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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.

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I. Buch. II. Theil. II Titel II. Abschnitt.
Kraft zur Unterdrückung und Beschränkung
illegaler Triebfedern *).

cc) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Um-
fange der illegalen Triebfeder
.
§. 140.

Da hier die Grösse der subjectiven Straf-
barkeit durch die Menge von Rechtsverletzun-
gen begründet wird, auf welche die Triebfe-
der gerichtet ist, so folgt, dass ein Verbrechen
um so strafbarer sey: I. je mehr Subjecte
durch die Triebfeder bedroht werden, welche
ihm zum Grunde liegt
, II. auf je mehr Rechts-
verletzungen
, der Art nach, die ihm zum
Grunde liegende Triebfeder gerichtet ist
.

§. 141.

Hieraus ergiebt sich 1) Triebfedern, die
ihrer Natur nach auf Hervorbringung
gesetz-
mässiger
Handlungen gerichtet sind, begrün-
den den geringsten Grad der Strafbarkeit, da-
hin gehören a) Gefühle und Neigungen, welche

zu
*) Dem bisher vorgetragenen zu Folge giebt es in
diesem Momente folgende Hauptstufen der Strafbarkeit:
I. Verbrechen aus innerem Antriebe oder doch aus sehr
schwachen äussern Reitzen: 1) Verbrechen aus Ge-
wohnheit, 2) Verbrechen bey welchen alle die Fort-
dauer der illegalen Triebfeder bestimmenden positiven
und negativen Ursachen zusammen concurriren, 3)
Verbrechen, bey welchen die Festigkeit der Triebfeder
nur durch eine oder die andere dieser Ursachen be-
stimmt wird. II. Verbrechen, welche unter hefti-
gen äussern Reitzen bewirkt worden sind.

I. Buch. II. Theil. II Titel II. Abſchnitt.
Kraft zur Unterdrückung und Beſchränkung
illegaler Triebfedern *).

cc) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Um-
fange der illegalen Triebfeder
.
§. 140.

Da hier die Gröſse der ſubjectiven Straf-
barkeit durch die Menge von Rechtsverletzun-
gen begründet wird, auf welche die Triebfe-
der gerichtet iſt, ſo folgt, daſs ein Verbrechen
um ſo ſtrafbarer ſey: I. je mehr Subjecte
durch die Triebfeder bedroht werden, welche
ihm zum Grunde liegt
, II. auf je mehr Rechts-
verletzungen
, der Art nach, die ihm zum
Grunde liegende Triebfeder gerichtet iſt
.

§. 141.

Hieraus ergiebt ſich 1) Triebfedern, die
ihrer Natur nach auf Hervorbringung
geſetz-
mäſsiger
Handlungen gerichtet ſind, begrün-
den den geringſten Grad der Strafbarkeit, da-
hin gehören a) Gefühle und Neigungen, welche

zu
*) Dem bisher vorgetragenen zu Folge giebt es in
dieſem Momente folgende Hauptſtufen der Strafbarkeit:
I. Verbrechen aus innerem Antriebe oder doch aus ſehr
ſchwachen äuſſern Reitzen: 1) Verbrechen aus Ge-
wohnheit, 2) Verbrechen bey welchen alle die Fort-
dauer der illegalen Triebfeder beſtimmenden poſitiven
und negativen Urſachen zuſammen concurriren, 3)
Verbrechen, bey welchen die Feſtigkeit der Triebfeder
nur durch eine oder die andere dieſer Urſachen be-
ſtimmt wird. II. Verbrechen, welche unter hefti-
gen äuſſern Reitzen bewirkt worden ſind.
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[110/0138] I. Buch. II. Theil. II Titel II. Abſchnitt. Kraft zur Unterdrückung und Beſchränkung illegaler Triebfedern *). cc) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Um- fange der illegalen Triebfeder. §. 140. Da hier die Gröſse der ſubjectiven Straf- barkeit durch die Menge von Rechtsverletzun- gen begründet wird, auf welche die Triebfe- der gerichtet iſt, ſo folgt, daſs ein Verbrechen um ſo ſtrafbarer ſey: I. je mehr Subjecte durch die Triebfeder bedroht werden, welche ihm zum Grunde liegt, II. auf je mehr Rechts- verletzungen, der Art nach, die ihm zum Grunde liegende Triebfeder gerichtet iſt. §. 141. Hieraus ergiebt ſich 1) Triebfedern, die ihrer Natur nach auf Hervorbringung geſetz- mäſsiger Handlungen gerichtet ſind, begrün- den den geringſten Grad der Strafbarkeit, da- hin gehören a) Gefühle und Neigungen, welche zu *) Dem bisher vorgetragenen zu Folge giebt es in dieſem Momente folgende Hauptſtufen der Strafbarkeit: I. Verbrechen aus innerem Antriebe oder doch aus ſehr ſchwachen äuſſern Reitzen: 1) Verbrechen aus Ge- wohnheit, 2) Verbrechen bey welchen alle die Fort- dauer der illegalen Triebfeder beſtimmenden poſitiven und negativen Urſachen zuſammen concurriren, 3) Verbrechen, bey welchen die Feſtigkeit der Triebfeder nur durch eine oder die andere dieſer Urſachen be- ſtimmt wird. II. Verbrechen, welche unter hefti- gen äuſſern Reitzen bewirkt worden ſind.

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Zitationshilfe: Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/138>, abgerufen am 29.11.2024.