Man darf nur in Betrachtung derselben rückwerts ge- hen: dann da die drey Personen nach dem dritten Spiel gleich viel bekommen haben, nemlich der erste 24 der zweyte 24, der dritte 24; un dritten Spiel aber der erste und zweyte ihr Geld verdoppelt haben, so mü- ßen sie vor dem dritten Spiel gehabt haben, wie folget: I.) 12, II.) 12, III.) 48.
Im zweyten Spiel hat der erste und dritte sein Spiel verdoppelt, also müßen sie vor dem zweyten Spiel gehabt haben.
I.) 6, II.) 42, III.) 24.
Im ersten Spiel hat der zweyte und dritte sein Geld verdoppelt, also vor dem ersten Spiel haben sie gehabt.
I.) 39, II.) 21, III.) 12.
und eben so viel haben wir auch vorher für den An- fang des Spiel gefunden.
56.
V. Frage: Zwey Personen sind schuldig 29 Rub. und es hat zwar ein jeder Geld, doch nicht so viel, daß er die- se gemeinschaftliche Schuld allein bezahlen könnte;
da-
IITheil D
Von den Algebraiſchen Gleichungen.
Man darf nur in Betrachtung derſelben ruͤckwerts ge- hen: dann da die drey Perſonen nach dem dritten Spiel gleich viel bekommen haben, nemlich der erſte 24 der zweyte 24, der dritte 24; un dritten Spiel aber der erſte und zweyte ihr Geld verdoppelt haben, ſo muͤ- ßen ſie vor dem dritten Spiel gehabt haben, wie folget: I.) 12, II.) 12, III.) 48.
Im zweyten Spiel hat der erſte und dritte ſein Spiel verdoppelt, alſo muͤßen ſie vor dem zweyten Spiel gehabt haben.
I.) 6, II.) 42, III.) 24.
Im erſten Spiel hat der zweyte und dritte ſein Geld verdoppelt, alſo vor dem erſten Spiel haben ſie gehabt.
I.) 39, II.) 21, III.) 12.
und eben ſo viel haben wir auch vorher fuͤr den An- fang des Spiel gefunden.
56.
V. Frage: Zwey Perſonen ſind ſchuldig 29 Rub. und es hat zwar ein jeder Geld, doch nicht ſo viel, daß er die- ſe gemeinſchaftliche Schuld allein bezahlen koͤnnte;
da-
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Von den Algebraiſchen Gleichungen.
Man darf nur in Betrachtung derſelben ruͤckwerts ge-
hen: dann da die drey Perſonen nach dem dritten Spiel
gleich viel bekommen haben, nemlich der erſte 24 der
zweyte 24, der dritte 24; un dritten Spiel aber der
erſte und zweyte ihr Geld verdoppelt haben, ſo muͤ-
ßen ſie vor dem dritten Spiel gehabt haben, wie folget:
I.) 12, II.) 12, III.) 48.
Im zweyten Spiel hat der erſte und dritte ſein
Spiel verdoppelt, alſo muͤßen ſie vor dem zweyten
Spiel gehabt haben.
I.) 6, II.) 42, III.) 24.
Im erſten Spiel hat der zweyte und dritte ſein Geld
verdoppelt, alſo vor dem erſten Spiel haben ſie gehabt.
I.) 39, II.) 21, III.) 12.
und eben ſo viel haben wir auch vorher fuͤr den An-
fang des Spiel gefunden.
56.
V. Frage: Zwey Perſonen ſind ſchuldig 29 Rub. und
es hat zwar ein jeder Geld, doch nicht ſo viel, daß er die-
ſe gemeinſchaftliche Schuld allein bezahlen koͤnnte;
da-
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Euler, Leonhard: Vollständige Anleitung zur Algebra. Bd. 2. St. Petersburg, 1770, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_algebra02_1770/51>, abgerufen am 24.11.2024.
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