wie Eltern und Hausgenossen gegen dieselben fehlen, so muß das seiner zarten Gewissen- haftigkeit eine tötliche Wunde versetzen. Die- ser Widerspruch zwischen Lehre und Leben verwirrt sein Gewissen, aber die Verwirrung wird sich bald dahin abklären, daß es un- bewußt zum Schlusse gelangt: Diese Dinge sind nicht so ernst zu nehmen, was die El- tern für erlaubt halten, ist auch mir erlaubt. So bildet sich im Herzen des Kindes schon eine gefälschte Sittenlehre, ein gefälschtes Gewissen, gefälscht durch das böse Beispiel der Eltern. Dieser traurige Fall tritt ein, wenn diese es mit der Wahrheitsliebe, der Redlichkeit, dem Beten, der Heilighaltung des Namens Gottes, der Beobachtung der Kirchengebote u. s. w. nicht genau nehmen. Diesem Umstande ist es unter anderem zu- zuschreiben, daß Verleumdung und Ehrab- schneidung wie ein unheilbares Erbübel unter dem gläubigen Volke sich fortpflanzen. Die Kinder hören in einem fort von solchen Dingen reden, sie lernen dieselben mit der Muttersprache, sie wachsen mit ihnen auf; es steht zwar im Katechismus, daß das Sünde sei, aber das böse Beispiel hat das Gewissen stumpf gemacht, die Jungen machen
wie Eltern und Hausgenossen gegen dieselben fehlen, so muß das seiner zarten Gewissen- haftigkeit eine tötliche Wunde versetzen. Die- ser Widerspruch zwischen Lehre und Leben verwirrt sein Gewissen, aber die Verwirrung wird sich bald dahin abklären, daß es un- bewußt zum Schlusse gelangt: Diese Dinge sind nicht so ernst zu nehmen, was die El- tern für erlaubt halten, ist auch mir erlaubt. So bildet sich im Herzen des Kindes schon eine gefälschte Sittenlehre, ein gefälschtes Gewissen, gefälscht durch das böse Beispiel der Eltern. Dieser traurige Fall tritt ein, wenn diese es mit der Wahrheitsliebe, der Redlichkeit, dem Beten, der Heilighaltung des Namens Gottes, der Beobachtung der Kirchengebote u. s. w. nicht genau nehmen. Diesem Umstande ist es unter anderem zu- zuschreiben, daß Verleumdung und Ehrab- schneidung wie ein unheilbares Erbübel unter dem gläubigen Volke sich fortpflanzen. Die Kinder hören in einem fort von solchen Dingen reden, sie lernen dieselben mit der Muttersprache, sie wachsen mit ihnen auf; es steht zwar im Katechismus, daß das Sünde sei, aber das böse Beispiel hat das Gewissen stumpf gemacht, die Jungen machen
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wie Eltern und Hausgenossen gegen dieselben
fehlen, so muß das seiner zarten Gewissen-
haftigkeit eine tötliche Wunde versetzen. Die-
ser Widerspruch zwischen Lehre und Leben
verwirrt sein Gewissen, aber die Verwirrung
wird sich bald dahin abklären, daß es un-
bewußt zum Schlusse gelangt: Diese Dinge
sind nicht so ernst zu nehmen, was die El-
tern für erlaubt halten, ist auch mir erlaubt.
So bildet sich im Herzen des Kindes schon
eine gefälschte Sittenlehre, ein gefälschtes
Gewissen, gefälscht durch das böse Beispiel
der Eltern. Dieser traurige Fall tritt ein,
wenn diese es mit der Wahrheitsliebe, der
Redlichkeit, dem Beten, der Heilighaltung des
Namens Gottes, der Beobachtung der
Kirchengebote u. s. w. nicht genau nehmen.
Diesem Umstande ist es unter anderem zu-
zuschreiben, daß Verleumdung und Ehrab-
schneidung wie ein unheilbares Erbübel unter
dem gläubigen Volke sich fortpflanzen. Die
Kinder hören in einem fort von solchen
Dingen reden, sie lernen dieselben mit der
Muttersprache, sie wachsen mit ihnen auf;
es steht zwar im Katechismus, daß das
Sünde sei, aber das böse Beispiel hat das
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/170>, abgerufen am 24.11.2024.
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