Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Die vorgesetzte Dienstbehörde. leistete und ihn insultirte, die Anwendung seiner Gewaltzugestanden habe, also ein Vergehen von seiner Seite nicht vorliege," erwiderte der Kriminalrath wohlgefällig, "ganz wie ich die Sache von vornherein betrachtete. Und der Doktor hat vorgestern die Stadt verlassen müssen, obwohl er sich sehr auf sein Indigenat und seine Rechte als Landeskind berief. Indeß eine polizeiliche Ver¬ fügung -- " "Hat mit Rechten nichts zu schaffen," bemerkte der "Die Polizeibehörde muß jedoch diesmal wohl ganz "Man weiß ja, was eine Beschwerde in dem Laby¬ Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. leiſtete und ihn inſultirte, die Anwendung ſeiner Gewaltzugeſtanden habe, alſo ein Vergehen von ſeiner Seite nicht vorliege,“ erwiderte der Kriminalrath wohlgefaͤllig, „ganz wie ich die Sache von vornherein betrachtete. Und der Doktor hat vorgeſtern die Stadt verlaſſen muͤſſen, obwohl er ſich ſehr auf ſein Indigenat und ſeine Rechte als Landeskind berief. Indeß eine polizeiliche Ver¬ fuͤgung — “ „Hat mit Rechten nichts zu ſchaffen,“ bemerkte der „Die Polizeibehoͤrde muß jedoch diesmal wohl ganz „Man weiß ja, was eine Beſchwerde in dem Laby¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0137" n="123"/><fw place="top" type="header">Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.<lb/></fw> leiſtete und ihn inſultirte, die Anwendung ſeiner Gewalt<lb/> zugeſtanden habe, alſo ein Vergehen von ſeiner Seite<lb/> nicht vorliege,“ erwiderte der Kriminalrath wohlgefaͤllig,<lb/> „ganz wie ich die Sache von vornherein betrachtete. Und<lb/> der Doktor hat vorgeſtern die Stadt verlaſſen muͤſſen,<lb/> obwohl er ſich ſehr auf ſein Indigenat und ſeine Rechte<lb/> als Landeskind berief. Indeß eine polizeiliche Ver¬<lb/> fuͤgung — “</p><lb/> <p>„Hat mit Rechten nichts zu ſchaffen,“ bemerkte der<lb/> Maler.</p><lb/> <p>„Die Polizeibehoͤrde muß jedoch diesmal wohl ganz<lb/> beſtimmte Gruͤnde gehabt haben,“ ſagte der Kriminal¬<lb/> rath, „denn der Doktor hat auf ſeine Beſchwerde beim<lb/> Miniſterium den Beſcheid bekommen, daß es bei der<lb/> Verfuͤgung der Polizeibehoͤrde ſein Bewenden haben<lb/> muͤſſe.“ —</p><lb/> <p>„Man weiß ja, was eine Beſchwerde in dem Laby¬<lb/> rinth unſerer Bureau-Wege erreichen kann, wo ein Drit¬<lb/> ter bei einem Beamten gegen einen Beamten, bei der<lb/> Polizei gegen die Polizei Schutz ſucht,“ warf der Maler<lb/> ein“ „Ueberdies ſcheinen die Gruͤnde bei des Doktors<lb/> Ausweiſung nicht ſehr dringend geweſen zu ſein, denn<lb/> der Polizeidirektor ſagte ihm, daß man das Dekret, wohl<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [123/0137]
Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
leiſtete und ihn inſultirte, die Anwendung ſeiner Gewalt
zugeſtanden habe, alſo ein Vergehen von ſeiner Seite
nicht vorliege,“ erwiderte der Kriminalrath wohlgefaͤllig,
„ganz wie ich die Sache von vornherein betrachtete. Und
der Doktor hat vorgeſtern die Stadt verlaſſen muͤſſen,
obwohl er ſich ſehr auf ſein Indigenat und ſeine Rechte
als Landeskind berief. Indeß eine polizeiliche Ver¬
fuͤgung — “
„Hat mit Rechten nichts zu ſchaffen,“ bemerkte der
Maler.
„Die Polizeibehoͤrde muß jedoch diesmal wohl ganz
beſtimmte Gruͤnde gehabt haben,“ ſagte der Kriminal¬
rath, „denn der Doktor hat auf ſeine Beſchwerde beim
Miniſterium den Beſcheid bekommen, daß es bei der
Verfuͤgung der Polizeibehoͤrde ſein Bewenden haben
muͤſſe.“ —
„Man weiß ja, was eine Beſchwerde in dem Laby¬
rinth unſerer Bureau-Wege erreichen kann, wo ein Drit¬
ter bei einem Beamten gegen einen Beamten, bei der
Polizei gegen die Polizei Schutz ſucht,“ warf der Maler
ein“ „Ueberdies ſcheinen die Gruͤnde bei des Doktors
Ausweiſung nicht ſehr dringend geweſen zu ſein, denn
der Polizeidirektor ſagte ihm, daß man das Dekret, wohl
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