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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Haut bis zur Richstat hinaus geschleifft/ von unten auf gerädert / geviertheilet/ an den einen rechten Viertel der Kopf unabgelöset gelassen und an die vier Landstrassen aufgehenckt worden.

Idem pag. 311.

XXVII. Anno 1656. streuete Todten-Gräber zu Gura Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten/ zu der Richtstat geschleifft/ und endlich mit Feuer zu Pulver verbrant.

XXVIII. Den 27. April 1661. ist zu Crolau Hans Liehmann (wegen seiner in die 13. Jahr vielfältigen erschröcklichen Thaten/ als Diebstahls/ Ehebruchs/ Rauberey / Mordthaten/ Hurerey/ Nothzüchtigung/ auch Feuer Anlegens so wohl an andern Leuten/ als an seinen eigenen Kindern/ Anfangs auf dem Platze an den vier Ecken des Rings sechsmahl mit glüenden Zangen gezwickt/ und auf einer Schleiffen und Kuhhaut vor die Stadt mit 2. unvernünfftigen Thieren zum Galgen geschleppet worden/ daselbst hat er sehen müssen/ wie sein sohn (welcher mit einem Pferde Sodomiterey getrieben/ bey seiner Mutter geschlaffen/ morden / stehlen und Feuer anlegen helffen) mit dem Schwerd gerichtet und endlich verbrannt worden: Sein Weib aber/ welche ihr eigen Kind nebst dem Vater und Sohne verzehren und morden helffen/ auch Ehebruch und Hurercy begangen/ und sich mit ihren leiblichen Sohn vermischet hat/ ist bey der Richtstat mit zwey glüenden Zangen gezwicket/ hernach mit dem Schwerd enthauptet und auf das Rad geleget worden. Und dem Vater sind die Arme und Beine mit einem Rade entzwey gestossen/ drauf auf einen erhöheten Platz geschleppet/ aufgeschnitten/ das Hertze heraus genommen/ ümb das Maul geschlagen/ den Cörper in vier Theil zerhauen/ und auf die vier Theile der Welt/ an einen darzu aufgerichteten Schwenckgalgen/ gehenckt worden.

Idem pag. 314. & 315.

XXIX. Den 16. Decem. 1673. erschlug/ aus Teufelischer Boßheit/ des Nachtes zu Naumburg Georg Todte/ so daselbst ein Huffschmid und Bürger/ von etliche siebentzig Jahr war/ ohne alle Ursache seinen Knecht/ riß ihm Lunge und Leber aus dem Leibe/ zog den ermordeten Cörper die Haut ab/ saltzte das zerstümmelte Fleisch ein und verbargs stück weise. Als nun durch Gottes Schickung/ die That bald kund/ und der Mörder eingezogen wird/ siehe da henget er sich im Gefängniß ehe er noch zur Verhör kömmet/ aus Verzweifelung. Er ward wie ein Vich durch die Gassen vor die Stadt geschleiffet und auf den Schind-Anger begraben. Dieser

Haut bis zur Richstat hinaus geschleifft/ von unten auf gerädert / geviertheilet/ an den einen rechten Viertel der Kopf unabgelöset gelassen und an die vier Landstrassen aufgehenckt worden.

Idem pag. 311.

XXVII. Anno 1656. streuete Todten-Gräber zu Gura Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten/ zu der Richtstat geschleifft/ und endlich mit Feuer zu Pulver verbrant.

