Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.begründte erinnerung vnd wissen empfahet / warumb Wir darzu bewögt / vnd genottrangt seyen / vnd das gestalten sachen nach / mit nichten lenger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhütten mögen. Vnd gepieten hierauff E: L. L. A. A. vnd Euch / allen vnd jeden sambt / vnnd sonderlich bey den Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem Heil: Reich verwahnt seyen / auch vermeidung obbgesagter Pöen vnnd Straff / in den allgemainen Rechten / vnnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten / vnd gewonhaiten / auff die Jhenigen gerichtet / so sich der Aechter annemen / Jnsonderhait Vnser vnd des Heil: Reichs Acht vnnd Oberacht / auch verlierung aller Regalien, Lehen / Freyhaiten / Gnaden / Pfandtschafften / Zöll / Recht vnd Gerechtigkaiten / wie solche Namen haben mögen / so Jhre Vorfahren / vnd Sie / von Weylandt Vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Kaysern vnd Königen / auch Vns vnd dem Heil: Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guets / hiemit Ernstlich / vnnd wollen / das Jr Euch gemelts Fridrichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider Vnns mit nichten annemmet noch beladet / Jhme auch nit dienet / Hülff noch fürschub mit Gelt / Prouiant / Munition, noch sonst in ainig ander weeg / weder haimlich noch offentlich vnder was schein / oder praetext solches jmmer beschehen möchte beweiset. Wo auch Ewer ainer oder mehr / in seinen oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder Jme sonst zugezogen wäre / das der vnd die selben Angesicht diß Brieffs / ohne allen Auffzug vnnd waigerung / sich von stundtan erheben / vnd gestracks widerumb abziehen / vnd sich ferrer in gemelts Aechters / oder desselben Helffer / vnd helffers Helffer Diensten / nit gebrauchen lassen / auch Jhr des gemelten Aechters Ständte / zugehörige / Verwandten / Vnderthanen / vnd Vasallen, Jhme Fridrichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / ainige gehorsam / Hülff / noch beystandt ferrer kaines Weegs laistet / noch Euch seiner Rebellion, vngehorsambs vnnd verbrechung / weitter anhengig noch thailhafft machet / Sonder Euch seiner hirinn gentzlich entschlaget vnnd enthaltet / Auch E: L: L: A: A: vnnd Jhr alle sambtlich vnnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem H: Reich verwandt / Vns zu vollziehung / solcher obberührten erklärten Pöen vnnd Straffen / gegen gemeltem vngehorsamen / vntrewen / fridtbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnd Helffers Helffern / begründte erinnerung vnd wissen empfahet / warumb Wir darzu bewögt / vnd genottrangt seyen / vnd das gestalten sachen nach / mit nichten lenger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhütten mögen. Vnd gepieten hierauff E: L. L. A. A. vnd Euch / allen vnd jeden sambt / vnnd sonderlich bey den Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem Heil: Reich verwahnt seyen / auch vermeidung obbgesagter Pöen vnnd Straff / in den allgemainen Rechten / vnnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten / vnd gewonhaiten / auff die Jhenigen gerichtet / so sich der Aechter annemen / Jnsonderhait Vnser vnd des Heil: Reichs Acht vnnd Oberacht / auch verlierung aller Regalien, Lehen / Freyhaiten / Gnaden / Pfandtschafften / Zöll / Recht vnd Gerechtigkaiten / wie solche Namen haben mögen / so Jhre Vorfahren / vnd Sie / von Weylandt Vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Kaysern vnd Königen / auch Vns vnd dem Heil: Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guets / hiemit Ernstlich / vnnd wollen / das Jr Euch gemelts Fridrichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider Vnns mit nichten annemmet noch beladet / Jhme auch nit dienet / Hülff noch fürschub mit Gelt / Prouiant / Munition, noch sonst in ainig ander weeg / weder haimlich noch offentlich vnder was schein / oder praetext solches jmmer beschehen möchte beweiset. Wo auch Ewer ainer oder mehr / in seinen oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder Jme sonst zugezogen wäre / das der vnd die selben Angesicht diß Brieffs / ohne allen Auffzug vnnd waigerung / sich von stundtan erheben / vnd gestracks widerumb abziehen / vnd sich ferrer in gemelts Aechters / oder desselben Helffer / vnd helffers Helffer Diensten / nit gebrauchen lassen / auch Jhr des gemelten Aechters Ständte / zugehörige / Verwandten / Vnderthanen / vnd Vasallen, Jhme Fridrichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / ainige gehorsam / Hülff / noch beystandt ferrer kaines Weegs laistet / noch Euch seiner Rebellion, vngehorsambs vnnd verbrechung / weitter anhengig noch thailhafft machet / Sonder Euch seiner hirinn gentzlich entschlaget vnnd enthaltet / Auch E: L: L: A: A: vnnd Jhr alle sambtlich vnnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem H: Reich verwandt / Vns zu vollziehung / solcher obberührten erklärten Pöen vnnd Straffen / gegen gemeltem vngehorsamen / vntrewen / fridtbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnd Helffers Helffern / <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0016"/> begründte erinnerung vnd wissen empfahet / warumb Wir darzu bewögt / vnd genottrangt seyen / vnd das gestalten sachen nach / mit nichten lenger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhütten mögen. 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A. vnd Euch / allen vnd jeden sambt / vnnd sonderlich bey den Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem Heil: Reich verwahnt seyen / auch vermeidung obbgesagter Pöen vnnd Straff / in den allgemainen Rechten / vnnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten / vnd gewonhaiten / auff die Jhenigen gerichtet / so sich der Aechter <choice><sic>anuemen</sic><corr>annemen</corr></choice> / Jnsonderhait Vnser vnd des Heil: Reichs Acht vnnd Oberacht / auch verlierung aller <hi rendition="#aq">Regalien</hi>, Lehen / Freyhaiten / Gnaden / Pfandtschafften / Zöll / Recht vnd Gerechtigkaiten / wie solche Namen haben mögen / so Jhre Vorfahren / vnd Sie / von Weylandt Vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Kaysern vnd Königen / auch Vns vnd dem Heil: Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guets / hiemit Ernstlich / vnnd wollen / das Jr Euch gemelts Fridrichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider Vnns mit nichten annemmet noch beladet / Jhme auch nit dienet / Hülff noch fürschub mit Gelt / Prouiant / <hi rendition="#aq">Munition</hi>, noch sonst in ainig ander weeg / weder haimlich noch offentlich vnder was schein / oder <hi rendition="#aq">praetext</hi> solches jmmer beschehen möchte beweiset. 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Zitationshilfe: | Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/16>, abgerufen am 16.02.2025. |