ter das Ganze. Zuförderst diejenige, die schlechthin seyn muß, und keinem in keinem Stücke erlassen werden kann, die Unterwerfung unter das, um der bloßen Ordnung des Gan¬ zen willen entworfene, Gesez der Verfassung. Wer gegen dieses sich nicht vergeht, den trift nur nicht Mißfallen, keinesweges aber wird ihm Beifall zu Theil; so wie den, der sich dagegen verginge, wirkliches Mißfallen und Tadel treffen würde, der, da wo öffentlich ge¬ fehlt worden, auch öffentlich ergehen müßte, und, wo er fruchtlos bliebe, sogar durch hin¬ zugefügte Strafe geschärft werden könnte. Sodann giebt es eine Unterordnung des Ein¬ zelnen unter das Ganze, die nicht gefordert, sondern nur freiwillig geleistet werden kann: daß man durch eigne Aufopferung den Wohl¬ stand desselben steigere, und vermehre. Um das Verhältniß der bloßen Gesezmäßigkeit, und dieser höhern Tugend, zu einander den Zöglin¬ gen gleich von Jugend auf recht einzuprägen, wird es zwekmäßig seyn, nur demjenigen, ge¬ gen den einen gewissen Zeitraum hindurch in der ersten Rüksicht keine Klage gewesen, solche freiwillige Aufopferungen, gleichsam als den
ter das Ganze. Zufoͤrderſt diejenige, die ſchlechthin ſeyn muß, und keinem in keinem Stuͤcke erlaſſen werden kann, die Unterwerfung unter das, um der bloßen Ordnung des Gan¬ zen willen entworfene, Geſez der Verfaſſung. Wer gegen dieſes ſich nicht vergeht, den trift nur nicht Mißfallen, keinesweges aber wird ihm Beifall zu Theil; ſo wie den, der ſich dagegen verginge, wirkliches Mißfallen und Tadel treffen wuͤrde, der, da wo oͤffentlich ge¬ fehlt worden, auch oͤffentlich ergehen muͤßte, und, wo er fruchtlos bliebe, ſogar durch hin¬ zugefuͤgte Strafe geſchaͤrft werden koͤnnte. Sodann giebt es eine Unterordnung des Ein¬ zelnen unter das Ganze, die nicht gefordert, ſondern nur freiwillig geleiſtet werden kann: daß man durch eigne Aufopferung den Wohl¬ ſtand deſſelben ſteigere, und vermehre. Um das Verhaͤltniß der bloßen Geſezmaͤßigkeit, und dieſer hoͤhern Tugend, zu einander den Zoͤglin¬ gen gleich von Jugend auf recht einzupraͤgen, wird es zwekmaͤßig ſeyn, nur demjenigen, ge¬ gen den einen gewiſſen Zeitraum hindurch in der erſten Ruͤkſicht keine Klage geweſen, ſolche freiwillige Aufopferungen, gleichſam als den
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ter das Ganze. Zufoͤrderſt diejenige, die
ſchlechthin ſeyn muß, und keinem in keinem
Stuͤcke erlaſſen werden kann, die Unterwerfung
unter das, um der bloßen Ordnung des Gan¬
zen willen entworfene, Geſez der Verfaſſung.
Wer gegen dieſes ſich nicht vergeht, den trift
nur nicht Mißfallen, keinesweges aber wird
ihm Beifall zu Theil; ſo wie den, der ſich
dagegen verginge, wirkliches Mißfallen und
Tadel treffen wuͤrde, der, da wo oͤffentlich ge¬
fehlt worden, auch oͤffentlich ergehen muͤßte,
und, wo er fruchtlos bliebe, ſogar durch hin¬
zugefuͤgte Strafe geſchaͤrft werden koͤnnte.
Sodann giebt es eine Unterordnung des Ein¬
zelnen unter das Ganze, die nicht gefordert,
ſondern nur freiwillig geleiſtet werden kann:
daß man durch eigne Aufopferung den Wohl¬
ſtand deſſelben ſteigere, und vermehre. Um
das Verhaͤltniß der bloßen Geſezmaͤßigkeit, und
dieſer hoͤhern Tugend, zu einander den Zoͤglin¬
gen gleich von Jugend auf recht einzupraͤgen,
wird es zwekmaͤßig ſeyn, nur demjenigen, ge¬
gen den einen gewiſſen Zeitraum hindurch in
der erſten Ruͤkſicht keine Klage geweſen, ſolche
freiwillige Aufopferungen, gleichſam als den
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Fichte, Johann Gottlieb: Reden an die deutsche Nation. Berlin, 1808, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fichte_reden_1808/330>, abgerufen am 22.11.2024.
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