Hierzu mußte er das Hamburger Bürgerrecht ge¬ winnen.
Da er die nöthigen Legitimationen nicht zur Hand hatte und wahrscheinlich die Kosten der Herbeischaffung scheute, so ließ er sich von einem Freunde bereden, die Papiere seines so eben verstorbenen Bruders als die sei¬ nigen auszugeben.
Auf diese Papiere hin erhielt er das Hamburger Bürgerrecht.
Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur Untersuchung gezogen und auf Befehl des Senats poli¬ zeilich verhört, jedoch von der Wedde wie von der Poli¬ zei geschont. Dagegen erkannte der Senat unterm 29. August 1832 gegen ihn: daß ihm der Bürgerbrief abzunehmen, er des Bürgerrechts verlustig, des Gebiets verwiesen, im Fall der Rückkehr mit schärfster Strafe zu belegen, und sofort von der Polizei aus der Stadt zu schaffen sei.
Hanemann begab sich hierauf nach Hameln, holte seinen Militairfreischein, besorgte sich seinen Geburtschein und erhielt auch ein Wanderbuch als Bäckergeselle. Dann kehrte er in der Hoffnung, daß ihm auf diese seine,
Vom heimathloſen Vaterland.
Hierzu mußte er das Hamburger Buͤrgerrecht ge¬ winnen.
Da er die noͤthigen Legitimationen nicht zur Hand hatte und wahrſcheinlich die Koſten der Herbeiſchaffung ſcheute, ſo ließ er ſich von einem Freunde bereden, die Papiere ſeines ſo eben verſtorbenen Bruders als die ſei¬ nigen auszugeben.
Auf dieſe Papiere hin erhielt er das Hamburger Buͤrgerrecht.
Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur Unterſuchung gezogen und auf Befehl des Senats poli¬ zeilich verhoͤrt, jedoch von der Wedde wie von der Poli¬ zei geſchont. Dagegen erkannte der Senat unterm 29. Auguſt 1832 gegen ihn: daß ihm der Buͤrgerbrief abzunehmen, er des Buͤrgerrechts verluſtig, des Gebiets verwieſen, im Fall der Ruͤckkehr mit ſchaͤrfſter Strafe zu belegen, und ſofort von der Polizei aus der Stadt zu ſchaffen ſei.
Hanemann begab ſich hierauf nach Hameln, holte ſeinen Militairfreiſchein, beſorgte ſich ſeinen Geburtſchein und erhielt auch ein Wanderbuch als Baͤckergeſelle. Dann kehrte er in der Hoffnung, daß ihm auf dieſe ſeine,
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Vom heimathloſen Vaterland.
Hierzu mußte er das Hamburger Buͤrgerrecht ge¬
winnen.
Da er die noͤthigen Legitimationen nicht zur Hand
hatte und wahrſcheinlich die Koſten der Herbeiſchaffung
ſcheute, ſo ließ er ſich von einem Freunde bereden, die
Papiere ſeines ſo eben verſtorbenen Bruders als die ſei¬
nigen auszugeben.
Auf dieſe Papiere hin erhielt er das Hamburger
Buͤrgerrecht.
Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur
Unterſuchung gezogen und auf Befehl des Senats poli¬
zeilich verhoͤrt, jedoch von der Wedde wie von der Poli¬
zei geſchont. Dagegen erkannte der Senat unterm
29. Auguſt 1832 gegen ihn: daß ihm der Buͤrgerbrief
abzunehmen, er des Buͤrgerrechts verluſtig, des Gebiets
verwieſen, im Fall der Ruͤckkehr mit ſchaͤrfſter Strafe
zu belegen, und ſofort von der Polizei aus der Stadt
zu ſchaffen ſei.
Hanemann begab ſich hierauf nach Hameln, holte
ſeinen Militairfreiſchein, beſorgte ſich ſeinen Geburtſchein
und erhielt auch ein Wanderbuch als Baͤckergeſelle. Dann
kehrte er in der Hoffnung, daß ihm auf dieſe ſeine,
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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/158>, abgerufen am 07.07.2024.
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