Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CAPUT XLVIII. Von Schmäuchen. I DIeses geschicht auf folgende Art: Es wird ein grosser Pfahl von den Scharffrichter und seinen Gehülffen in die Erde gesetzet/ eben als wenn man eine Hexe verbrennen will/ doch wird das Holtz/ Stroh und Reisig nicht so nahe hinbey gethan/ sondern ein wenig von den Pfahl in einen Zirckel herum/ daß der Pfahl frey bleibe/ an denselben wird der Maleficant mit einer Ketten angeschlossen/ doch daß er sich bewegen kan/ wird ihm auch das Maul mit einen Knäbel aufgesperret/ daß der Dampf und Rauch ihn desto ärger in den Hals gehe. Es wird auch wohl das Holtz/ Stroh/ und Reisig mit Wasser begossen/ daß der Rauch und Dampf desto stärcker/ und dem Delinqventen unerträglicher werde. Wenn nun das Holtz/ Stroh und Reisig angestecket/ läst der Scharffrichter durch seine Knechte und Gehülffen dasselbe immer näher und näher zu den armen Sünder schergen/ bis ihn die Flamme ergreifft und zu Aschen verbrennet. II. Mit dieser Straffe werden gemeiniglich die jenige beleget/ so Städte oder Dörffer vorsetzlicher Weise angestecket: Item die Meuchel- und andere grausam beschriene Mord-Thaten begangen. Rudolph. Godofredi Knichen op. polit. vol. 1. lib. 2. part. 1. cap. 13. th. 17. pag. columm. 708. c. III. Das Schmäuchen soll Kayser Nero und sein Hoffmeister (oder vielmehr Scharffrichter) zu Rom C. Offonius Tigellinus erfunden/ und zu erst an den armen Ehristen/ die sie auf spitzige Stöcke gesteckt/ und des Nachtes als Fackeln brennen lassen/ practiciret haben. Henel. Ot. Uratislav. cap. 36. pag. 303. IV. Hinc illud Juvenalis. Pone Tigellinum, taeda lucebis in illa. Qva stantes ardent, qvi fixo guttere fumant: Et latum media sulcum deducit arena. V. Et Prudentii [Greek words] hymno tertio, qvi est in laude Eulaliae virginis. CAPUT XLVIII. Von Schmäuchen. I DIeses geschicht auf folgende Art: Es wird ein grosser Pfahl von den Scharffrichter und seinen Gehülffen in die Erde gesetzet/ eben als wenn man eine Hexe verbrennen will/ doch wird das Holtz/ Stroh und Reisig nicht so nahe hinbey gethan/ sondern ein wenig von den Pfahl in einen Zirckel herum/ daß der Pfahl frey bleibe/ an denselben wird der Maleficant mit einer Ketten angeschlossen/ doch daß er sich bewegen kan/ wird ihm auch das Maul mit einen Knäbel aufgesperret/ daß der Dampf und Rauch ihn desto ärger in den Hals gehe. Es wird auch wohl das Holtz/ Stroh/ und Reisig mit Wasser begossen/ daß der Rauch und Dampf desto stärcker/ und dem Delinqventen unerträglicher werde. Wenn nun das Holtz/ Stroh und Reisig angestecket/ läst der Scharffrichter durch seine Knechte und Gehülffen dasselbe immer näher und näher zu den armen Sünder schergen/ bis ihn die Flamme ergreifft und zu Aschen verbrennet. II. Mit dieser Straffe werden gemeiniglich die jenige beleget/ so Städte oder Dörffer vorsetzlicher Weise angestecket: Item die Meuchel- und andere grausam beschriene Mord-Thaten begangen. Rudolph. Godofredi Knichen op. polit. vol. 1. lib. 2. part. 1. cap. 13. th. 17. pag. columm. 708. c. III. Das Schmäuchen soll Kayser Nero und sein Hoffmeister (oder vielmehr Scharffrichter) zu Rom C. Offonius Tigellinus erfunden/ und zu erst an den armen Ehristen/ die sie auf spitzige Stöcke gesteckt/ und des Nachtes als Fackeln brennen lassen/ practiciret haben. Henel. Ot. Uratislav. cap. 36. pag. 303. IV. Hinc illud Juvenalis. Pone Tigellinum, taeda lucebis in illa. Qva stantes ardent, qvi fixo guttere fumant: Et latum media sulcum deducit arenâ. V. 