Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.VIII. Wie es aber der Wüterich Phalaris zu mit seinen Unterthanen machte/ haben sie ihn ergriffen/ selber in den Ochsen geworffen und ebenmässig verbrandt / wie er an andern vorhin mehr verübt. Juxta illud Ovidii in Ibin: Utqve ferox Phalaris lingva prius ense resecta, Monte bovis Paphio clausus in aere gemas. IX. Und ist dieser grosse gegossene Ochs lange Zeit zu Agrigent stehen blieben / biß er hernach/ als Himilco der Carthaginenser Obrister vorgenannte Stadt mit accord eingenommen/ von dannen hinweg geführet/ in die Schiffe geladen/ und gen Carthago gebracht worden. X. Eine lange Zeit hernach/ als Scipio Africanus die Stadt Carthaginem erobert / und allen Städten in Sicilia, die ihnen von den Carthaginensern abgenommene Zierathen wieder zustellete/ haben die von Agrigent ihren ährnen Ochsen auch wieder bekommen. Joh. Ludw. Gottfridi in der Historischen Chronic. p. 96. edit. in fol. XI. Zu Climsam einer fürnehmen Stadt in der Barbarey stehet auf offenen Marckt ein Metalliner Löwe/ inwendig hohl und grausam anzusehen/ demselben werden die Personen/ so etwas Grosses verbrochen/ durch eine Seitenthür einverleibt. Damit nun den Leuten durch ihren Tod zugleich eine Lust und Warnung gegeben werde / zündet man/ so bald der Ubelthäter hinein/ ein Feuer unter den Löwen an / welches/ nach dem die Hitze sich algemach verstärcket/ den armen Sünder qvälet und schreyen machet. Solch Geschrey/ Wehklagen und Gebrülle bricht durch die am Mund/ Ohren und unter den Schwantz des Löwens offene Lufftlöcher in unterschiedlichen Klang hervor/ und erwecket in den Zuhörer Ohren einen grausamen Thon. Dieser schreckliche Spas wehret bißweilen einen gantzen Tag/ üm das wilde Volck desto länger zu belustigen/ sintemahl der Richter nach seinem Belieben/ das Feuer klein oder groß machen lässet/ damit dem Menschen die Pein verkürtzet/ oder erlängert werde. Erasm. Francisci cap. 48. letzter Rechenschafft. VIII. Wie es aber der Wüterich Phalaris zu mit seinen Unterthanen machte/ haben sie ihn ergriffen/ selber in den Ochsen geworffen und ebenmässig verbrandt / wie er an andern vorhin mehr verübt. Juxta illud Ovidii in Ibin: Utqve ferox Phalaris lingvâ prius ense resectâ, Monte bovis Paphio clausus in aere gemas. IX. Und ist dieser grosse gegossene Ochs lange Zeit zu Agrigent stehen blieben / biß er hernach/ als Himilco der Carthaginenser Obrister vorgenannte Stadt mit accord eingenommen/ von dannen hinweg geführet/ in die Schiffe geladen/ und gen Carthago gebracht worden. X. Eine lange Zeit hernach/ als Scipio Africanus die Stadt Carthaginem erobert / und allen Städten in Sicilia, die ihnen von den Carthaginensern abgenommene Zierathen wieder zustellete/ haben die von Agrigent ihren ährnen Ochsen auch wieder bekommen. Joh. Ludw. Gottfridi in der Historischen Chronic. p. 96. edit. in fol. XI. Zu Climsam einer fürnehmen Stadt in der Barbarey stehet auf offenen Marckt ein Metalliner Löwe/ inwendig hohl und grausam anzusehen/ demselben werden die Personen/ so etwas Grosses verbrochen/ durch eine Seitenthür einverleibt. Damit nun den Leuten durch ihren Tod zugleich eine Lust und Warnung gegeben werde / zündet man/ so bald der Ubelthäter hinein/ ein Feuer unter den Löwen an / welches/ nach dem die Hitze sich algemach verstärcket/ den armen Sünder qvälet und schreyen machet. Solch Geschrey/ Wehklagen und Gebrülle bricht durch die am Mund/ Ohren und unter den Schwantz des Löwens offene Lufftlöcher in unterschiedlichen Klang hervor/ und erwecket in den Zuhörer Ohren einen grausamen Thon. Dieser schreckliche Spas wehret bißweilen einen gantzen Tag/ üm das wilde Volck desto länger zu belustigen/ sintemahl der Richter nach seinem Belieben/ das Feuer klein oder groß machen lässet/ damit dem Menschen die Pein verkürtzet/ oder erlängert werde. Erasm. Francisci cap. 48. letzter Rechenschafft. