenen 3 Fahnen ſind
die folgenden:

Ornat Virtus Heroem (Otto Von Hake).

Coelum Est Vera Habitatio (Chriſtoph Ehrenreich Von Hake).

Abimus Hinc Veluti Hospites (Adolph Heinrich Von Hake).

Außerdem befindet ſich noch ein Denkmal des 1704 bei Höch-
ſtädt auf den Tod verwundeten und zu Nördlingen begrabenen
Ehrenreich von Hake, ſo wie ferner ein elftes Banner in der
Kirche, das Hedwig Margarethe v. Hake, eine Schweſter der oben
angeführten kaiſerlichen und churbrandenburgiſchen Offiziere, zu
Ehren ihres bei Fehrbellin gefallenen Bräutigams aufrichten ließ.
Dies Banner führt folgende Inſchrift: „Dem Herrn Ernſt von
Schlabrendorf
, Obriſt-Wachtmeiſter in des Obriſtleutnants von
Grumkow Esquadron-Dragoner, gefallen 1675 bei Fehrbellin und
in der Dalim’ſchen Kirche beigeſetzt.“

Die Forſten von Klein-Machenow grenzen an den Grunewald
und das Potsdamer Jagdrevier. Es war deshalb den jagdlieben-
den Hohenzollern von jeher daran gelegen, die Jagdgerechtigkeit auf
dem Machenow’ſchen Territorium zu haben und die Hakes beſitzen
denn auch aus dem Ende des 17. und dem Anfange des 18. Jahr-
hunderts eine ziemliche Anzahl von Verpachtungs-Urkunden, in
denen das Verhältniß zwiſchen den eigentlichen Beſitzern und dem
fürſtlichen Jagdpächter geregelt wird. In einer dieſer Urkunden
heißt es: „Seine Kurfürſtliche Durchlaucht (Friedrich III.) wollen
Ihnen, Denen von Hake und ihren Successoribus, bei vorfallen-
den „Ausrichtungen“, als Hochzeiten, Kindtaufen und Begräb-
niſſen, etwas an rothem Wildbret auf ihr unterthänigſtes Anſuchen
ohne Entgelt reichen laſſen.“ Der Wortlaut dieſer Urkunde —
die 150 Jahre lang unbeachtet im Familien-Archiv gelegen haben
mochte — ward 1848 von dem Aſſeſſor v. Hake zu einer Eingabe
an die Potsdamer Regierung benutzt und zwar unter Hinweis darauf,

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[289/0305] gleichzeitig zu ehrendem Gedächtniß ſeiner vor ihm heimgegangenen Brüder die Kirche zu Machenow mit zehn Fahnen ausgeſchmückt zu haben, von denen jede einen Banner- oder Sinnſpruch trug, deſſen Anfangsbuchſtaben dem Tauf- und Familien-Namen des zu Feiernden entſprachen. Drei von dieſen Fahnen exiſtiren noch, die andern ſieben ſind zerfetzt und zeigen wenig mehr als die Stöcke. Die Sinnſprüche der noch vorhandenen 3 Fahnen ſind die folgenden: Ornat Virtus Heroem (Otto Von Hake). Coelum Est Vera Habitatio (Chriſtoph Ehrenreich Von Hake). Abimus Hinc Veluti Hospites (Adolph Heinrich Von Hake). Außerdem befindet ſich noch ein Denkmal des 1704 bei Höch- ſtädt auf den Tod verwundeten und zu Nördlingen begrabenen Ehrenreich von Hake, ſo wie ferner ein elftes Banner in der Kirche, das Hedwig Margarethe v. Hake, eine Schweſter der oben angeführten kaiſerlichen und churbrandenburgiſchen Offiziere, zu Ehren ihres bei Fehrbellin gefallenen Bräutigams aufrichten ließ. Dies Banner führt folgende Inſchrift: „Dem Herrn Ernſt von Schlabrendorf, Obriſt-Wachtmeiſter in des Obriſtleutnants von Grumkow Esquadron-Dragoner, gefallen 1675 bei Fehrbellin und in der Dalim’ſchen Kirche beigeſetzt.“ Die Forſten von Klein-Machenow grenzen an den Grunewald und das Potsdamer Jagdrevier. Es war deshalb den jagdlieben- den Hohenzollern von jeher daran gelegen, die Jagdgerechtigkeit auf dem Machenow’ſchen Territorium zu haben und die Hakes beſitzen denn auch aus dem Ende des 17. und dem Anfange des 18. Jahr- hunderts eine ziemliche Anzahl von Verpachtungs-Urkunden, in denen das Verhältniß zwiſchen den eigentlichen Beſitzern und dem fürſtlichen Jagdpächter geregelt wird. In einer dieſer Urkunden heißt es: „Seine Kurfürſtliche Durchlaucht (Friedrich III.) wollen Ihnen, Denen von Hake und ihren Successoribus, bei vorfallen- den „Ausrichtungen“, als Hochzeiten, Kindtaufen und Begräb- niſſen, etwas an rothem Wildbret auf ihr unterthänigſtes Anſuchen ohne Entgelt reichen laſſen.“ Der Wortlaut dieſer Urkunde — die 150 Jahre lang unbeachtet im Familien-Archiv gelegen haben mochte — ward 1848 von dem Aſſeſſor v. Hake zu einer Eingabe an die Potsdamer Regierung benutzt und zwar unter Hinweis darauf, Fontane, Wanderungen. IV 19

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg04_1882/305>, abgerufen am 23.11.2024.