Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.tod gesteiniget worden/ noch/ zu mehrer Beschimpffung/ auch daß die andere/ so nicht bey der Execution gewesen / ihn noch sehen und sich dran spiegeln möchten/ an einen Baum oder ander Holtz aufgehenckt/ und so lange dran gelassen/ bis die Sonne untergangen/ als denn der Cörper mit dem Baum in die Erde begraben worden. X. Die Batistani, welches Völcker in Hispania gewesen/ steinigten alle Ubelthäter/ so den Tod verdienet hatten. Alex. Sardus de morib. & ritib. Gentium lib. 2. c. 30. pag. 108. XI. Welches die Lusitani gleichfals thaten: Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291. & 294. Absonderlich aber die/ so ihre Eltern oder Kinder ermordet hatten. Strabo lib. 3. XII. Die Macedonier und Athenienser steinigten die Verräther. AElian. var. hist. lib. 5. c. 19. Sardus d. l. item lib. 2. 6. 31. pag. 170.XIII. Die Türcken die Ehebrecher. Joh. Bohemus lib. 2. de morib. omnium Gent. c. 11. XIV. Item die Griechen/ so es tunicam lapideam geheissen. Homer. Iliad. 5. v. 57. Joh. Philipp. Pfeiffer antiq. Graec. Gentil. lib. 2. c. 23. in fine. Die Perfer zerqveschtzten denen Hexen und Zauberern die Häupter mit Steinen. Coel. Rhodigin. lib. 10. Antiq. lect. cap. 5. pag. 360. XV. Hecuba ist wegen ihres losen Mauls und liederlichen Zunge von den Grichen gesteiniget worden. Pet. Greg. Tholosan. Synt agm. Juris lib. 35. c. 5. n. 8. XVI. Die Atrii tödteten die Diebe mit Steinen. Sardus cit. lib. 2. c. 27. pag. 159. XVII. Es befindet sich auch in Legibus Suecorum lib. 10. cap. 2. daß wenn ein Mann ein Parricidium begangen/ derselbe mit dem Rade/ ein Weib aber mit dem Steinigen abgestraffet werden solle. Add. Petr. Pappi Krieges-Recht. pag. 595. XVIII. Die Römer haben sich derselben schon von alten Zeiten her gleichfals gebraucht/ nicht allein wieder die Ehebrecher/ sondern auch wieder andere delinqventen. Vid. Thom. Dempster. ad Antiq. Rosin. lib. 8. cap. 24. pag. 862. Spartian. in vita Pescennii c. 3.tod gesteiniget worden/ noch/ zu mehrer Beschimpffung/ auch daß die andere/ so nicht bey der Execution gewesen / ihn noch sehen und sich dran spiegeln möchten/ an einen Baum oder ander Holtz aufgehenckt/ und so lange dran gelassen/ bis die Sonne untergangen/ als denn der Cörper mit dem Baum in die Erde begraben worden. X. Die Batistani, welches Völcker in Hispania gewesen/ steinigten alle Ubelthäter/ so den Tod verdienet hatten. Alex. Sardus de morib. & ritib. Gentium lib. 2. c. 30. pag. 108. XI. Welches die Lusitani gleichfals thaten: Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291. & 294. Absonderlich aber die/ so ihre Eltern oder Kinder ermordet hatten. Strabo lib. 3. XII. Die Macedonier und Athenienser steinigten die Verräther. AElian. var. hist. lib. 5. c. 19. Sardus d. l. item lib. 2. 6. 31. pag. 170.XIII. Die Türcken die Ehebrecher. Joh. Bohemus lib. 2. de morib. omnium Gent. c. 11. XIV. Item die Griechen/ so es tunicam lapideam geheissen. Homer. Iliad. 5. v. 57. Joh. Philipp. Pfeiffer antiq. Graec. Gentil. lib. 2. c. 23. in fine. Die Perfer zerqveschtzten denen Hexen und Zauberern die Häupter mit Steinen. Coel. Rhodigin. lib. 10. Antiq. lect. cap. 5. pag. 360. XV. Hecuba ist wegen ihres losen Mauls und liederlichen Zunge von den Grichen gesteiniget worden. Pet. Greg. Tholosan. Synt agm. Juris lib. 35. c. 5. n. 8. XVI. Die Atrii tödteten die Diebe mit Steinen. Sardus cit. lib. 2. c. 27. pag. 159. XVII. Es befindet sich auch in Legibus Suecorum lib. 10. cap. 2. daß wenn ein Mann ein Parricidium begangen/ derselbe mit dem Rade/ ein Weib aber mit dem Steinigen abgestraffet werden solle. Add. Petr. Pappi Krieges-Recht. pag. 595. XVIII. Die Römer haben sich derselben schon von alten Zeiten her gleichfals gebraucht/ nicht allein wieder die Ehebrecher/ sondern auch wieder andere delinqventen. Vid. Thom. Dempster. ad Antiq. Rosin. lib. 8. cap. 24. pag. 862. Spartian. in vita Pescennii c. 3.