XXVIII. Den 27. April 1661. ist zu Crolau Hans Liehmann (wegen seiner in die 13. Jahr vielfältigen erschröcklichen Thaten/ als Diebstahls/ Ehebruchs/ Rauberey / Mordthaten/ Hurerey/ Nothzüchtigung/ auch Feuer Anlegens so wohl an andern Leuten/ als an seinen eigenen Kindern/ Anfangs auf dem Platze an den vier Ecken des Rings sechsmahl mit glüenden Zangen gezwickt/ und auf einer Schleiffen und Kuhhaut vor die Stadt mit 2. unvernünfftigen Thieren zum Galgen geschleppet worden/ daselbst hat er sehen müssen/ wie sein sohn (welcher mit einem Pferde Sodomiterey getrieben/ bey seiner Mutter geschlaffen/ morden / stehlen und Feuer anlegen helffen) mit dem Schwerd gerichtet und endlich verbrannt worden: Sein Weib aber/ welche ihr eigen Kind nebst dem Vater und Sohne verzehren und morden helffen/ auch Ehebruch und Hurercy begangen/ und sich mit ihren leiblichen Sohn vermischet hat/ ist bey der Richtstat mit zwey glüenden Zangen gezwicket/ hernach mit dem Schwerd enthauptet und auf das Rad geleget worden. Und dem Vater sind die Arme und Beine mit einem Rade entzwey gestossen/ drauf auf einen erhöheten Platz geschleppet/ aufgeschnitten/ das Hertze heraus genommen/ ümb das Maul geschlagen/ den Cörper in vier Theil zerhauen/ und auf die vier Theile der Welt/ an einen darzu aufgerichteten Schwenckgalgen/ gehenckt worden.

Idem pag. 314. & 315.

XXIX. Den 16. Decem. 1673. erschlug/ aus Teufelischer Boßheit/ des Nachtes zu Naumburg Georg Todte/ so daselbst ein Huffschmid und Bürger/ von etliche siebentzig Jahr war/ ohne alle Ursache seinen Knecht/ riß ihm Lunge und Leber aus dem Leibe/ zog den ermordeten Cörper die Haut ab/ saltzte das zerstümmelte Fleisch ein und verbargs stück weise. Als nun durch Gottes Schickung/ die That bald kund/ und der Mörder eingezogen wird/ siehe da henget er sich im Gefängniß ehe er noch zur Verhör kömmet/ aus Verzweifelung. Er ward wie ein Vich durch die Gassen vor die Stadt geschleiffet und auf den Schind-Anger begraben. Dieser

