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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Mohren vor eine Sünde/ und solches zu thun verbothen haben/ sagend/ daß solches vor Christi Leiden den Juden eine Anzeige gegeben habe/ daß der Meßias solte gecreutziget werden. Und wird also die Frucht unzerschnitten aus den Händen gegessen.

Michael Hemmersam in der West-Indianischen Reisebeschreibung. pag. 46.

Dither. in addit. Thes. pract. Besold. p 183.

CLXXXIV. Etliche Leute wenn sie ein Brod aufschneiden wollen/ machen erst mit dem Messer ein Creutz an der unter Rinde/ welches ein uralte Gewonheit ist / bedeutend/ daß GOtt durch solchen Seegen das Brod vermehten/ und es denen / die es genössen/ wohl gedeyen lassen wolle.

Vid. C. Barth. Advers. lib. 46. c. 8. & Dither alleg. loco & pag.

CLXXXV. Zu Hirschfeld in Hessen/ soll für dem Stisst ein hohes steinernes Creutz stehen/ welches eine Freyheit ist vor die/ so unversehens einen Todschlag begangen haben/ und verfolget werden/ daß sie hinzulauffen mögen. Und wann sie es ergreiffen/ darf der Stadt-Richter sie ehe nicht anfallen/ biß sie zu vörderst gnugsam gehöret/ und der Fürst in der Sache erkant hat.

M. Joh. Binchius Conc. part. 1. Tub. poenitent.

Stifler in Geistl. Hist. Schatz/ cap. 4. pag. 128.

Vestigia von einem dergleichen Creutz findet man auch in der Stadt Naumburg auf der Freyheit.

Gryphiand. de Weichbild. c. 66. n. 18.

CLXXXVI. In Japan creutzigen sie noch auf den heutigen Tag die Diebe folgender Gestalt: Sie suchen einen Pfahl von Riet aus/ der eines Armes dick/ binden dran Creutzweise Höltzer/ eines am Ober/ das andere an Untertheil des Pfahls: legen hernach den Dieb drauf; also daß der Hals an den Pfahl/ die ausgestreckte Arme an das oberste Zwergholtz gespannet/ die von einander gesperrete Füsse aber/ an das Unterste mit stroherner. Seilen felst gemacht werden. Wenn solches geschehen/ richtet man den Pfahl empor/ und stost den Dieb einen Spieß/ daran vorn ein gar spitziges Eisen steckt/ in die rechte Seiten/ mit solcher Gewalt / und mit so langen Nachdruck/ biß es wiederum zur lincken Seiten heraus dringet. Hernach gibt man ihm abermahl einen Stich in die lincke Seite/ und durchgräbet dieselbe gleichfals so tief/ biß der Spieß aus der rechten Seiten wieder herfür kommt. Von welchen Durchspiessen der Gecreutzigte entweder alsobald /

Mohren vor eine Sünde/ und solches zu thun verbothen haben/ sagend/ daß solches vor Christi Leiden den Juden eine Anzeige gegeben habe/ daß der Meßias solte gecreutziget werden. Und wird also die Frucht unzerschnitten aus den Händen gegessen.

Michael Hemmersam in der West-Indianischen Reisebeschreibung. pag. 46.

Dither. in addit. Thes. pract. Besold. p 183.

CLXXXIV. Etliche Leute wenn sie ein Brod aufschneiden wollen/ machen erst mit dem Messer ein Creutz an der unter Rinde/ welches ein uralte Gewonheit ist / bedeutend/ daß GOtt durch solchen Seegen das Brod vermehten/ und es denen / die es genössen/ wohl gedeyen lassen wolle.

Vid. C. Barth. Advers. lib. 46. c. 8. & Dither alleg. loco & pag.

CLXXXV. Zu Hirschfeld in Hessen/ soll für dem Stisst ein hohes steinernes Creutz stehen/ welches eine Freyheit ist vor die/ so unversehens einen Todschlag begangen haben/ und verfolget werden/ daß sie hinzulauffen mögen. Und wann sie es ergreiffen/ darf der Stadt-Richter sie ehe nicht anfallen/ biß sie zu vörderst gnugsam gehöret/ und der Fürst in der Sache erkant hat.

M. Joh. Binchius Conc. part. 1. Tub. poenitent.

Stifler in Geistl. Hist. Schatz/ cap. 4. pag. 128.

Vestigia von einem dergleichen Creutz findet man auch in der Stadt Naumburg auf der Freyheit.

Gryphiand. de Weichbild. c. 66. n. 18.

