Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.niger auch / Krafft erstangezogner Capitulation vnd der Guldenen Bull / Vns verpflichtet befinden / alle vnzimbliche / hässige verbündtnuß / verstrickung / vnd zusammenthueung der Vnderthanen / auch die Entpörung / Auffruhr vnd vngebürlichen Gewalt / gegen Chur: Fürsten / vnnd andere Ständt abzuschaffen / vnd in Summa vor allen dingen dahin bedacht zu sein / daß deß H: Reichs Wolstandt / nutz / fromben / vnd auffnemmen daß vornembste höchste Gesätz seye / vnd im Heyl: Reich / Recht vnnd Fridt erhalten werde. Deme allem aber / nichts mehrers zuwider sein kan oder mag / als wann Auffruhr vnnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt / (wardurch dann baldt die andere Glidmassen deß H: Reichs mit ergriffen / vnd angesteckt / auch egt lich solches Reich in gentzliches verderben vnd vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmessige verbündnussen / mit den angebornen Erb Vnterthanen / gegen jhre höchste / von Gott vorgesetzte Obrigkait / dermassen gleichsamb gut geheissen / vnnd passiert werden / vnnd ainem oder dem andern Standt / sich dergleichen Rebellischen Vnderthanen auff bloße gesuchte schein / mit gewehrter hand anzunemmen Vnser oder der Ständte Iurisdiction, Regalien, Recht Landt vnd Leuthe / an sich zuziehen / vnd aigenmächtig de Churfürstenthümben / vnnd Churfürstlichen Heuser verfassung / Recht / vnnd Gerechtigkaiten zuändern / vnnd entlich gantz Abschewlicher massen (wie Weyland sein Pfaltzgrafens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern / den Behmen / als sie auch damals sich ainer Wahl zu König Ladislai praejuditz anmassen wollen / geantwort) allein auß begierd zu Regiern / ainem andern sein Gerechtigkeit mit Gewalt zunemen frey stehen solte. Hierumben dann / obwol (wie oben angeregt) offt ermelter Friderich Pfaltzgraff wegen seiner nach lengs deducirten Landtfridtbrüchigen vnderschidlichen verbrechen / die Pöen deß Landtfridens / ohne einige fürheischung / Citation / vrtheil / vnnd erklärung verwürckt / vnd ein würcklicher Aechter / gegen deme weitter nichts / als die Execution vbrig ist: So haben wir dennoch um vberfluß Confirmation vnd bestättigung / nach abermahliger reiffer erwegung aller gelegenheit vnd gestalt diser sachen / auß erhaischender hohen vnvermeidlichen noth vnnd schuldigen Pflicht / Vnsers von Gott anbefohlenen Kay: Ambts (wie wir dann auff niger auch / Krafft erstangezogner Capitulation vnd der Guldenen Bull / Vns verpflichtet befinden / alle vnzimbliche / hässige verbündtnuß / verstrickung / vnd zusammenthueung der Vnderthanen / auch die Entpörung / Auffruhr vnd vngebürlichen Gewalt / gegen Chur: Fürsten / vnnd andere Ständt abzuschaffen / vnd in Summa vor allen dingen dahin bedacht zu sein / daß deß H: Reichs Wolstandt / nutz / fromben / vnd auffnemmen daß vornembste höchste Gesätz seye / vnd im Heyl: Reich / Recht vnnd Fridt erhalten werde. Deme allem aber / nichts mehrers zuwider sein kan oder mag / als wann Auffruhr vnnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt / (wardurch dann baldt die andere Glidmassen deß H: Reichs mit ergriffen / vnd angesteckt / auch egt lich solches Reich in gentzliches verderben vnd vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmessige verbündnussen / mit den angebornen Erb Vnterthanen / gegen jhre höchste / von Gott vorgesetzte Obrigkait / dermassen gleichsamb gut geheissen / vnnd passiert werden / vnnd ainem oder dem andern Standt / sich dergleichen Rebellischen Vnderthanen auff bloße gesuchte schein / mit gewehrter hand anzunemmen Vnser oder der Ständte Iurisdiction, Regalien, Recht Landt vnd Leuthe / an sich zuziehen / vnd aigenmächtig de Churfürstenthümben / vnnd Churfürstlichen Heuser verfassung / Recht / vnnd Gerechtigkaiten zuändern / vnnd entlich gantz Abschewlicher massen (wie Weyland sein Pfaltzgrafens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern / den Behmen / als sie auch damals sich ainer Wahl zu König Ladislai praejuditz anmassen wollen / geantwort) allein auß begierd zu Regiern / ainem andern sein Gerechtigkeit mit Gewalt zunemen frey stehen solte. Hierumben dann / obwol (wie oben angeregt) offt ermelter Friderich Pfaltzgraff wegen seiner nach lengs deducirten Landtfridtbrüchigen vnderschidlichen verbrechen / die Pöen deß Landtfridens / ohne einige fürheischung / Citation / vrtheil / vnnd erklärung verwürckt / vnd ein würcklicher Aechter / gegen deme weitter nichts / als die Execution vbrig ist: So haben wir dennoch um vberfluß Confirmation vnd bestättigung / nach abermahliger reiffer erwegung aller gelegenheit vnd gestalt diser sachen / auß erhaischender hohen vnvermeidlichen noth vnnd schuldigen Pflicht / Vnsers von Gott anbefohlenen Kay: Ambts (wie wir dann auff <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0014"/> niger auch / Krafft erstangezogner <hi rendition="#aq">Capitulation</hi> vnd der Guldenen Bull / Vns verpflichtet befinden / alle vnzimbliche / hässige verbündtnuß / verstrickung / vnd zusammenthueung der Vnderthanen / auch die Entpörung / Auffruhr vnd vngebürlichen Gewalt / gegen Chur: Fürsten / vnnd andere Ständt abzuschaffen / vnd in Summa vor allen dingen dahin bedacht zu sein / daß deß H: Reichs Wolstandt / nutz / fromben / vnd auffnemmen daß vornembste höchste Gesätz seye / vnd im Heyl: Reich / Recht vnnd Fridt erhalten werde. Deme allem aber / nichts mehrers zuwider sein kan oder mag / als wann Auffruhr vnnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt / (wardurch dann baldt die andere Glidmassen deß H: Reichs mit ergriffen / vnd angesteckt / auch egt lich solches Reich in gentzliches verderben vnd vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmessige verbündnussen / mit den angebornen Erb Vnterthanen / gegen jhre höchste / von Gott vorgesetzte Obrigkait / dermassen gleichsamb gut geheissen / vnnd passiert werden / vnnd ainem oder dem andern Standt / sich dergleichen Rebellischen Vnderthanen auff bloße gesuchte schein / mit gewehrter hand anzunemmen Vnser oder der Ständte <hi rendition="#aq">Iurisdiction, Regalien</hi>, Recht Landt vnd Leuthe / an sich zuziehen / vnd aigenmächtig de Churfürstenthümben / vnnd Churfürstlichen Heuser verfassung / Recht / vnnd Gerechtigkaiten zuändern / vnnd entlich gantz Abschewlicher massen (wie Weyland sein Pfaltzgrafens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern / den Behmen / als sie auch damals sich ainer Wahl zu König <hi rendition="#aq">Ladislai praejuditz</hi> anmassen wollen / geantwort) allein auß begierd zu Regiern / ainem andern sein Gerechtigkeit mit Gewalt zunemen frey stehen solte. 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Zitationshilfe: | Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/14>, abgerufen am 16.02.2025. |