Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Vom heimathlosen Vaterland. richtigen Papiere das Bürgerrecht nicht verweigert werdenkönne, nach Hamburg zurück. In Hamburg angekommen wurde er sofort arretirt In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬ Hanemann begab sich nunmehr nach Altona und Zur Betreibung seines nunmehrigen Geschäfts mußte 10
Vom heimathloſen Vaterland. richtigen Papiere das Buͤrgerrecht nicht verweigert werdenkoͤnne, nach Hamburg zuruͤck. In Hamburg angekommen wurde er ſofort arretirt In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬ Hanemann begab ſich nunmehr nach Altona und Zur Betreibung ſeines nunmehrigen Geſchaͤfts mußte 10
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Vom heimathloſen Vaterland.
richtigen Papiere das Buͤrgerrecht nicht verweigert werden
koͤnne, nach Hamburg zuruͤck.
In Hamburg angekommen wurde er ſofort arretirt
und
geſchloſſen
nach Hannover transportirt.
In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬
enthalt, und zwar weil er durch Erlangung des Ham¬
burger Buͤrgerrechts ſeiner Heimathsangehoͤrigkeit in Han¬
nover verluſtig gegangen war.
Hanemann begab ſich nunmehr nach Altona und
gewann hier auf ſeine richtigen Papiere das Buͤrgerrecht.
Zur Betreibung ſeines nunmehrigen Geſchaͤfts mußte
er ſich zuweilen nach Hamburg begeben. Auf einer die¬
ſer Touren wurde er, am 6. Maͤrz 1833, von der Ham¬
burger Polizei arretirt und beſtraft; das zweite Mal, am
26. Maͤrz, arretirt, beſtraft und nach Altona transpor¬
tirt. Bei dieſer Gelegenheit erfuhr die Altonaer Behoͤrde
ſeine Faͤlſchung in Hamburg, und Hanemann wurde in
Folge deſſen von dem Oberpraͤſidenten wegen unzeitigen
Verſchweigens fruͤherer Verhaͤltniſſe mit Ohrfeigen rega¬
lirt. Spaͤter indeſſen erhielt er auf Verwendung deſſel¬
ben die Erlaubniß, Hamburg bei Tage beſuchen zu
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