Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Vom heimathlosen Vaterland. Hierzu mußte er das Hamburger Bürgerrecht ge¬ Da er die nöthigen Legitimationen nicht zur Hand Auf diese Papiere hin erhielt er das Hamburger Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur Hanemann begab sich hierauf nach Hameln, holte Vom heimathloſen Vaterland. Hierzu mußte er das Hamburger Buͤrgerrecht ge¬ Da er die noͤthigen Legitimationen nicht zur Hand Auf dieſe Papiere hin erhielt er das Hamburger Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur Hanemann begab ſich hierauf nach Hameln, holte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0158" n="144"/> <fw place="top" type="header">Vom heimathloſen Vaterland.<lb/></fw> <p>Hierzu mußte er das Hamburger Buͤrgerrecht ge¬<lb/> winnen.</p><lb/> <p>Da er die noͤthigen Legitimationen nicht zur Hand<lb/> hatte und wahrſcheinlich die Koſten der Herbeiſchaffung<lb/> ſcheute, ſo ließ er ſich von einem Freunde bereden, die<lb/> Papiere ſeines ſo eben verſtorbenen Bruders als die ſei¬<lb/> nigen auszugeben.</p><lb/> <p>Auf dieſe Papiere hin erhielt er das Hamburger<lb/> Buͤrgerrecht.</p><lb/> <p>Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur<lb/> Unterſuchung gezogen und auf Befehl des Senats poli¬<lb/> zeilich verhoͤrt, jedoch von der Wedde wie von der Poli¬<lb/> zei geſchont. Dagegen erkannte der Senat unterm<lb/> 29. Auguſt 1832 gegen ihn: daß ihm der Buͤrgerbrief<lb/> abzunehmen, er des Buͤrgerrechts verluſtig, des Gebiets<lb/> verwieſen, im Fall der Ruͤckkehr mit ſchaͤrfſter Strafe<lb/> zu belegen, und ſofort von der Polizei aus der Stadt<lb/> zu ſchaffen ſei.</p><lb/> <p>Hanemann begab ſich hierauf nach Hameln, holte<lb/> ſeinen Militairfreiſchein, beſorgte ſich ſeinen Geburtſchein<lb/> und erhielt auch ein Wanderbuch als Baͤckergeſelle. Dann<lb/> kehrte er in der Hoffnung, daß ihm auf dieſe ſeine,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [144/0158]
Vom heimathloſen Vaterland.
Hierzu mußte er das Hamburger Buͤrgerrecht ge¬
winnen.
Da er die noͤthigen Legitimationen nicht zur Hand
hatte und wahrſcheinlich die Koſten der Herbeiſchaffung
ſcheute, ſo ließ er ſich von einem Freunde bereden, die
Papiere ſeines ſo eben verſtorbenen Bruders als die ſei¬
nigen auszugeben.
Auf dieſe Papiere hin erhielt er das Hamburger
Buͤrgerrecht.
Die Sache aber wurde verrathen, Hanemann zur
Unterſuchung gezogen und auf Befehl des Senats poli¬
zeilich verhoͤrt, jedoch von der Wedde wie von der Poli¬
zei geſchont. Dagegen erkannte der Senat unterm
29. Auguſt 1832 gegen ihn: daß ihm der Buͤrgerbrief
abzunehmen, er des Buͤrgerrechts verluſtig, des Gebiets
verwieſen, im Fall der Ruͤckkehr mit ſchaͤrfſter Strafe
zu belegen, und ſofort von der Polizei aus der Stadt
zu ſchaffen ſei.
Hanemann begab ſich hierauf nach Hameln, holte
ſeinen Militairfreiſchein, beſorgte ſich ſeinen Geburtſchein
und erhielt auch ein Wanderbuch als Baͤckergeſelle. Dann
kehrte er in der Hoffnung, daß ihm auf dieſe ſeine,
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