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Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720.

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vor besondere Estim und Consideration vor den seeligen Herrn Canonicum und Vice Dominum Hilcken gehabt / solches ist vornemlich aus denen ihm conferiten Officiis abzunehmen. Dann da man bey versamleten General Capitul ihm in Anno 1700 das Officium Thasaurarii conferiret und dabey seinen sonderbahren auf die gute Disposition und Einrichtung des Stiffts-Archivs gerichteten Fleiß wahrgenommen / so ist man dadurch bewogen worden ihm in Anno 1715 das so wichtige als mühsame Officium Vice-Dominatus beyzulegen. Mit was vor sorgsamer Bemühung der wolseelige diese ihm aufgetragene Officia zu E. Hochlöblichen Stiffts besten und selbiges nach Müglichkeit zu befordern / ihm jederzeit angelegen seyn lassen und wie er sowol in Choro als Capitulo seine Obliegenheit jederzeit genau observiret solches leydet des wolseeligen Mannes Modestie nicht viel davon zu rühmen / & cum efficacius vitae quam linguae Testimonium, also übergehet man auch seine ihm sonst im Leben beygewohnte gute Qualiteten / seinen bey allen Actionen bezeugten Candorem und Aufrichtigkeit / seine Dienstfertigkeit gegen jederman / absonderlich aber gegen die Armen / die niemahlen ohne Noht verabsäumeten Horas Canonicas und fleissige Besuchung des GOttes-Dienstes; Wobey man aber jedennoch dieses nicht wol verschweigen kan / daß dem seeligen Herrn Canonico und Vice-Domino auf seinen Krancken-Bette zu nicht geringer Consolation gereichet / daß seine E. Hochwürdigen Capitulo geleistete Dienste nicht unerkandt geblieben und wann es dem Höchsten also gefallen hätte / man einem so treuen und aufrichtigen Collegen und Collaboratorem das Leben gerne noch länger gegönnet / ja wann wünschen darunter zu reichlich

vor besondere Estim und Consideration vor den seeligen Herrn Canonicum und Vice Dominum Hilcken gehabt / solches ist vornemlich aus denen ihm conferiten Officiis abzunehmen. Dann da man bey versamleten General Capitul ihm in Anno 1700 das Officium Thasaurarii conferiret und dabey seinen sonderbahren auf die gute Disposition und Einrichtung des Stiffts-Archivs gerichteten Fleiß wahrgenommen / so ist man dadurch bewogen worden ihm in Anno 1715 das so wichtige als mühsame Officium Vice-Dominatus beyzulegen. Mit was vor sorgsamer Bemühung der wolseelige diese ihm aufgetragene Officia zu E. Hochlöblichen Stiffts besten und selbiges nach Müglichkeit zu befordern / ihm jederzeit angelegen seyn lassen und wie er sowol in Choro als Capitulo seine Obliegenheit jederzeit genau observiret solches leydet des wolseeligen Mannes Modestie nicht viel davon zu rühmen / & cum efficacius vitae quam linguae Testimonium, also übergehet man auch seine ihm sonst im Leben beygewohnte gute Qualiteten / seinen bey allen Actionen bezeugten Candorem und Aufrichtigkeit / seine Dienstfertigkeit gegen jederman / absonderlich aber gegen die Armen / die niemahlen ohne Noht verabsäumeten Horas Canonicas und fleissige Besuchung des GOttes-Dienstes; Wobey man aber jedennoch dieses nicht wol verschweigen kan / daß dem seeligen Herrn Canonico und Vice-Domino auf seinen Krancken-Bette zu nicht geringer Consolation gereichet / daß seine E. Hochwürdigen Capitulo geleistete Dienste nicht unerkandt geblieben und wann es dem Höchsten also gefallen hätte / man einem so treuen und aufrichtigen Collegen und Collaboratorem das Leben gerne noch länger gegönnet / ja wann wünschen darunter zu reichlich

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                     Officiis abzunehmen. Dann da man bey versamleten General Capitul ihm in Anno
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                     angelegen seyn lassen und wie er sowol in Choro als Capitulo seine Obliegenheit
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[33/0037] vor besondere Estim und Consideration vor den seeligen Herrn Canonicum und Vice Dominum Hilcken gehabt / solches ist vornemlich aus denen ihm conferiten Officiis abzunehmen. Dann da man bey versamleten General Capitul ihm in Anno 1700 das Officium Thasaurarii conferiret und dabey seinen sonderbahren auf die gute Disposition und Einrichtung des Stiffts-Archivs gerichteten Fleiß wahrgenommen / so ist man dadurch bewogen worden ihm in Anno 1715 das so wichtige als mühsame Officium Vice-Dominatus beyzulegen. Mit was vor sorgsamer Bemühung der wolseelige diese ihm aufgetragene Officia zu E. Hochlöblichen Stiffts besten und selbiges nach Müglichkeit zu befordern / ihm jederzeit angelegen seyn lassen und wie er sowol in Choro als Capitulo seine Obliegenheit jederzeit genau observiret solches leydet des wolseeligen Mannes Modestie nicht viel davon zu rühmen / & cum efficacius vitae quam linguae Testimonium, also übergehet man auch seine ihm sonst im Leben beygewohnte gute Qualiteten / seinen bey allen Actionen bezeugten Candorem und Aufrichtigkeit / seine Dienstfertigkeit gegen jederman / absonderlich aber gegen die Armen / die niemahlen ohne Noht verabsäumeten Horas Canonicas und fleissige Besuchung des GOttes-Dienstes; Wobey man aber jedennoch dieses nicht wol verschweigen kan / daß dem seeligen Herrn Canonico und Vice-Domino auf seinen Krancken-Bette zu nicht geringer Consolation gereichet / daß seine E. Hochwürdigen Capitulo geleistete Dienste nicht unerkandt geblieben und wann es dem Höchsten also gefallen hätte / man einem so treuen und aufrichtigen Collegen und Collaboratorem das Leben gerne noch länger gegönnet / ja wann wünschen darunter zu reichlich

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_veraenderung_1720/37>, abgerufen am 26.04.2024.