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Haut bis zur Richstat hinaus geschleifft/ von unten auf gerädert /                      geviertheilet/ an den einen rechten Viertel der Kopf unabgelöset gelassen und                      an die vier Landstrassen aufgehenckt worden.</p>
        <p>Idem pag. 311.</p>
        <p>XXVII. Anno 1656. streuete Todten-Gräber zu Gura Gifft aus/ dadurch bekam er in                      kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit                      glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten/ zu der Richtstat                      geschleifft/ und endlich mit Feuer zu Pulver verbrant.</p>
        <p>XXVIII. Den 27. April 1661. ist zu Crolau Hans Liehmann (wegen seiner in die 13.                      Jahr vielfältigen erschröcklichen Thaten/ als Diebstahls/ Ehebruchs/ Rauberey                     / Mordthaten/ Hurerey/ Nothzüchtigung/ auch Feuer Anlegens so wohl an andern                      Leuten/ als an seinen eigenen Kindern/ Anfangs auf dem Platze an den vier                      Ecken des Rings sechsmahl mit glüenden Zangen gezwickt/ und auf einer                      Schleiffen und Kuhhaut vor die Stadt mit 2. unvernünfftigen Thieren zum Galgen                      geschleppet worden/ daselbst hat er sehen müssen/ wie sein sohn (welcher mit                      einem Pferde Sodomiterey getrieben/ bey seiner Mutter geschlaffen/ morden /                      stehlen und Feuer anlegen helffen) mit dem Schwerd gerichtet und endlich                      verbrannt worden: Sein Weib aber/ welche ihr eigen Kind nebst dem Vater und                      Sohne verzehren und morden helffen/ auch Ehebruch und Hurercy begangen/ und                      sich mit ihren leiblichen Sohn vermischet hat/ ist bey der Richtstat mit zwey                      glüenden Zangen gezwicket/ hernach mit dem Schwerd enthauptet und auf das Rad                      geleget worden. Und dem Vater sind die Arme und Beine mit einem Rade entzwey                      gestossen/ drauf auf einen erhöheten Platz geschleppet/ aufgeschnitten/ das                      Hertze heraus genommen/ ümb das Maul geschlagen/ den Cörper in vier Theil                      zerhauen/ und auf die vier Theile der Welt/ an einen darzu aufgerichteten                      Schwenckgalgen/ gehenckt worden.</p>
        <p>Idem pag. 314. &amp; 315.</p>
        <p>XXIX. Den 16. Decem. 1673. erschlug/ aus Teufelischer Boßheit/ des Nachtes zu                      Naumburg Georg Todte/ so daselbst ein Huffschmid und Bürger/ von etliche                      siebentzig Jahr war/ ohne alle Ursache seinen Knecht/ riß ihm Lunge und Leber                      aus dem Leibe/ zog den ermordeten Cörper die Haut ab/ saltzte das zerstümmelte                      Fleisch ein und verbargs stück weise. Als nun durch Gottes Schickung/ die That                      bald kund/ und der Mörder eingezogen wird/ siehe da henget er sich im                      Gefängniß ehe er noch zur Verhör kömmet/ aus Verzweifelung. Er ward wie ein                      Vich durch die Gassen vor die Stadt geschleiffet und auf den Schind-Anger                      begraben. Dieser
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[340/0350] Haut bis zur Richstat hinaus geschleifft/ von unten auf gerädert / geviertheilet/ an den einen rechten Viertel der Kopf unabgelöset gelassen und an die vier Landstrassen aufgehenckt worden. Idem pag. 311. XXVII. Anno 1656. streuete Todten-Gräber zu Gura Gifft aus/ dadurch bekam er in kurtzer Zeit 2400. Personen zu begraben/ und wurde derselbe endlich mit glüenden Zangen gerissen/ Riemen aus ihme geschnitten/ zu der Richtstat geschleifft/ und endlich mit Feuer zu Pulver verbrant. XXVIII. Den 27. April 1661. ist zu Crolau Hans Liehmann (wegen seiner in die 13. Jahr vielfältigen erschröcklichen Thaten/ als Diebstahls/ Ehebruchs/ Rauberey / Mordthaten/ Hurerey/ Nothzüchtigung/ auch Feuer Anlegens so wohl an andern Leuten/ als an seinen eigenen Kindern/ Anfangs auf dem Platze an den vier Ecken des Rings sechsmahl mit glüenden Zangen gezwickt/ und auf einer Schleiffen und Kuhhaut vor die Stadt mit 2. unvernünfftigen Thieren zum Galgen geschleppet worden/ daselbst hat er sehen müssen/ wie sein sohn (welcher mit einem Pferde Sodomiterey getrieben/ bey seiner Mutter geschlaffen/ morden / stehlen und Feuer anlegen helffen) mit dem Schwerd gerichtet und endlich verbrannt worden: Sein Weib aber/ welche ihr eigen Kind nebst dem Vater und Sohne verzehren und morden helffen/ auch Ehebruch und Hurercy begangen/ und sich mit ihren leiblichen Sohn vermischet hat/ ist bey der Richtstat mit zwey glüenden Zangen gezwicket/ hernach mit dem Schwerd enthauptet und auf das Rad geleget worden. Und dem Vater sind die Arme und Beine mit einem Rade entzwey gestossen/ drauf auf einen erhöheten Platz geschleppet/ aufgeschnitten/ das Hertze heraus genommen/ ümb das Maul geschlagen/ den Cörper in vier Theil zerhauen/ und auf die vier Theile der Welt/ an einen darzu aufgerichteten Schwenckgalgen/ gehenckt worden. Idem pag. 314. & 315. XXIX. Den 16. Decem. 1673. erschlug/ aus Teufelischer Boßheit/ des Nachtes zu Naumburg Georg Todte/ so daselbst ein Huffschmid und Bürger/ von etliche siebentzig Jahr war/ ohne alle Ursache seinen Knecht/ riß ihm Lunge und Leber aus dem Leibe/ zog den ermordeten Cörper die Haut ab/ saltzte das zerstümmelte Fleisch ein und verbargs stück weise. Als nun durch Gottes Schickung/ die That bald kund/ und der Mörder eingezogen wird/ siehe da henget er sich im Gefängniß ehe er noch zur Verhör kömmet/ aus Verzweifelung. Er ward wie ein Vich durch die Gassen vor die Stadt geschleiffet und auf den Schind-Anger begraben. Dieser

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/350>, abgerufen am 20.05.2024.