der Mittel von einem Zwangeyde befreyet zu werden, übrig bliebe, als eine von der Obrigkeit genehmigte Dispensation des Religionslehrers.
Nur um nachtheilige Folgerungen zu verhindern, würde diese Modisication der jüdischen Lehre vom Eyde nöthig seyn, aber ich wiederhole es nochmals, diese einhält auch itzt nichts, was einen dem Christen abgelegten Eyd des Juden auf einige Weise unver- bindlicher als einen andern machte. Haben einzelne Juden ihn so angesehn, so ist es bloß Mißbrauch und unrichtig abgeleitete Folgerung dieser Lehre. Ich glaube dieses deutlich dargethan, und alle von Eisenmengern angeführte Gründe auf eine je- dem unpartheyischen Untersucher vollkommen befrie- digende Art widerlegt zu haben. Ich kann die- sem negativen Beweise, zu dem ich eigentlich hier nur verbunden war, nun noch dieses hinzu- setzen, daß auch bey den bewährtesten Lehrern der Ju- den sich die ausdrücklichsten Stellen finden, worinn sie jeden falschen Eyd, auch wenn er einem Goi oder Nichtjuden abgelegt worden, für eine der härtesten Sünden halten, deren Bestrafung, nach dem mosai- schen Rechte, sich die Gottheit selbst, vorbehalten und auch im Fall der Buße nicht erlaßen hat. Sie pflegen sich in Absicht der bey den Goi gleich eintre-
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der Mittel von einem Zwangeyde befreyet zu werden, uͤbrig bliebe, als eine von der Obrigkeit genehmigte Diſpenſation des Religionslehrers.
Nur um nachtheilige Folgerungen zu verhindern, wuͤrde dieſe Modiſication der juͤdiſchen Lehre vom Eyde noͤthig ſeyn, aber ich wiederhole es nochmals, dieſe einhaͤlt auch itzt nichts, was einen dem Chriſten abgelegten Eyd des Juden auf einige Weiſe unver- bindlicher als einen andern machte. Haben einzelne Juden ihn ſo angeſehn, ſo iſt es bloß Mißbrauch und unrichtig abgeleitete Folgerung dieſer Lehre. Ich glaube dieſes deutlich dargethan, und alle von Eiſenmengern angefuͤhrte Gruͤnde auf eine je- dem unpartheyiſchen Unterſucher vollkommen befrie- digende Art widerlegt zu haben. Ich kann die- ſem negativen Beweiſe, zu dem ich eigentlich hier nur verbunden war, nun noch dieſes hinzu- ſetzen, daß auch bey den bewaͤhrteſten Lehrern der Ju- den ſich die ausdruͤcklichſten Stellen finden, worinn ſie jeden falſchen Eyd, auch wenn er einem Goi oder Nichtjuden abgelegt worden, fuͤr eine der haͤrteſten Suͤnden halten, deren Beſtrafung, nach dem moſai- ſchen Rechte, ſich die Gottheit ſelbſt, vorbehalten und auch im Fall der Buße nicht erlaßen hat. Sie pflegen ſich in Abſicht der bey den Goi gleich eintre-
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der Mittel von einem Zwangeyde befreyet zu werden,
uͤbrig bliebe, als eine von der Obrigkeit genehmigte
Diſpenſation des Religionslehrers.
Nur um nachtheilige Folgerungen zu verhindern,
wuͤrde dieſe Modiſication der juͤdiſchen Lehre vom
Eyde noͤthig ſeyn, aber ich wiederhole es nochmals,
dieſe einhaͤlt auch itzt nichts, was einen dem Chriſten
abgelegten Eyd des Juden auf einige Weiſe unver-
bindlicher als einen andern machte. Haben einzelne
Juden ihn ſo angeſehn, ſo iſt es bloß Mißbrauch und
unrichtig abgeleitete Folgerung dieſer Lehre. Ich
glaube dieſes deutlich dargethan, und alle von
Eiſenmengern angefuͤhrte Gruͤnde auf eine je-
dem unpartheyiſchen Unterſucher vollkommen befrie-
digende Art widerlegt zu haben. Ich kann die-
ſem negativen Beweiſe, zu dem ich eigentlich
hier nur verbunden war, nun noch dieſes hinzu-
ſetzen, daß auch bey den bewaͤhrteſten Lehrern der Ju-
den ſich die ausdruͤcklichſten Stellen finden, worinn
ſie jeden falſchen Eyd, auch wenn er einem Goi oder
Nichtjuden abgelegt worden, fuͤr eine der haͤrteſten
Suͤnden halten, deren Beſtrafung, nach dem moſai-
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/351>, abgerufen am 21.11.2024.
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