CLXXXVI. In Japan creutzigen sie noch auf den heutigen Tag die Diebe folgender Gestalt: Sie suchen einen Pfahl von Riet aus/ der eines Armes dick/ binden dran Creutzweise Höltzer/ eines am Ober/ das andere an Untertheil des Pfahls: legen hernach den Dieb drauf; also daß der Hals an den Pfahl/ die ausgestreckte Arme an das oberste Zwergholtz gespannet/ die von einander gesperrete Füsse aber/ an das Unterste mit stroherner. Seilen felst gemacht werden. Wenn solches geschehen/ richtet man den Pfahl empor/ und stost den Dieb einen Spieß/ daran vorn ein gar spitziges Eisen steckt/ in die rechte Seiten/ mit solcher Gewalt / und mit so langen Nachdruck/ biß es wiederum zur lincken Seiten heraus dringet. Hernach gibt man ihm abermahl einen Stich in die lincke Seite/ und durchgräbet dieselbe gleichfals so tief/ biß der Spieß aus der rechten Seiten wieder herfür kommt. Von welchen Durchspiessen der Gecreutzigte entweder alsobald /

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Mohren vor eine Sünde/ und solches                      zu thun verbothen haben/ sagend/ daß solches vor Christi Leiden den Juden eine                      Anzeige gegeben habe/ daß der Meßias solte gecreutziget werden. Und wird also                      die Frucht unzerschnitten aus den Händen gegessen.</p>
        <p>Michael Hemmersam in der West-Indianischen Reisebeschreibung. pag. 46.</p>
        <p>Dither. in addit. Thes. pract. Besold. p 183.</p>
        <p>CLXXXIV. Etliche Leute wenn sie ein Brod aufschneiden wollen/ machen erst mit                      dem Messer ein Creutz an der unter Rinde/ welches ein uralte Gewonheit ist /                      bedeutend/ daß GOtt durch solchen Seegen das Brod vermehten/ und es denen /                      die es genössen/ wohl gedeyen lassen wolle.</p>
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        <p>M. Joh. Binchius Conc. part. 1. Tub. poenitent.</p>
        <p>Stifler in Geistl. Hist. Schatz/ cap. 4. pag. 128.</p>
        <p>Vestigia von einem dergleichen Creutz findet man auch in der Stadt Naumburg auf                      der Freyheit.</p>
        <p>Gryphiand. de Weichbild. c. 66. n. 18.</p>
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[530/0540] Mohren vor eine Sünde/ und solches zu thun verbothen haben/ sagend/ daß solches vor Christi Leiden den Juden eine Anzeige gegeben habe/ daß der Meßias solte gecreutziget werden. Und wird also die Frucht unzerschnitten aus den Händen gegessen. Michael Hemmersam in der West-Indianischen Reisebeschreibung. pag. 46. Dither. in addit. Thes. pract. Besold. p 183. CLXXXIV. Etliche Leute wenn sie ein Brod aufschneiden wollen/ machen erst mit dem Messer ein Creutz an der unter Rinde/ welches ein uralte Gewonheit ist / bedeutend/ daß GOtt durch solchen Seegen das Brod vermehten/ und es denen / die es genössen/ wohl gedeyen lassen wolle. Vid. C. Barth. Advers. lib. 46. c. 8. & Dither alleg. loco & pag. CLXXXV. Zu Hirschfeld in Hessen/ soll für dem Stisst ein hohes steinernes Creutz stehen/ welches eine Freyheit ist vor die/ so unversehens einen Todschlag begangen haben/ und verfolget werden/ daß sie hinzulauffen mögen. Und wann sie es ergreiffen/ darf der Stadt-Richter sie ehe nicht anfallen/ biß sie zu vörderst gnugsam gehöret/ und der Fürst in der Sache erkant hat. M. Joh. Binchius Conc. part. 1. Tub. poenitent. Stifler in Geistl. Hist. Schatz/ cap. 4. pag. 128. Vestigia von einem dergleichen Creutz findet man auch in der Stadt Naumburg auf der Freyheit. Gryphiand. de Weichbild. c. 66. n. 18. CLXXXVI. In Japan creutzigen sie noch auf den heutigen Tag die Diebe folgender Gestalt: Sie suchen einen Pfahl von Riet aus/ der eines Armes dick/ binden dran Creutzweise Höltzer/ eines am Ober/ das andere an Untertheil des Pfahls: legen hernach den Dieb drauf; also daß der Hals an den Pfahl/ die ausgestreckte Arme an das oberste Zwergholtz gespannet/ die von einander gesperrete Füsse aber/ an das Unterste mit stroherner. Seilen felst gemacht werden. Wenn solches geschehen/ richtet man den Pfahl empor/ und stost den Dieb einen Spieß/ daran vorn ein gar spitziges Eisen steckt/ in die rechte Seiten/ mit solcher Gewalt / und mit so langen Nachdruck/ biß es wiederum zur lincken Seiten heraus dringet. Hernach gibt man ihm abermahl einen Stich in die lincke Seite/ und durchgräbet dieselbe gleichfals so tief/ biß der Spieß aus der rechten Seiten wieder herfür kommt. Von welchen Durchspiessen der Gecreutzigte entweder alsobald /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/540>, abgerufen am 24.11.2024.