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0599" n="589"/> <p>VIII. Wie es aber der Wüterich Phalaris zu mit seinen Unterthanen machte/ haben sie ihn ergriffen/ selber in den Ochsen geworffen und ebenmässig verbrandt / wie er an andern vorhin mehr verübt.</p> <p>Juxta illud Ovidii in Ibin:</p> <p>Utqve ferox Phalaris lingvâ prius ense resectâ,</p> <p>Monte bovis Paphio clausus in aere gemas.</p> <p>IX. Und ist dieser grosse gegossene Ochs lange Zeit zu Agrigent stehen blieben / biß er hernach/ als Himilco der Carthaginenser Obrister vorgenannte Stadt mit accord eingenommen/ von dannen hinweg geführet/ in die Schiffe geladen/ und gen Carthago gebracht worden.</p> <p>X. Eine lange Zeit hernach/ als Scipio Africanus die Stadt Carthaginem erobert / und allen Städten in Sicilia, die ihnen von den Carthaginensern abgenommene Zierathen wieder zustellete/ haben die von Agrigent ihren ährnen Ochsen auch wieder bekommen.</p> <p>Joh. Ludw. Gottfridi in der Historischen Chronic. p. 96. edit. in fol.</p> <p>XI. Zu Climsam einer fürnehmen Stadt in der Barbarey stehet auf offenen Marckt ein Metalliner Löwe/ inwendig hohl und grausam anzusehen/ demselben werden die Personen/ so etwas Grosses verbrochen/ durch eine Seitenthür einverleibt.</p> <p>Damit nun den Leuten durch ihren Tod zugleich eine Lust und Warnung gegeben werde / zündet man/ so bald der Ubelthäter hinein/ ein Feuer unter den Löwen an / welches/ nach dem die Hitze sich algemach verstärcket/ den armen Sünder qvälet und schreyen machet.</p> <p>Solch Geschrey/ Wehklagen und Gebrülle bricht durch die am Mund/ Ohren und unter den Schwantz des Löwens offene Lufftlöcher in unterschiedlichen Klang hervor/ und erwecket in den Zuhörer Ohren einen grausamen Thon. Dieser schreckliche Spas wehret bißweilen einen gantzen Tag/ üm das wilde Volck desto länger zu belustigen/ sintemahl der Richter nach seinem Belieben/ das Feuer klein oder groß machen lässet/ damit dem Menschen die Pein verkürtzet/ oder erlängert werde.</p> <p>Erasm. Francisci cap. 48. letzter Rechenschafft.</p> </div> </body> </text> </TEI> [589/0599]
VIII. Wie es aber der Wüterich Phalaris zu mit seinen Unterthanen machte/ haben sie ihn ergriffen/ selber in den Ochsen geworffen und ebenmässig verbrandt / wie er an andern vorhin mehr verübt.
Juxta illud Ovidii in Ibin:
Utqve ferox Phalaris lingvâ prius ense resectâ,
Monte bovis Paphio clausus in aere gemas.
IX. Und ist dieser grosse gegossene Ochs lange Zeit zu Agrigent stehen blieben / biß er hernach/ als Himilco der Carthaginenser Obrister vorgenannte Stadt mit accord eingenommen/ von dannen hinweg geführet/ in die Schiffe geladen/ und gen Carthago gebracht worden.
X. Eine lange Zeit hernach/ als Scipio Africanus die Stadt Carthaginem erobert / und allen Städten in Sicilia, die ihnen von den Carthaginensern abgenommene Zierathen wieder zustellete/ haben die von Agrigent ihren ährnen Ochsen auch wieder bekommen.
Joh. Ludw. Gottfridi in der Historischen Chronic. p. 96. edit. in fol.
XI. Zu Climsam einer fürnehmen Stadt in der Barbarey stehet auf offenen Marckt ein Metalliner Löwe/ inwendig hohl und grausam anzusehen/ demselben werden die Personen/ so etwas Grosses verbrochen/ durch eine Seitenthür einverleibt.
Damit nun den Leuten durch ihren Tod zugleich eine Lust und Warnung gegeben werde / zündet man/ so bald der Ubelthäter hinein/ ein Feuer unter den Löwen an / welches/ nach dem die Hitze sich algemach verstärcket/ den armen Sünder qvälet und schreyen machet.
Solch Geschrey/ Wehklagen und Gebrülle bricht durch die am Mund/ Ohren und unter den Schwantz des Löwens offene Lufftlöcher in unterschiedlichen Klang hervor/ und erwecket in den Zuhörer Ohren einen grausamen Thon. Dieser schreckliche Spas wehret bißweilen einen gantzen Tag/ üm das wilde Volck desto länger zu belustigen/ sintemahl der Richter nach seinem Belieben/ das Feuer klein oder groß machen lässet/ damit dem Menschen die Pein verkürtzet/ oder erlängert werde.
Erasm. Francisci cap. 48. letzter Rechenschafft.
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