den obengenannten schädlichen Zweck setzte. Dies aber könnte nur ein solcher Zweck seyn für den die größere menschliche Ge- sellschaft gar keine besondre Anstalt hat, ein Zweck, für den sie seiner (des Zwecks) und ihrer (der Gesellschaft) Na- tur nach, gar keine besondre Anstalt haben kann. Denn könnte sie eine solche Anstalt haben, so käme es dem Weisen und Tugendhaften viel- mehr zu, diese Anstalt in dem Schooße der gro- ßen Gesellschaft zu veranlassen, und sie aus ihm hervorgehen zu lassen, als sein Ziel durch Abson- derung von dieser Gesellschaft befördern zu wol- len. Die Natur der großen Gesellschaft und die Natur des in ihren Kreis gehörigen Zwecks, erforderte es unbedingt, daß er den Staat auf diesen, fast unbegreiflicher Weise, bisher vergesse- nen Zweig seiner Wirksamkeit aufmerksam machte; diesem müßte er es dann wieder unbedingt über- lassen, ob er die Anstalten dafür treffen wolle oder nicht; auf keinen Fall dürfte er mit einer Gesell- schaft sich absondern, um für diesen Zweck thätig zu seyn, weil er auf keinen Fall für diese Art der Wirksamkeit gehört.
Es ist nun die Frage, ob es einen solchen, vernünftigen und guten Zweck geben könne, für welchen die größere Gesellschaft, ihrer Natur nach, keine besondre Anstalt haben kann, und welches dieser Zweck sey -- und der einzig mögliche Zweck
den obengenannten ſchaͤdlichen Zweck ſetzte. Dies aber koͤnnte nur ein ſolcher Zweck ſeyn fuͤr den die groͤßere menſchliche Ge- ſellſchaft gar keine beſondre Anſtalt hat, ein Zweck, fuͤr den ſie ſeiner (des Zwecks) und ihrer (der Geſellſchaft) Na- tur nach, gar keine beſondre Anſtalt haben kann. Denn koͤnnte ſie eine ſolche Anſtalt haben, ſo kaͤme es dem Weiſen und Tugendhaften viel- mehr zu, dieſe Anſtalt in dem Schooße der gro- ßen Geſellſchaft zu veranlaſſen, und ſie aus ihm hervorgehen zu laſſen, als ſein Ziel durch Abſon- derung von dieſer Geſellſchaft befoͤrdern zu wol- len. Die Natur der großen Geſellſchaft und die Natur des in ihren Kreis gehoͤrigen Zwecks, erforderte es unbedingt, daß er den Staat auf dieſen, faſt unbegreiflicher Weiſe, bisher vergeſſe- nen Zweig ſeiner Wirkſamkeit aufmerkſam machte; dieſem muͤßte er es dann wieder unbedingt uͤber- laſſen, ob er die Anſtalten dafuͤr treffen wolle oder nicht; auf keinen Fall duͤrfte er mit einer Geſell- ſchaft ſich abſondern, um fuͤr dieſen Zweck thaͤtig zu ſeyn, weil er auf keinen Fall fuͤr dieſe Art der Wirkſamkeit gehoͤrt.
Es iſt nun die Frage, ob es einen ſolchen, vernuͤnftigen und guten Zweck geben koͤnne, fuͤr welchen die groͤßere Geſellſchaft, ihrer Natur nach, keine beſondre Anſtalt haben kann, und welches dieſer Zweck ſey — und der einzig moͤgliche Zweck
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den obengenannten ſchaͤdlichen Zweck ſetzte. Dies
aber koͤnnte nur ein ſolcher Zweck ſeyn
fuͤr den die groͤßere menſchliche Ge-
ſellſchaft gar keine beſondre Anſtalt
hat, ein Zweck, fuͤr den ſie ſeiner (des
Zwecks) und ihrer (der Geſellſchaft) Na-
tur nach, gar keine beſondre Anſtalt
haben kann.
Denn koͤnnte ſie eine ſolche Anſtalt haben, ſo
kaͤme es dem Weiſen und Tugendhaften viel-
mehr zu, dieſe Anſtalt in dem Schooße der gro-
ßen Geſellſchaft zu veranlaſſen, und ſie aus ihm
hervorgehen zu laſſen, als ſein Ziel durch Abſon-
derung von dieſer Geſellſchaft befoͤrdern zu wol-
len. Die Natur der großen Geſellſchaft und die
Natur des in ihren Kreis gehoͤrigen Zwecks,
erforderte es unbedingt, daß er den Staat auf
dieſen, faſt unbegreiflicher Weiſe, bisher vergeſſe-
nen Zweig ſeiner Wirkſamkeit aufmerkſam machte;
dieſem muͤßte er es dann wieder unbedingt uͤber-
laſſen, ob er die Anſtalten dafuͤr treffen wolle oder
nicht; auf keinen Fall duͤrfte er mit einer Geſell-
ſchaft ſich abſondern, um fuͤr dieſen Zweck thaͤtig
zu ſeyn, weil er auf keinen Fall fuͤr dieſe Art
der Wirkſamkeit gehoͤrt.
Es iſt nun die Frage, ob es einen ſolchen,
vernuͤnftigen und guten Zweck geben koͤnne, fuͤr
welchen die groͤßere Geſellſchaft, ihrer Natur nach,
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/48>, abgerufen am 16.07.2024.
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