Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.war es eben wieder Jährig/ daß Seiner Königlichen Majestät Herr Vater lobseligsten Andenckens/ zu Londen öffentlich war hingerichtet/ und anietzo/ auf des Königs/ und des Parlaments Anordnung/ als ein Trauer-Buß- und Fast-Tag gefeyert worden: Drumb wurden diese drey Cörper in ihren erösneten Särgen/ auf einen Karren/ nacher Tyborn/ als den gewöhnlichen Richtplatz/ da man die Diebe und andere dergleichen grobe Missethäter pflegt aufzuknüpffen/ unter grossen Freuden-Geschrey des Volcks geführet/ daselbst aus den Särgen/ wie sie drin lagen/ heraus genommen/ und so dann an einen drey eckigten Galgen aufgehenckt. Cromwel war in ein grünes Wachs-Tuch/ Bradschau in ein Farbiges / und Irreton in ein weis leinen Tuch eingewickelt. Gegen Abend wurden die Leiber wieder herab gethan/ die Köpffe ihnen abgeschlagen/ und auf Westmünster Hall / und zwar des Bradschaus/ als gewesenen Obersten Blut-Richters in die Mitte des Cromwels auf dessen Rechte/ und des Irretons auf die lincke Seite gesteckt / die Leiber aber unter den Galgen begraben. Idem pag. 622. & 623. XXI. Bey den Egyptern war der Gebrauch/ daß wenn der König starb/ ehe er beygesetzet wurde/ ein Priester seinen gantzen Lebens-Lauf/ auch ob er wol und löblich regiret oder nicht/ von der Cantzel in Gegenwarth des Volcks ablesen muste/ und wenn sich befand/ daß seiner Laster mehr als der Tugenden waren / begruben sie den Leichnam nicht/ sondern wurffen ihn/ als ein Aaß/ vor die Hunde hin. Dieses hielt die Könige in Schrancken und Zaum/ daß sie nichts unverantwortliches thun/ noch über die Schnur hauen durfften/ wie sie wolten. Alex. ab Alexand. lib. 3. dier. Genial. cap. 7. Limnaeus de J. P. lib. 2. c. 12. n. 8. ex Pasqvierio.XXII. Ferner werden damit beleget/ die eine Rebellion (qvam Livius etiam Rebellium vocat) oder Aufruhr der Unterthanen wieder die Herrschafft angestifftet und erreget. Zobel th. 43. Qvi faciunt, ut armati homines cum telis, lapidibusve in Urbe sint, conveniantve adversus Rempublicam, locave occupentur, vel templa, qvove caetus conventusve fiat, hominesve ad Seditionem con- war es eben wieder Jährig/ daß Seiner Königlichen Majestät Herr Vater lobseligsten Andenckens/ zu Londen öffentlich war hingerichtet/ und anietzo/ auf des Königs/ und des Parlaments Anordnung/ als ein Trauer-Buß- und Fast-Tag gefeyert worden: Drumb wurden diese drey Cörper in ihren erösneten Särgen/ auf einen Karren/ nacher Tyborn/ als den gewöhnlichen Richtplatz/ da man die Diebe und andere dergleichen grobe Missethäter pflegt aufzuknüpffen/ unter grossen Freuden-Geschrey des Volcks geführet/ daselbst aus den Särgen/ wie sie drin lagen/ heraus genommen/ und so dann an einen drey eckigten Galgen aufgehenckt. Cromwel war in ein grünes Wachs-Tuch/ Bradschau in ein Farbiges / und Irreton in ein weis leinen Tuch eingewickelt. Gegen Abend wurden die Leiber wieder herab gethan/ die Köpffe ihnen abgeschlagen/ und auf Westmünster Hall / und zwar des Bradschaus/ als gewesenen Obersten Blut-Richters in die Mitte des Cromwels auf dessen Rechte/ und des Irretons auf die lincke Seite gesteckt / die Leiber aber unter den Galgen begraben. Idem pag. 622. & 623. XXI. Bey den Egyptern war der Gebrauch/ daß wenn der König starb/ ehe er beygesetzet wurde/ ein Priester seinen gantzen Lebens-Lauf/ auch ob er wol und löblich regiret oder nicht/ von der Cantzel in Gegenwarth des Volcks ablesen muste/ und wenn sich befand/ daß seiner Laster mehr als der Tugenden waren / begruben sie den Leichnam nicht/ sondern wurffen ihn/ als ein Aaß/ vor die Hunde hin. Dieses hielt die Könige in Schrancken und Zaum/ daß sie nichts unverantwortliches thun/ noch über die Schnur hauen durfften/ wie sie wolten. Alex. ab Alexand. lib. 3. dier. Genial. cap. 7. Limnaeus de J. P. lib. 2. c. 12. n. 8. ex Pasqvierio.XXII. Ferner werden damit beleget/ die eine Rebellion (qvam Livius etiam Rebellium vocat) oder Aufruhr der Unterthanen wieder die Herrschafft angestifftet und erreget. Zobel th. 43. Qvi faciunt, ut armati homines cum telis, lapidibusve in Urbe sint, conveniantve adversus Rempublicam, locave occupentur, vel templa, qvove caetus conventusve fiat, hominesve ad Seditionem con- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0641" n="631"/> war es eben