Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914].kann auch bei starrköpfigen Kleinen Das um Verzeihung bitten lege kann auch bei starrköpfigen Kleinen Das um Verzeihung bitten lege <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0257" xml:id="E29_001_1914_pb0249_0001" n="249"/> kann auch bei starrköpfigen Kleinen<lb/> schon nötig und für die ganze Zukunft<lb/> heilsam sein. Man züchtige nicht mehr<lb/> als nötig ist, aber auch nicht weniger.<lb/> Eine Mutter erhielt ihr dreijähriges<lb/> Kind aus fremder Pflege zurück und<lb/> entdeckte an ihm bald eine ausgespro-<lb/> chene Starrköpfigkeit. Siebenmal züch-<lb/> tigte sie es mit der Rute ohne Erfolg,<lb/> und erst auf die achte Portion beugte<lb/> das Kind seinen Nacken. Hätte die<lb/> Mutter mit der siebenten Züchtigung<lb/> aufgehört, so wäre sie die Besiegte ge-<lb/> wesen.</p> <p>Das um Verzeihung bitten lege<lb/> man den Kindern nur selten und nur<lb/> in ernsten Fällen auf, sonst wird es<lb/> bloße Formsache. Dagegen ist es gut,<lb/> die Strafe so weit thunlich dem Fehler<lb/> anzupassen, z. B. Verschlungen beim<lb/> Spiel strafe man durch Entzug des<lb/> Spieles, Naschen durch Vorenthalten<lb/> von Genußsachen, Tierquälerei durch<lb/> körperliche Züchtigung u. s. w.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [249/0257]
kann auch bei starrköpfigen Kleinen
schon nötig und für die ganze Zukunft
heilsam sein. Man züchtige nicht mehr
als nötig ist, aber auch nicht weniger.
Eine Mutter erhielt ihr dreijähriges
Kind aus fremder Pflege zurück und
entdeckte an ihm bald eine ausgespro-
chene Starrköpfigkeit. Siebenmal züch-
tigte sie es mit der Rute ohne Erfolg,
und erst auf die achte Portion beugte
das Kind seinen Nacken. Hätte die
Mutter mit der siebenten Züchtigung
aufgehört, so wäre sie die Besiegte ge-
wesen.
Das um Verzeihung bitten lege
man den Kindern nur selten und nur
in ernsten Fällen auf, sonst wird es
bloße Formsache. Dagegen ist es gut,
die Strafe so weit thunlich dem Fehler
anzupassen, z. B. Verschlungen beim
Spiel strafe man durch Entzug des
Spieles, Naschen durch Vorenthalten
von Genußsachen, Tierquälerei durch
körperliche Züchtigung u. s. w.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Weitere Informationen:Dieses Werk stammt vom Projekt Digitization Lifecycle am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Anmerkungen zur Transkription: Bei der Zeichenerkennung wurde nach Vorgabe des DLC modernisiert. In Absprache mit dem MPI wurden die folgenden Aspekte der Vorlage nicht erfasst:
Es wurden alle Anführungszeichen übernommen und die Zitate zusätzlich mit Weiche und harte Zeilentrennungen werden identisch als
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |