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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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beygebracht/ welcher aber nichts wircken wollen/ hat sie endlich einen Bauren und gedachten ihren Schencken bestellet/ die ihren Mann des Nachtes im Bette todt geschlagen und zum Fenster hinnaus werffen solten/ daß man gedächte/ er wäre im Trunck zum Fenster hinab gefallen und im Anhalten einen Ziegel mit sich hinab gerissen.

Nach verrichteter Mordthat hat sie im Hause ein Geschrey und Heulen angefangen / aber es wurd bald offenbar/ und ist sie den 13ten Junii drauff lebendig begraben und ein Pfahl durch sie geschlagen worden. Der Schenck und Bauer aber üm den Rinck geschleifft/ und vor dem Mordhause ieden die rechte Hand abgehauen / mit glüenden Zangen gerissen/ und auff das Rad geleget worden.

Heinrich Roch in der Neuen Schlesier Chronic. pag. 152.

IX. Anno 1548. Wurde Diengstages vor Crucis ein Weib zu Greiffenberg/ welche ihr Kind ümbgebracht lebendig begraben/ und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen.

idem pag. 180.

X. Den 27. Junii 1551. ist gleichfalls eine Magd zu Breslau/ welche 2. Kinder in der Oder ersäufft/ und das dritte lebendig eingescharret/ lebendig begraben.

idem pag. 182.

XI. Den 4ten May 1604 hat ein Leinweber zu Wiesenroda bey Schweidnitz mit seiner leiblichen Schwester 2. Jahr lang in greulicher Blutschande gelebet/ und mit derselben ein Kind gezeuget/ dasselbe mit der Schwester Consens erwürget/ und in der Cammer unter das Bett verstecket/ mit besserer Gelegenheit dasselbe anders wohin zu tragen. Als aber seine Kinder der Mutter solches anzeiget/ wie sie ein Kind schreyen gehöret/ und der Vater mit blutigen Händen aus der Cammer kommen wehre/ hat sie alsbald nachgesuchet/ und solches in der That befunden / darauff sie beyde eingezogen. Die Schwester des zehenden Tages in der Schweidnitz lebendig begraben/ dem Bruder aber alle seine Gliedmassen von unten auf mit einem Rade zerstossen worden.

idem pag. 223.

XII. Den 18ten May 1676 hat sich ein schrecklicher Fall zugetragen mit einnem Weibe zu Kotzen/ nachdem selbige septimo Mense, nach der Hochzeit/ gebohren / die Frucht auf den Boden ins Grummet verstecket. Als mans aber weinen gehöret / und sie ermahnet worden dem Kinde beyzustehen/ hat sie es in einen Keller getragen/ in den Sand verscharret und

beygebracht/ welcher aber nichts wircken wollen/ hat sie endlich einen Bauren und gedachten ihren Schencken bestellet/ die ihren Mann des Nachtes im Bette todt geschlagen und zum Fenster hinnaus werffen solten/ daß man gedächte/ er wäre im Trunck zum Fenster hinab gefallen und im Anhalten einen Ziegel mit sich hinab gerissen.

Nach verrichteter Mordthat hat sie im Hause ein Geschrey und Heulen angefangen / aber es wurd bald offenbar/ und ist sie den 13ten Junii drauff lebendig begraben und ein Pfahl durch sie geschlagen worden. Der Schenck und Bauer aber üm den Rinck geschleifft/ und vor dem Mordhause ieden die rechte Hand abgehauen / mit glüenden Zangen gerissen/ und auff das Rad geleget worden.

Heinrich Roch in der Neuen Schlesier Chronic. pag. 152.

IX. Anno 1548. Wurde Diengstages vor Crucis ein Weib zu Greiffenberg/ welche ihr Kind ümbgebracht lebendig begraben/ und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen.

idem pag. 180.

X. Den 27. Junii 1551. ist gleichfalls eine Magd zu Breslau/ welche 2. Kinder in der Oder ersäufft/ und das dritte lebendig eingescharret/ lebendig begraben.

idem pag. 182.