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0420" n="410"/> tod gesteiniget worden/ noch/ zu mehrer Beschimpffung/ auch daß die andere/ so nicht bey der Execution gewesen / ihn noch sehen und sich dran spiegeln möchten/ an einen Baum oder ander Holtz aufgehenckt/ und so lange dran gelassen/ bis die Sonne untergangen/ als denn der Cörper mit dem Baum in die Erde begraben worden.</p> <p>X. Die Batistani, welches Völcker in Hispania gewesen/ steinigten alle Ubelthäter/ so den Tod verdienet hatten.</p> <p>Alex. Sardus de morib. & ritib. Gentium lib. 2. c. 30. pag. 108.</p> <p>XI. Welches die Lusitani gleichfals thaten:</p> <p>Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291. & 294.</p> <p>Absonderlich aber die/ so ihre Eltern oder Kinder ermordet hatten.</p> <p>Strabo lib. 3.</p> <p>XII. Die Macedonier und Athenienser steinigten die Verräther.</p> <l>AElian. var. hist. lib. 5. c. 19.</l> <l>Sardus d. l. item lib. 2. 6. 31. pag. 170.</l> <p>XIII. Die Türcken die Ehebrecher.</p> <p>Joh. Bohemus lib. 2. de morib. omnium Gent. c. 11.</p> <p>XIV. Item die Griechen/ so es tunicam lapideam geheissen.</p> <p>Homer. Iliad. 5. v. 57. Joh. Philipp. Pfeiffer antiq. Graec. Gentil. lib. 2. c. 23. in fine.</p> <p>Die Perfer zerqveschtzten denen Hexen und Zauberern die Häupter mit Steinen.</p> <p>Coel. Rhodigin. lib. 10. Antiq. lect. cap. 5. pag. 360.</p> <p>XV. Hecuba ist wegen ihres losen Mauls und liederlichen Zunge von den Grichen gesteiniget worden.</p> <p>Pet. Greg. Tholosan. Synt agm. Juris lib. 35. c. 5. n. 8.</p> <p>XVI. Die Atrii tödteten die Diebe mit Steinen.</p> <p>Sardus cit. lib. 2. c. 27. pag. 159.</p> <p>XVII. Es befindet sich auch in Legibus Suecorum lib. 10. cap. 2. daß wenn ein Mann ein Parricidium begangen/ derselbe mit dem Rade/ ein Weib aber mit dem Steinigen abgestraffet werden solle.</p> <p>Add. Petr. Pappi Krieges-Recht. pag. 595.</p> <p>XVIII. Die Römer haben sich derselben schon von alten Zeiten her gleichfals gebraucht/ nicht allein wieder die Ehebrecher/ sondern auch wieder andere delinqventen.</p> <l>Vid. Thom. Dempster. ad Antiq. Rosin. lib. 8. cap. 24. pag. 862.</l> <l>Spartian. in vita Pescennii c. 3.</l> </div> </body> </text> </TEI> [410/0420]
tod gesteiniget worden/ noch/ zu mehrer Beschimpffung/ auch daß die andere/ so nicht bey der Execution gewesen / ihn noch sehen und sich dran spiegeln möchten/ an einen Baum oder ander Holtz aufgehenckt/ und so lange dran gelassen/ bis die Sonne untergangen/ als denn der Cörper mit dem Baum in die Erde begraben worden.
X. Die Batistani, welches Völcker in Hispania gewesen/ steinigten alle Ubelthäter/ so den Tod verdienet hatten.
Alex. Sardus de morib. & ritib. Gentium lib. 2. c. 30. pag. 108.
XI. Welches die Lusitani gleichfals thaten:
Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291. & 294.
Absonderlich aber die/ so ihre Eltern oder Kinder ermordet hatten.
Strabo lib. 3.
XII. Die Macedonier und Athenienser steinigten die Verräther.
AElian. var. hist. lib. 5. c. 19. Sardus d. l. item lib. 2. 6. 31. pag. 170. XIII. Die Türcken die Ehebrecher.
Joh. Bohemus lib. 2. de morib. omnium Gent. c. 11.
XIV. Item die Griechen/ so es tunicam lapideam geheissen.
Homer. Iliad. 5. v. 57. Joh. Philipp. Pfeiffer antiq. Graec. Gentil. lib. 2. c. 23. in fine.
Die Perfer zerqveschtzten denen Hexen und Zauberern die Häupter mit Steinen.
Coel. Rhodigin. lib. 10. Antiq. lect. cap. 5. pag. 360.
XV. Hecuba ist wegen ihres losen Mauls und liederlichen Zunge von den Grichen gesteiniget worden.
Pet. Greg. Tholosan. Synt agm. Juris lib. 35. c. 5. n. 8.
XVI. Die Atrii tödteten die Diebe mit Steinen.
Sardus cit. lib. 2. c. 27. pag. 159.
XVII. Es befindet sich auch in Legibus Suecorum lib. 10. cap. 2. daß wenn ein Mann ein Parricidium begangen/ derselbe mit dem Rade/ ein Weib aber mit dem Steinigen abgestraffet werden solle.
Add. Petr. Pappi Krieges-Recht. pag. 595.
XVIII. Die Römer haben sich derselben schon von alten Zeiten her gleichfals gebraucht/ nicht allein wieder die Ehebrecher/ sondern auch wieder andere delinqventen.
Vid. Thom. Dempster. ad Antiq. Rosin. lib. 8. cap. 24. pag. 862. Spartian. in vita Pescennii c. 3.
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