Glieder enthalte, nemlich außer dem Quadrat ei- nes jeden Theils, noch das doppelte Product beyder Theile, also daß das Quadrat von x + n seyn wird xx + 2 nx + nn. Da wir nun auf einer Seite schon haben xx + px so können wir xx als das Quadrat des ersten Theils der Wurzel ansehen, und da muß px das doppelte Product des ersten Theils der Wur- zel x mit dem andern Theil seyn; dahero der andere Theil 1/2 p seyn muß, wie dann auch in der That das Quadrat von x + 1/2 p gefunden wird xx + px + 1/4 pp.
79.
Da nun xx + px + 1/4 pp ein würckliches Qua- drat ist, wovon die Wurzel x + 1/2 p, so dürfen wir nur bey unserer Gleichung zu xx + px = q beyderseits 1/4 pp addiren und da bekommen wir xx + px + 1/4 pp = q + 1/4 pp, wo auf der ersten Seite ein würckliches Qua- drat, auf der andern aber blos bekante Zahlen befind- lich sind. Wann wir dahero beyderseits die Qua- drate nehmen, so erhalten wir x + 1/2 p = sqrt (1/4 pp + q); subtrahirt man nun 1/2 p, so erhält man x = - 1/2 p + sqrt (1/4 pp + q); und da eine jede Quadrat-Wurzel so wohl Positiv als Negativ genommen werden kann,
so
E 4
Von den Algebraiſchen Gleichungen.
Glieder enthalte, nemlich außer dem Quadrat ei- nes jeden Theils, noch das doppelte Product beyder Theile, alſo daß das Quadrat von x + n ſeyn wird xx + 2 nx + nn. Da wir nun auf einer Seite ſchon haben xx + px ſo koͤnnen wir xx als das Quadrat des erſten Theils der Wurzel anſehen, und da muß px das doppelte Product des erſten Theils der Wur- zel x mit dem andern Theil ſeyn; dahero der andere Theil ½ p ſeyn muß, wie dann auch in der That das Quadrat von x + ½ p gefunden wird xx + px + ¼ pp.
79.
Da nun xx + px + ¼ pp ein wuͤrckliches Qua- drat iſt, wovon die Wurzel x + ½ p, ſo duͤrfen wir nur bey unſerer Gleichung zu xx + px = q beyderſeits ¼ pp addiren und da bekommen wir xx + px + ¼ pp = q + ¼ pp, wo auf der erſten Seite ein wuͤrckliches Qua- drat, auf der andern aber blos bekante Zahlen befind- lich ſind. Wann wir dahero beyderſeits die Qua- drate nehmen, ſo erhalten wir x + ½ p = √ (¼ pp + q); ſubtrahirt man nun ½ p, ſo erhaͤlt man x = - ½ p + √ (¼ pp + q); und da eine jede Quadrat-Wurzel ſo wohl Poſitiv als Negativ genommen werden kann,
ſo
E 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0073"n="71"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von den Algebraiſchen Gleichungen.</hi></fw><lb/>
Glieder enthalte, nemlich außer dem Quadrat ei-<lb/>
nes jeden Theils, noch das doppelte Product beyder<lb/>
Theile, alſo daß das Quadrat von <hirendition="#aq">x + n</hi>ſeyn wird<lb/><hirendition="#aq">xx + 2 nx + nn</hi>. Da wir nun auf einer Seite ſchon<lb/>
haben <hirendition="#aq">xx + px</hi>ſo koͤnnen wir <hirendition="#aq">xx</hi> als das Quadrat<lb/>
des erſten Theils der Wurzel anſehen, und da muß<lb/><hirendition="#aq">px</hi> das doppelte Product des erſten Theils der Wur-<lb/>
zel <hirendition="#aq">x</hi> mit dem andern Theil ſeyn; dahero der andere<lb/>
Theil ½ <hirendition="#aq">p</hi>ſeyn muß, wie dann auch in der That das<lb/>
Quadrat von <hirendition="#aq">x + ½ p</hi> gefunden wird <hirendition="#aq">xx + px<lb/>
+ ¼ pp</hi>.</p></div><lb/><divn="3"><head>79.</head><lb/><p>Da nun <hirendition="#aq">xx + px + ¼ pp</hi> ein wuͤrckliches Qua-<lb/>
drat iſt, wovon die Wurzel <hirendition="#aq">x + ½ p</hi>, ſo duͤrfen wir nur<lb/>
bey unſerer Gleichung zu <hirendition="#aq">xx + px = q</hi> beyderſeits ¼ <hirendition="#aq">pp</hi><lb/>
addiren und da bekommen wir <hirendition="#aq">xx + px + ¼ pp = q<lb/>
+ ¼ pp</hi>, wo auf der erſten Seite ein wuͤrckliches Qua-<lb/>
drat, auf der andern aber blos bekante Zahlen befind-<lb/>
lich ſind. Wann wir dahero beyderſeits die Qua-<lb/>
drate nehmen, ſo erhalten wir <hirendition="#aq">x + ½ p = √ (¼ pp + q)</hi>;<lb/>ſubtrahirt man nun ½ <hirendition="#aq">p</hi>, ſo erhaͤlt man <hirendition="#aq">x = - ½ p<lb/>
+ √ (¼ pp + q)</hi>; und da eine jede Quadrat-Wurzel<lb/>ſo wohl Poſitiv als Negativ genommen werden kann,<lb/><fwplace="bottom"type="sig">E 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">ſo</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[71/0073]
Von den Algebraiſchen Gleichungen.
Glieder enthalte, nemlich außer dem Quadrat ei-
nes jeden Theils, noch das doppelte Product beyder
Theile, alſo daß das Quadrat von x + n ſeyn wird
xx + 2 nx + nn. Da wir nun auf einer Seite ſchon
haben xx + px ſo koͤnnen wir xx als das Quadrat
des erſten Theils der Wurzel anſehen, und da muß
px das doppelte Product des erſten Theils der Wur-
zel x mit dem andern Theil ſeyn; dahero der andere
Theil ½ p ſeyn muß, wie dann auch in der That das
Quadrat von x + ½ p gefunden wird xx + px
+ ¼ pp.
79.
Da nun xx + px + ¼ pp ein wuͤrckliches Qua-
drat iſt, wovon die Wurzel x + ½ p, ſo duͤrfen wir nur
bey unſerer Gleichung zu xx + px = q beyderſeits ¼ pp
addiren und da bekommen wir xx + px + ¼ pp = q
+ ¼ pp, wo auf der erſten Seite ein wuͤrckliches Qua-
drat, auf der andern aber blos bekante Zahlen befind-
lich ſind. Wann wir dahero beyderſeits die Qua-
drate nehmen, ſo erhalten wir x + ½ p = √ (¼ pp + q);
ſubtrahirt man nun ½ p, ſo erhaͤlt man x = - ½ p
+ √ (¼ pp + q); und da eine jede Quadrat-Wurzel
ſo wohl Poſitiv als Negativ genommen werden kann,
ſo
E 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Euler, Leonhard: Vollständige Anleitung zur Algebra. Bd. 2. St. Petersburg, 1770, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_algebra02_1770/73>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.