Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042. XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden. Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327. XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden: Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden. Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597. XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket. XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042. XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden. Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327. XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden: Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden. Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597. XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket. XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0351" n="341"/> Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden.</p> <p>Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042.</p> <p>XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden.</p> <p>Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327.</p> <p>XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden:</p> <p>Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden.</p> <p>Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597.</p> <p>XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket.</p> <p>XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und </p> </div> </body> </text> </TEI> [341/0351]
Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden.
Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042.
XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden.
Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327.
XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden:
Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden.
Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597.
XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket.
XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und
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