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Es wird auch wohl das Holtz/ Stroh/ und Reisig mit Wasser begossen/ daß der Rauch und Dampf desto stärcker/ und dem Delinqventen unerträglicher werde.</p> <p>Wenn nun das Holtz/ Stroh und Reisig angestecket/ läst der Scharffrichter durch seine Knechte und Gehülffen dasselbe immer näher und näher zu den armen Sünder schergen/ bis ihn die Flamme ergreifft und zu Aschen verbrennet.</p> <p>II. Mit dieser Straffe werden gemeiniglich die jenige beleget/ so Städte oder Dörffer vorsetzlicher Weise angestecket: Item die Meuchel- und andere grausam beschriene Mord-Thaten begangen.</p> <p>Rudolph. Godofredi Knichen op. polit. vol. 1. lib. 2. part. 1. cap. 13. th. 17. pag. columm. 708. c.</p> <p>III. Das Schmäuchen soll Kayser Nero und sein Hoffmeister (oder vielmehr Scharffrichter) zu Rom C. Offonius Tigellinus erfunden/ und zu erst an den armen Ehristen/ die sie auf spitzige Stöcke gesteckt/ und des Nachtes als Fackeln brennen lassen/ practiciret haben.</p> <p>Henel. Ot. Uratislav. cap. 36. pag. 303.</p> <p>IV. Hinc illud Juvenalis.</p> <p>Pone Tigellinum, taeda lucebis in illa.</p> <p>Qva stantes ardent, qvi fixo guttere fumant:</p> <p>Et latum media sulcum deducit arenâ.</p> <p>V. Et Prudentii <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign> hymno tertio, qvi est in laude Eulaliae virginis.</p> </div> </body> </text> </TEI> [590/0600]
CAPUT XLVIII.
Von Schmäuchen.
I
DIeses geschicht auf folgende Art: Es wird ein grosser Pfahl von den Scharffrichter und seinen Gehülffen in die Erde gesetzet/ eben als wenn man eine Hexe verbrennen will/ doch wird das Holtz/ Stroh und Reisig nicht so nahe hinbey gethan/ sondern ein wenig von den Pfahl in einen Zirckel herum/ daß der Pfahl frey bleibe/ an denselben wird der Maleficant mit einer Ketten angeschlossen/ doch daß er sich bewegen kan/ wird ihm auch das Maul mit einen Knäbel aufgesperret/ daß der Dampf und Rauch ihn desto ärger in den Hals gehe. Es wird auch wohl das Holtz/ Stroh/ und Reisig mit Wasser begossen/ daß der Rauch und Dampf desto stärcker/ und dem Delinqventen unerträglicher werde.
Wenn nun das Holtz/ Stroh und Reisig angestecket/ läst der Scharffrichter durch seine Knechte und Gehülffen dasselbe immer näher und näher zu den armen Sünder schergen/ bis ihn die Flamme ergreifft und zu Aschen verbrennet.
II. Mit dieser Straffe werden gemeiniglich die jenige beleget/ so Städte oder Dörffer vorsetzlicher Weise angestecket: Item die Meuchel- und andere grausam beschriene Mord-Thaten begangen.
Rudolph. Godofredi Knichen op. polit. vol. 1. lib. 2. part. 1. cap. 13. th. 17. pag. columm. 708. c.
III. Das Schmäuchen soll Kayser Nero und sein Hoffmeister (oder vielmehr Scharffrichter) zu Rom C. Offonius Tigellinus erfunden/ und zu erst an den armen Ehristen/ die sie auf spitzige Stöcke gesteckt/ und des Nachtes als Fackeln brennen lassen/ practiciret haben.
Henel. Ot. Uratislav. cap. 36. pag. 303.
IV. Hinc illud Juvenalis.
Pone Tigellinum, taeda lucebis in illa.
Qva stantes ardent, qvi fixo guttere fumant:
Et latum media sulcum deducit arenâ.
V. Et Prudentii [Greek words] hymno tertio, qvi est in laude Eulaliae virginis.
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