Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.darauf getreten/ daß also das Kind jämmerlich ümbkommen müssen/ welcher Grausamkeit halber/ sie auch ein grausames Urthel empfangen/ daß sie einmahl mit glüenden Zangen gerissen/ geköpfft/ und im Grabe ein Pfahl ihr durchs Hertze geschlagen worden. Roch. d. Chron. pag. 329. XIII. Anno 1686 den 23 Januarii ist eine Magd von Bober-Ullerdorff/ welche ihr Kind in der Geburth erwürget/ und dasselbe in einer Wasserkanne in den Bober getragen/ lebendig ein Pfahl durch das Hertze geschlagen/ und nachmahls begraben worden. Roch. pag. 351. XIV. Ebenmässig findet man Exempel/ daß den Kinder Mörderinnen auch in dem Margraffthum Laußnitz also gelohnet worden/ wie aus folgenden Exempeln erhellet: Als XV. Den 1. Augusti 1573. Wurde zu Hirschfelde einer Huren von Eckartsberge / welche ihr eigen Kind ümgebracht/ ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und nachmahls begraben. Roch in denckwürdigen Geschichten des Margraffthums Laußitz pag. 401. XVI. Anno 1603. den 7 May erstach ein Mensch von Geisdorff ihr in Unehren von einem Knecht erzeugtes Kind/ ihr aber wurd zum Lauban ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und bey dem Galgen begraben. idem pag. 416. XVII. Den 21. Julii 1624. ist gleichfals eine Magd/ welche ihr Hurkind ümgebracht zur Zittau enthäuptet und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen worden. XVIII. Eod. Anno Hatte daselbst eine Wittibe/ so vorhin 3. Männer gehabt ein unecht Kind erlauffen/ dasselbe erwürget und in einer Schachtel unters Bette gesteckt: Als nun das todte Kind gefunden worden/ hat sie sich selbst mit Gifft hingerichtet/ hierauff ist sie von den Hencker zum Galgen geführet/ ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen/ und daselbst begraben worden. idem pag. 441. XIX. Hierher können auch gesetzet werden die 2 schreckliche Exempel so n. 15. & 16. in Capitel von Spiessen angeführer sind. XX. In Sachen und andern angräntzenden Oerthern aber höret man heutiges Tages von solcher Straffe nicht mehr/ sondern es werden die Kinder- darauf getreten/ daß also das Kind jämmerlich ümbkommen müssen/ welcher Grausamkeit halber/ sie auch ein grausames Urthel empfangen/ daß sie einmahl mit glüenden Zangen gerissen/ geköpfft/ und im Grabe ein Pfahl ihr durchs Hertze geschlagen worden. Roch. d. Chron. pag. 329. XIII. Anno 1686 den 23 Januarii ist eine Magd von Bober-Ullerdorff/ welche ihr Kind in der Geburth erwürget/ und dasselbe in einer Wasserkanne in den Bober getragen/ lebendig ein Pfahl durch das Hertze geschlagen/ und nachmahls begraben worden. Roch. pag. 351. XIV. Ebenmässig findet man Exempel/ daß den Kinder Mörderinnen auch in dem Margraffthum Laußnitz also gelohnet worden/ wie aus folgenden Exempeln erhellet: Als XV. Den 1. Augusti 1573. Wurde zu Hirschfelde einer Huren von Eckartsberge / welche ihr eigen Kind ümgebracht/ ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und nachmahls begraben. Roch in denckwürdigen Geschichten des Margraffthums Laußitz pag. 401. XVI. Anno 1603. den 7 May erstach ein Mensch von Geisdorff ihr in Unehren von einem Knecht erzeugtes Kind/ ihr aber wurd zum Lauban ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und bey dem Galgen begraben. idem pag. 416. XVII. Den 21. Julii 1624. ist gleichfals eine Magd/ welche ihr Hurkind ümgebracht zur Zittau enthäuptet und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen worden. XVIII. Eod. Anno Hatte daselbst eine Wittibe/ so vorhin 3. Männer gehabt ein unecht Kind erlauffen/ dasselbe erwürget und in einer Schachtel unters Bette gesteckt: Als nun das todte Kind gefunden worden/ hat sie sich selbst mit Gifft hingerichtet/ hierauff ist sie von den Hencker zum Galgen geführet/ ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen/ und daselbst begraben worden. idem pag. 441. XIX. Hierher können auch gesetzet werden die 2 schreckliche Exempel so n. 15. & 16. in Capitel von Spiessen angeführer sind. XX. In Sachen und andern angräntzenden Oerthern aber höret man heutiges Tages von solcher Straffe nicht mehr/ sondern es werden die Kinder- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0383" n="373"/> darauf getreten/ daß also das Kind jämmerlich ümbkommen müssen/ welcher Grausamkeit halber/ sie auch ein grausames Urthel empfangen/ daß sie einmahl mit glüenden Zangen gerissen/ geköpfft/ und im Grabe ein Pfahl ihr durchs Hertze geschlagen worden.