Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.anruffung / auch deß geringsten Standts deß H: Reichs / in dergleichen fählen nit weniger zuthun Vns verpflichtet zusein erachten) den obgenanten Friderich Churfürst Pfaltzgraven / als einen / welcher sich von Vnsern vngehorsamben / vntrewen Rebellen / für ein Häupt auffwerffen lassen / verächter vnnd verletzer / vnser Kayserl: hochait vnnd May: verbrecher deß gemeinen außgekündten Landtfridens / auch anderer hailsamen Reichssatzungen / in Vnsere vnnd deß H: Reichs Aacht vnd Ober Aacht / auch alle die jenige Straffen vnnd Pöenen / so dergleichen Aachts Denunciation / von Recht vnd gewonheit mit sich zeucht / mit der Thatt selbst gefallen zusein erkennt / erklert vnd verkündet / vnd Jhne auß dem Friden in den Vnfriden gesetzt / Erkennen / erklären / vnd verkünden Jhne also / in Vnser vnd deß Reichs Aacht Ober Aacht / auch vorgemelte Pöen Straff / vnnd Buessen. Setzen Jhne auch auß Vnserm vnd deß H: Reichs Friden / in den Vnfriden / alles von Röm: Kay: Macht vnd in Krafft diß. Vnnd feindt darauff zu gebürlicher würcklicher Execution / volnziehung vnd vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd verkündung ermelter Aacht / Pöen / Straff vnd Büssen / gentzlich entschlossen / gegen dem selben Friderich / der sich nennet Pfaltzgrave bey Rhein / als offnen Aechter / auch Vnsern vnd deß Reichs widersacher vnnd vheindt / vermittels Göttlicher gnad / hülff / vnnd beystandts / nach außweisung obgedachter hailsamen Reichs Constitution: vnnd Ordnungen / mit gebürlicher Straff ohne lenger verziehen fürzugehen / vnnd zuverfahren / damit wir alßdann vnverhindert desselben / zu auffrichtung bestendigs Fridts / Rechtens / vnd Ainigkeit / im H: Reich / desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen. Darinn Wir vns dann / allermassen vnd gestalt / Vns als Christlichem Kayser / Namens vnnd Ampts halber / aignet vnnd gebürt / gantz gnedig: vnnd Vätterlich zuerzaigen / auch der Teutschen Nation Libertet / Aufnemmen / Ehr / Nutz / vnd Wolfahrt / mit allen gnaden vnd trewen / zubedencken / zuerhalten vnd zubefürdern / Auch menniglich bey dem hochbetewerten Religion vnd Prophan Friden / handtzuhaben / vnd zu schutzen / vrpietig willig vnd schuldig seindt. Welches wir Ewrn L. L. A. A. vnd Euch derhalben hiemit anzaigen wollen / damit Sie vnnd jhr der vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeidlichen fürnemmens / warhafftige / anruffung / auch deß geringsten Standts deß H: Reichs / in dergleichen fählen nit weniger zuthun Vns verpflichtet zusein erachten) den obgenanten Friderich Churfürst Pfaltzgraven / als einen / welcher sich von Vnsern vngehorsamben / vntrewen Rebellen / für ein Häupt auffwerffen lassen / verächter vnnd verletzer / vnser Kayserl: hochait vnnd May: verbrecher deß gemeinen außgekündten Landtfridens / auch anderer hailsamen Reichssatzungen / in Vnsere vnnd deß H: Reichs Aacht vnd Ober Aacht / auch alle die jenige Straffen vnnd Pöenen / so dergleichen Aachts Denunciation / von Recht vnd gewonheit mit sich zeucht / mit der Thatt selbst gefallen zusein erkennt / erklert vnd verkündet / vnd Jhne auß dem Friden in den Vnfriden gesetzt / Erkennen / erklären / vnd verkünden Jhne also / in Vnser vnd deß Reichs Aacht Ober Aacht / auch vorgemelte Pöen Straff / vnnd Buessen. Setzen Jhne auch auß Vnserm vnd deß H: Reichs Friden / in den Vnfriden / alles von Röm: Kay: Macht vnd in Krafft diß. Vnnd feindt darauff zu gebürlicher würcklicher Execution / volnziehung vnd vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd verkündung ermelter Aacht / Pöen / Straff vnd Büssen / gentzlich entschlossen / gegen dem selben Friderich / der sich nennet Pfaltzgrave bey Rhein / als offnen Aechter / auch Vnsern vnd deß Reichs widersacher vnnd vheindt / vermittels Göttlicher gnad / hülff / vnnd beystandts / nach außweisung obgedachter hailsamen Reichs Constitution: vnnd Ordnungen / mit gebürlicher Straff ohne lenger verziehen fürzugehen / vnnd zuverfahren / damit wir alßdann vnverhindert desselben / zu auffrichtung bestendigs Fridts / Rechtens / vnd Ainigkeit / im H: Reich / desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen. Darinn Wir vns dann / allermassen vnd gestalt / Vns als Christlichem Kayser / Namens vnnd Ampts halber / aignet vnnd gebürt / gantz gnedig: vnnd Vätterlich zuerzaigen / auch der Teutschen Nation Libertet / Aufnemmen / Ehr / Nutz / vnd Wolfahrt / mit allen gnaden vnd trewen / zubedencken / zuerhalten vnd zubefürdern / Auch menniglich bey dem hochbetewerten Religion vnd Prophan Friden / handtzuhaben / vnd zu schutzen / vrpietig willig vnd schuldig seindt. Welches wir Ewrn L. L. A. 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Setzen Jhne auch auß Vnserm vnd deß H: Reichs Friden / in den Vnfriden / alles von Röm: Kay: Macht vnd in Krafft diß. Vnnd feindt darauff zu gebürlicher würcklicher Execution / volnziehung vnd vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd verkündung ermelter Aacht / Pöen / Straff vnd Büssen / gentzlich entschlossen / gegen dem selben Friderich / der sich nennet Pfaltzgrave bey Rhein / als offnen Aechter / auch Vnsern vnd deß Reichs widersacher vnnd vheindt / vermittels Göttlicher gnad / hülff / vnnd beystandts / nach außweisung obgedachter hailsamen Reichs <hi rendition="#aq">Constitution</hi>: vnnd Ordnungen / mit gebürlicher Straff ohne lenger verziehen fürzugehen / vnnd zuverfahren / damit wir alßdann vnverhindert desselben / zu auffrichtung bestendigs Fridts / Rechtens / vnd Ainigkeit / im H: Reich / desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen. 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Zitationshilfe: | Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/15>, abgerufen am 27.07.2024. |