wieder Jährig/ daß Seiner Königlichen Majestät Herr Vater lobseligsten Andenckens/ zu Londen öffentlich war hingerichtet/ und anietzo/ auf des Königs/ und des Parlaments Anordnung/ als ein Trauer-Buß- und Fast-Tag gefeyert worden: Drumb wurden diese drey Cörper in ihren erösneten Särgen/ auf einen Karren/ nacher Tyborn/ als den gewöhnlichen Richtplatz/ da man die Diebe und andere dergleichen grobe Missethäter pflegt aufzuknüpffen/ unter grossen Freuden-Geschrey des Volcks geführet/ daselbst aus den Särgen/ wie sie drin lagen/ heraus genommen/ und so dann an einen drey eckigten Galgen aufgehenckt. Cromwel war in ein grünes Wachs-Tuch/ Bradschau in ein Farbiges / und Irreton in ein weis leinen Tuch eingewickelt. Gegen Abend wurden die Leiber wieder herab gethan/ die Köpffe ihnen abgeschlagen/ und auf Westmünster Hall / und zwar des Bradschaus/ als gewesenen Obersten Blut-Richters in die Mitte des Cromwels auf dessen Rechte/ und des Irretons auf die lincke Seite gesteckt / die Leiber aber unter den Galgen begraben.</p> <p>Idem pag. 622. & 623.</p> <p>XXI. Bey den Egyptern war der Gebrauch/ daß wenn der König starb/ ehe er beygesetzet wurde/ ein Priester seinen gantzen Lebens-Lauf/ auch ob er wol und löblich regiret oder nicht/ von der Cantzel in Gegenwarth des Volcks ablesen muste/ und wenn sich befand/ daß seiner Laster mehr als der Tugenden waren / begruben sie den Leichnam nicht/ sondern wurffen ihn/ als ein Aaß/ vor die Hunde hin. Dieses hielt die Könige in Schrancken und Zaum/ daß sie nichts unverantwortliches thun/ noch über die Schnur hauen durfften/ wie sie wolten.</p> <l>Alex. ab Alexand. lib. 3. dier. Genial. cap. 7.</l> <l>Limnaeus de J. P. lib. 2. c. 12. n. 8. ex Pasqvierio.</l> <p>XXII. Ferner werden damit beleget/ die eine Rebellion (qvam Livius etiam Rebellium vocat) oder Aufruhr der Unterthanen wieder die Herrschafft angestifftet und erreget.</p> <p>Zobel th. 43.</p> <p>Qvi faciunt, ut armati homines cum telis, lapidibusve in Urbe sint, conveniantve adversus Rempublicam, locave occupentur, vel templa, qvove caetus conventusve fiat, hominesve ad Seditionem con- </p> </div> </body> </text> </TEI> [631/0641]
war es eben wieder Jährig/ daß Seiner Königlichen Majestät Herr Vater lobseligsten Andenckens/ zu Londen öffentlich war hingerichtet/ und anietzo/ auf des Königs/ und des Parlaments Anordnung/ als ein Trauer-Buß- und Fast-Tag gefeyert worden: Drumb wurden diese drey Cörper in ihren erösneten Särgen/ auf einen Karren/ nacher Tyborn/ als den gewöhnlichen Richtplatz/ da man die Diebe und andere dergleichen grobe Missethäter pflegt aufzuknüpffen/ unter grossen Freuden-Geschrey des Volcks geführet/ daselbst aus den Särgen/ wie sie drin lagen/ heraus genommen/ und so dann an einen drey eckigten Galgen aufgehenckt. Cromwel war in ein grünes Wachs-Tuch/ Bradschau in ein Farbiges / und Irreton in ein weis leinen Tuch eingewickelt. Gegen Abend wurden die Leiber wieder herab gethan/ die Köpffe ihnen abgeschlagen/ und auf Westmünster Hall / und zwar des Bradschaus/ als gewesenen Obersten Blut-Richters in die Mitte des Cromwels auf dessen Rechte/ und des Irretons auf die lincke Seite gesteckt / die Leiber aber unter den Galgen begraben.
Idem pag. 622. & 623.
XXI. Bey den Egyptern war der Gebrauch/ daß wenn der König starb/ ehe er beygesetzet wurde/ ein Priester seinen gantzen Lebens-Lauf/ auch ob er wol und löblich regiret oder nicht/ von der Cantzel in Gegenwarth des Volcks ablesen muste/ und wenn sich befand/ daß seiner Laster mehr als der Tugenden waren / begruben sie den Leichnam nicht/ sondern wurffen ihn/ als ein Aaß/ vor die Hunde hin. Dieses hielt die Könige in Schrancken und Zaum/ daß sie nichts unverantwortliches thun/ noch über die Schnur hauen durfften/ wie sie wolten.
Alex. ab Alexand. lib. 3. dier. Genial. cap. 7. Limnaeus de J. P. lib. 2. c. 12. n. 8. ex Pasqvierio. XXII. Ferner werden damit beleget/ die eine Rebellion (qvam Livius etiam Rebellium vocat) oder Aufruhr der Unterthanen wieder die Herrschafft angestifftet und erreget.
Zobel th. 43.
Qvi faciunt, ut armati homines cum telis, lapidibusve in Urbe sint, conveniantve adversus Rempublicam, locave occupentur, vel templa, qvove caetus conventusve fiat, hominesve ad Seditionem con-
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