XI. Den 4ten May 1604 hat ein Leinweber zu Wiesenroda bey Schweidnitz mit seiner leiblichen Schwester 2. Jahr lang in greulicher Blutschande gelebet/ und mit derselben ein Kind gezeuget/ dasselbe mit der Schwester Consens erwürget/ und in der Cammer unter das Bett verstecket/ mit besserer Gelegenheit dasselbe anders wohin zu tragen. Als aber seine Kinder der Mutter solches anzeiget/ wie sie ein Kind schreyen gehöret/ und der Vater mit blutigen Händen aus der Cammer kommen wehre/ hat sie alsbald nachgesuchet/ und solches in der That befunden / darauff sie beyde eingezogen. Die Schwester des zehenden Tages in der Schweidnitz lebendig begraben/ dem Bruder aber alle seine Gliedmassen von unten auf mit einem Rade zerstossen worden.

idem pag. 223.

XII. Den 18ten May 1676 hat sich ein schrecklicher Fall zugetragen mit einnem Weibe zu Kotzen/ nachdem selbige septimo Mense, nach der Hochzeit/ gebohren / die Frucht auf den Boden ins Grummet verstecket. Als mans aber weinen gehöret / und sie ermahnet worden dem Kinde beyzustehen/ hat sie es in einen Keller getragen/ in den Sand verscharret und

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        <p>Heinrich Roch in der Neuen Schlesier Chronic. pag. 152.</p>
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        <p>idem pag. 180.</p>
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[372/0382] beygebracht/ welcher aber nichts wircken wollen/ hat sie endlich einen Bauren und gedachten ihren Schencken bestellet/ die ihren Mann des Nachtes im Bette todt geschlagen und zum Fenster hinnaus werffen solten/ daß man gedächte/ er wäre im Trunck zum Fenster hinab gefallen und im Anhalten einen Ziegel mit sich hinab gerissen. Nach verrichteter Mordthat hat sie im Hause ein Geschrey und Heulen angefangen / aber es wurd bald offenbar/ und ist sie den 13ten Junii drauff lebendig begraben und ein Pfahl durch sie geschlagen worden. Der Schenck und Bauer aber üm den Rinck geschleifft/ und vor dem Mordhause ieden die rechte Hand abgehauen / mit glüenden Zangen gerissen/ und auff das Rad geleget worden. Heinrich Roch in der Neuen Schlesier Chronic. pag. 152. IX. Anno 1548. Wurde Diengstages vor Crucis ein Weib zu Greiffenberg/ welche ihr Kind ümbgebracht lebendig begraben/ und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen. idem pag. 180. X. Den 27. Junii 1551. ist gleichfalls eine Magd zu Breslau/ welche 2. Kinder in der Oder ersäufft/ und das dritte lebendig eingescharret/ lebendig begraben. idem pag. 182. XI. Den 4ten May 1604 hat ein Leinweber zu Wiesenroda bey Schweidnitz mit seiner leiblichen Schwester 2. Jahr lang in greulicher Blutschande gelebet/ und mit derselben ein Kind gezeuget/ dasselbe mit der Schwester Consens erwürget/ und in der Cammer unter das Bett verstecket/ mit besserer Gelegenheit dasselbe anders wohin zu tragen. Als aber seine Kinder der Mutter solches anzeiget/ wie sie ein Kind schreyen gehöret/ und der Vater mit blutigen Händen aus der Cammer kommen wehre/ hat sie alsbald nachgesuchet/ und solches in der That befunden / darauff sie beyde eingezogen. Die Schwester des zehenden Tages in der Schweidnitz lebendig begraben/ dem Bruder aber alle seine Gliedmassen von unten auf mit einem Rade zerstossen worden. idem pag. 223. XII. Den 18ten May 1676 hat sich ein schrecklicher Fall zugetragen mit einnem Weibe zu Kotzen/ nachdem selbige septimo Mense, nach der Hochzeit/ gebohren / die Frucht auf den Boden ins Grummet verstecket. Als mans aber weinen gehöret / und sie ermahnet worden dem Kinde beyzustehen/ hat sie es in einen Keller getragen/ in den Sand verscharret und

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/382>, abgerufen am 20.05.2024.