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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Die vorgesetzte Dienstbehörde.
zurückgenommen hätte, wenn er statt auf sein Recht als
Landeskind zu pochen, bescheiden um Rücknahme der
Verfügung nachgesucht hätte: so aber hätte man zeigen
müssen, daß man die einmal erlassene Verfügung auch
durchzuführen vermöge. Was aber den Gensd'armen
betrifft, so weiß ich aus zuverlässiger Quelle, daß derselbe
von seiner vorgesetzten Dienstbehörde einen Verweis erhal¬
ten, sich künftighin vorzusehen. Man muß also doch
sein Verhalten nicht so ganz in der Ordnung gefunden
haben." --

"Bei dem Weg der Beschwerde mögen die Bethei¬
ligten allerdings oft zu keinem genügenden Ziel kommen,"
sagte der Referendar aus der Provinz, "aber die vorge¬
setzten Behörden sind auch oft, ohne ihr Wissen, bloß
durch die bestehenden Einrichtungen der Gefahr ausgesetzt,
Partei für ihre Unterbeamten nehmen zu müssen. Ich
habe erst kürzlich in meiner Heimath einen sehr eklatan¬
ten Fall dieser Art erfahren." --

Der Kriminalrath sah den Sprechenden mit einem
sonderbar fragenden Blick an, die Gesellschaft aber ver¬
langte neugierig die Geschichte zu hören. Die Stühle
wurden näher um den Tisch gerückt, die Hausfrau füllte

Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
zuruͤckgenommen haͤtte, wenn er ſtatt auf ſein Recht als
Landeskind zu pochen, beſcheiden um Ruͤcknahme der
Verfuͤgung nachgeſucht haͤtte: ſo aber haͤtte man zeigen
muͤſſen, daß man die einmal erlaſſene Verfuͤgung auch
durchzufuͤhren vermoͤge. Was aber den Gensd'armen
betrifft, ſo weiß ich aus zuverlaͤſſiger Quelle, daß derſelbe
von ſeiner vorgeſetzten Dienſtbehoͤrde einen Verweis erhal¬
ten, ſich kuͤnftighin vorzuſehen. Man muß alſo doch
ſein Verhalten nicht ſo ganz in der Ordnung gefunden
haben.“ —

„Bei dem Weg der Beſchwerde moͤgen die Bethei¬
ligten allerdings oft zu keinem genuͤgenden Ziel kommen,“
ſagte der Referendar aus der Provinz, „aber die vorge¬
ſetzten Behoͤrden ſind auch oft, ohne ihr Wiſſen, bloß
durch die beſtehenden Einrichtungen der Gefahr ausgeſetzt,
Partei fuͤr ihre Unterbeamten nehmen zu muͤſſen. Ich
habe erſt kuͤrzlich in meiner Heimath einen ſehr eklatan¬
ten Fall dieſer Art erfahren.“ —

Der Kriminalrath ſah den Sprechenden mit einem
ſonderbar fragenden Blick an, die Geſellſchaft aber ver¬
langte neugierig die Geſchichte zu hoͤren. Die Stuͤhle
wurden naͤher um den Tiſch geruͤckt, die Hausfrau fuͤllte

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[124/0138] Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. zuruͤckgenommen haͤtte, wenn er ſtatt auf ſein Recht als Landeskind zu pochen, beſcheiden um Ruͤcknahme der Verfuͤgung nachgeſucht haͤtte: ſo aber haͤtte man zeigen muͤſſen, daß man die einmal erlaſſene Verfuͤgung auch durchzufuͤhren vermoͤge. Was aber den Gensd'armen betrifft, ſo weiß ich aus zuverlaͤſſiger Quelle, daß derſelbe von ſeiner vorgeſetzten Dienſtbehoͤrde einen Verweis erhal¬ ten, ſich kuͤnftighin vorzuſehen. Man muß alſo doch ſein Verhalten nicht ſo ganz in der Ordnung gefunden haben.“ — „Bei dem Weg der Beſchwerde moͤgen die Bethei¬ ligten allerdings oft zu keinem genuͤgenden Ziel kommen,“ ſagte der Referendar aus der Provinz, „aber die vorge¬ ſetzten Behoͤrden ſind auch oft, ohne ihr Wiſſen, bloß durch die beſtehenden Einrichtungen der Gefahr ausgeſetzt, Partei fuͤr ihre Unterbeamten nehmen zu muͤſſen. Ich habe erſt kuͤrzlich in meiner Heimath einen ſehr eklatan¬ ten Fall dieſer Art erfahren.“ — Der Kriminalrath ſah den Sprechenden mit einem ſonderbar fragenden Blick an, die Geſellſchaft aber ver¬ langte neugierig die Geſchichte zu hoͤren. Die Stuͤhle wurden naͤher um den Tiſch geruͤckt, die Hausfrau fuͤllte

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/138>, abgerufen am 23.11.2024.