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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt.

CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird.

Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391.

CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben.

Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506.

CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am + hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn.

Idem pag. 586.

CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden.

Idem pag. 602.

CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt.

CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird.

Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391.

CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben.

Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506.

CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am † hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn.

Idem pag. 586.

CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden.

Idem pag. 602.

CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

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[531/0541] nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt. CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird. Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391. CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben. Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506. CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am † hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn. Idem pag. 586. CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden. Idem pag. 602. CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 531. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/541>, abgerufen am 24.11.2024.