</p> <p>Roch. d. Chron. pag. 329.</p> <p>XIII. Anno 1686 den 23 Januarii ist eine Magd von Bober-Ullerdorff/ welche ihr Kind in der Geburth erwürget/ und dasselbe in einer Wasserkanne in den Bober getragen/ lebendig ein Pfahl durch das Hertze geschlagen/ und nachmahls begraben worden.</p> <p>Roch. pag. 351.</p> <p>XIV. Ebenmässig findet man Exempel/ daß den Kinder Mörderinnen auch in dem Margraffthum Laußnitz also gelohnet worden/ wie aus folgenden Exempeln erhellet: Als</p> <p>XV. Den 1. Augusti 1573. Wurde zu Hirschfelde einer Huren von Eckartsberge / welche ihr eigen Kind ümgebracht/ ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und nachmahls begraben.</p> <p>Roch in denckwürdigen Geschichten des Margraffthums Laußitz pag. 401.</p> <p>XVI. Anno 1603. den 7 May erstach ein Mensch von Geisdorff ihr in Unehren von einem Knecht erzeugtes Kind/ ihr aber wurd zum Lauban ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und bey dem Galgen begraben.</p> <p>idem pag. 416.</p> <p>XVII. Den 21. Julii 1624. ist gleichfals eine Magd/ welche ihr Hurkind ümgebracht zur Zittau enthäuptet und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen worden.</p> <p>XVIII. Eod. Anno Hatte daselbst eine Wittibe/ so vorhin 3. Männer gehabt ein unecht Kind erlauffen/ dasselbe erwürget und in einer Schachtel unters Bette gesteckt: Als nun das todte Kind gefunden worden/ hat sie sich selbst mit Gifft hingerichtet/ hierauff ist sie von den Hencker zum Galgen geführet/ ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen/ und daselbst begraben worden.</p> <p>idem pag. 441.</p> <p>XIX. Hierher können auch gesetzet werden die 2 schreckliche Exempel so n. 15. & 16. in Capitel von Spiessen angeführer sind.</p> <p>XX. In Sachen und andern angräntzenden Oerthern aber höret man heutiges Tages von solcher Straffe nicht mehr/ sondern es werden die Kinder- </p> </div> </body> </text> </TEI> [373/0383]
darauf getreten/ daß also das Kind jämmerlich ümbkommen müssen/ welcher Grausamkeit halber/ sie auch ein grausames Urthel empfangen/ daß sie einmahl mit glüenden Zangen gerissen/ geköpfft/ und im Grabe ein Pfahl ihr durchs Hertze geschlagen worden.
Roch. d. Chron. pag. 329.
XIII. Anno 1686 den 23 Januarii ist eine Magd von Bober-Ullerdorff/ welche ihr Kind in der Geburth erwürget/ und dasselbe in einer Wasserkanne in den Bober getragen/ lebendig ein Pfahl durch das Hertze geschlagen/ und nachmahls begraben worden.
Roch. pag. 351.
XIV. Ebenmässig findet man Exempel/ daß den Kinder Mörderinnen auch in dem Margraffthum Laußnitz also gelohnet worden/ wie aus folgenden Exempeln erhellet: Als
XV. Den 1. Augusti 1573. Wurde zu Hirschfelde einer Huren von Eckartsberge / welche ihr eigen Kind ümgebracht/ ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und nachmahls begraben.
Roch in denckwürdigen Geschichten des Margraffthums Laußitz pag. 401.
XVI. Anno 1603. den 7 May erstach ein Mensch von Geisdorff ihr in Unehren von einem Knecht erzeugtes Kind/ ihr aber wurd zum Lauban ein Pfahl durchs Hertze geschlagen und bey dem Galgen begraben.
idem pag. 416.
XVII. Den 21. Julii 1624. ist gleichfals eine Magd/ welche ihr Hurkind ümgebracht zur Zittau enthäuptet und ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen worden.
XVIII. Eod. Anno Hatte daselbst eine Wittibe/ so vorhin 3. Männer gehabt ein unecht Kind erlauffen/ dasselbe erwürget und in einer Schachtel unters Bette gesteckt: Als nun das todte Kind gefunden worden/ hat sie sich selbst mit Gifft hingerichtet/ hierauff ist sie von den Hencker zum Galgen geführet/ ihr ein Pfahl durchs Hertze geschlagen/ und daselbst begraben worden.
idem pag. 441.
XIX. Hierher können auch gesetzet werden die 2 schreckliche Exempel so n. 15. & 16. in Capitel von Spiessen angeführer sind.
XX. In Sachen und andern angräntzenden Oerthern aber höret man heutiges Tages von solcher Straffe nicht mehr/ sondern es werden die Kinder-
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/383>, abgerufen am 22.07.2024. |