Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Vom heimathlosen Vaterland. dürfen, ohne daß man ihm dabei nächtliche Rast be¬willigte. Vom 7. Mai 1833 bis zum 19. Februar 1839 Vom heimathloſen Vaterland. duͤrfen, ohne daß man ihm dabei naͤchtliche Raſt be¬willigte. Vom 7. Mai 1833 bis zum 19. Februar 1839 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0160" n="146"/><fw place="top" type="header">Vom heimathloſen Vaterland.<lb/></fw> duͤrfen, ohne daß man ihm dabei naͤchtliche Raſt be¬<lb/> willigte.</p><lb/> <p>Vom 7. Mai 1833 bis zum 19. Februar 1839<lb/> lebte er nunmehr unbehelligt in Altona vom Weinkom¬<lb/> miſſionsgeſchaͤft, machte dann eine Reiſe nach Oporto<lb/> und verlobte ſich bei ſeiner Ruͤckkehr mit einer Hambur¬<lb/> gerin, welche eine Schenkwirthſchaft fuͤhrte. Zwei Mo¬<lb/> nate lang lebte er mit ihr in freiem Verhaͤltniß. Er<lb/> wohnte bei ihr, half ihr in der Wirthſchaft und benahm<lb/> ſich uͤberhaupt ſo, wie es ſein Verhaͤltniß zu rechtfertigen<lb/> ſchien. Eines Tages, als er ſie fuͤr untreu hielt, mi߬<lb/> handelte er ſie in ihrer Schenkwirthſchaft betrunkener<lb/> Weiſe ſo ſehr, daß ſie ihr Lokal verließ. Hanemann<lb/> blieb, wie er es bei ſonſtigem Ausgehen ſeiner Braut ge¬<lb/> wohnt war, in der Wirthſchaft zuruͤck, und als einige<lb/> Gaͤſte Geld gewechſelt verlangten, erbrach er die verſchloſ¬<lb/> ſene Kaſſe. Darauf wurde er auf Veranlaſſung des<lb/> Kurators ſeiner Braut arretirt und zur Unterſuchung ge¬<lb/> zogen. Die Hamburger Polizei lieferte ihn nach Altona<lb/> ab, indem ſie ihn dem dortigen Oberpraͤſidium zur Ab¬<lb/> nahme ſeines Buͤrgerrechts empfahl, und das Altonaer<lb/> Oberpraͤſidium<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#g">nahm ihm ſein Altonaer Buͤrgerrecht ab</hi>,</hi><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [146/0160]
Vom heimathloſen Vaterland.
duͤrfen, ohne daß man ihm dabei naͤchtliche Raſt be¬
willigte.
Vom 7. Mai 1833 bis zum 19. Februar 1839
lebte er nunmehr unbehelligt in Altona vom Weinkom¬
miſſionsgeſchaͤft, machte dann eine Reiſe nach Oporto
und verlobte ſich bei ſeiner Ruͤckkehr mit einer Hambur¬
gerin, welche eine Schenkwirthſchaft fuͤhrte. Zwei Mo¬
nate lang lebte er mit ihr in freiem Verhaͤltniß. Er
wohnte bei ihr, half ihr in der Wirthſchaft und benahm
ſich uͤberhaupt ſo, wie es ſein Verhaͤltniß zu rechtfertigen
ſchien. Eines Tages, als er ſie fuͤr untreu hielt, mi߬
handelte er ſie in ihrer Schenkwirthſchaft betrunkener
Weiſe ſo ſehr, daß ſie ihr Lokal verließ. Hanemann
blieb, wie er es bei ſonſtigem Ausgehen ſeiner Braut ge¬
wohnt war, in der Wirthſchaft zuruͤck, und als einige
Gaͤſte Geld gewechſelt verlangten, erbrach er die verſchloſ¬
ſene Kaſſe. Darauf wurde er auf Veranlaſſung des
Kurators ſeiner Braut arretirt und zur Unterſuchung ge¬
zogen. Die Hamburger Polizei lieferte ihn nach Altona
ab, indem ſie ihn dem dortigen Oberpraͤſidium zur Ab¬
nahme ſeines Buͤrgerrechts empfahl, und das Altonaer
Oberpraͤſidium
nahm ihm ſein Altonaer Buͤrgerrecht ab,
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