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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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nen Leichnam zu bestatten/ und für seine Seele zu beten. Zur lincken und rechten Hand die nähesten Bluts-Freunde des Sterbenden.

Etliche wenn sie sich selbst den Bauch aufgeschnitten und das Gedärme anhebt heraus zu steigen/ strecken einem ihrer Diener den Hals dar/ und die fürnehmsten ihrer Freunde schätzen es ihnen vor einen hohen Ruhm/ sich selber gleicher Gestalt aufzuschneiden/ und auf den Todten niederzufallen. Ja die kleine Knaben/ wenn sie von ihren Eltern oder sonst iemand erbittert werden / schneiden ihnen ebenmäßig die Bäuche auf.

Idem pag. 393. & 394.

X. Franciscus Caron de L' Empire du Japon. qvaest. 9. feuill. 19. erzehlet/ daß nicht weit von dem Kayserlichen Residenz-Schloß Jedo in Japan ein Edelmann und Kayserlicher Befehlhaber/ die Bauren gezwungen/ dem Kayser mehr Unpflicht und Schatzung zu geben/ weder ihm vom Kayser warauferleget/ und sich dadurch statlich bereichert. Als aber die Landleute solche Bürde nicht länger tragen können/ haben sie sich darüber bey der hohen Obrigkeit beschweret/ welche drauf den Baurenschinder zum Bauchschnitt verurtheilet/ nebst seiner gantzen Verwandschafft: worunter seine drey Brüder/ deren einer 247. Meilen von Jedo gegen Abend/ im Reich Fingo sich aufhielt/ und daselbst dem Könige dienete / die andern Beyde aber unter der Kayserlichen Soldatesca waren: hernach sein Oheim/ oder Mutter-Bruder noch weiter/ nemlich in den Königreich Satsuma 267. Meilen von dannen lebte. Drittens seine drey Söhne/ deren einer bey dem Könige zu Kinocun zu Kriege dienete; der andere bey dem Kayserlichen Schloßhauptmann in Qvana, der dritte und Jüngste/ nicht weit von der Residentz-Burg Iedo wohnete / und eines sehr reichen Kauffmanus/ welcher der Niederländischen Indianischen Compagnie wegen vielfältiger mit ihnen gepflogener Handlung/ sehr wohl bekannt war/ einige Tochter zum Weibe hatte. Vierdtens sein Tochter Kind/ so am Hofe des Königs von Massane (denn alle solche und noch mehr Könige sind dem Kayser von Japan unterworffen) hundert und zehen Meilen von Jedo gegen Aufgang sich befand. Alle diese Blutsfreunde und der Kayserliche Amtmann selbst/ sind ob sie schon in Osten und Westen verstreuet/ dennoch zugleich an einem Tage/ und in einerley Stunde zu sterben gezwungen worden.

Francisci p. 392. disc. 8. lib. 2.

XI. Zu Sparta waren von langen Jahren her allezeit zween Ober-Herren gewesen / welche zwar Könige genennet wurden/ konten oder dorfften aber sich ihrer Gewalts nicht mißbrauchen. Zu Zeiten Darii Königs in Persien /

nen Leichnam zu bestatten/ und für seine Seele zu beten. Zur lincken und rechten Hand die nähesten Bluts-Freunde des Sterbenden.

Etliche wenn sie sich selbst den Bauch aufgeschnitten und das Gedärme anhebt heraus zu steigen/ strecken einem ihrer Diener den Hals dar/ und die fürnehmsten ihrer Freunde schätzen es ihnen vor einen hohen Ruhm/ sich selber gleicher Gestalt aufzuschneiden/ und auf den Todten niederzufallen. Ja die kleine Knaben/ wenn sie von ihren Eltern oder sonst iemand erbittert werden / schneiden ihnen ebenmäßig die Bäuche auf.

Idem pag. 393. & 394.

X. Franciscus Caron de L' Empire du Japon. qvaest. 9. feuill. 19. erzehlet/ daß nicht weit von dem Kayserlichen Residenz-Schloß Jedo in Japan ein Edelmann und Kayserlicher Befehlhaber/ die Bauren gezwungen/ dem Kayser mehr Unpflicht und Schatzung zu geben/ weder ihm vom Kayser warauferleget/ und sich dadurch statlich bereichert. Als aber die Landleute solche Bürde nicht länger tragen können/ haben sie sich darüber bey der hohen Obrigkeit beschweret/ welche drauf den Baurenschinder zum Bauchschnitt verurtheilet/ nebst seiner gantzen Verwandschafft: worunter seine drey Brüder/ deren einer 247. Meilen von Jedo gegen Abend/ im Reich Fingo sich aufhielt/ und daselbst dem Könige dienete / die andern Beyde aber unter der Kayserlichen Soldatesca waren: hernach sein Oheim/ oder Mutter-Bruder noch weiter/ nemlich in den Königreich Satsuma 267. Meilen von dannen lebte. Drittens seine drey Söhne/ deren einer bey dem Könige zu Kinocun zu Kriege dienete; der andere bey dem Kayserlichen Schloßhauptmann in Qvana, der dritte und Jüngste/ nicht weit von der Residentz-Burg Iedo wohnete / und eines sehr reichen Kauffmanus/ welcher der Niederländischen Indianischen Compagnie wegen vielfältiger mit ihnen gepflogener Handlung/ sehr wohl bekannt war/ einige Tochter zum Weibe hatte. Vierdtens sein Tochter Kind/ so am Hofe des Königs von Massane (denn alle solche und noch mehr Könige sind dem Kayser von Japan unterworffen) hundert und zehen Meilen von Jedo gegen Aufgang sich befand. Alle diese Blutsfreunde und der Kayserliche Amtmann selbst/ sind ob sie schon in Osten und Westen verstreuet/ dennoch zugleich an einem Tage/ und in einerley Stunde zu sterben gezwungen worden.

Francisci p. 392. disc. 8. lib. 2.

XI. Zu Sparta waren von langen Jahren her allezeit zween Ober-Herren gewesen / welche zwar Könige genennet wurden/ konten oder dorfften aber sich ihrer Gewalts nicht mißbrauchen. Zu Zeiten Darii Königs in Persien /

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[307/0317] nen Leichnam zu bestatten/ und für seine Seele zu beten. Zur lincken und rechten Hand die nähesten Bluts-Freunde des Sterbenden. Etliche wenn sie sich selbst den Bauch aufgeschnitten und das Gedärme anhebt heraus zu steigen/ strecken einem ihrer Diener den Hals dar/ und die fürnehmsten ihrer Freunde schätzen es ihnen vor einen hohen Ruhm/ sich selber gleicher Gestalt aufzuschneiden/ und auf den Todten niederzufallen. Ja die kleine Knaben/ wenn sie von ihren Eltern oder sonst iemand erbittert werden / schneiden ihnen ebenmäßig die Bäuche auf. Idem pag. 393. & 394. X. Franciscus Caron de L' Empire du Japon. qvaest. 9. feuill. 19. erzehlet/ daß nicht weit von dem Kayserlichen Residenz-Schloß Jedo in Japan ein Edelmann und Kayserlicher Befehlhaber/ die Bauren gezwungen/ dem Kayser mehr Unpflicht und Schatzung zu geben/ weder ihm vom Kayser warauferleget/ und sich dadurch statlich bereichert. Als aber die Landleute solche Bürde nicht länger tragen können/ haben sie sich darüber bey der hohen Obrigkeit beschweret/ welche drauf den Baurenschinder zum Bauchschnitt verurtheilet/ nebst seiner gantzen Verwandschafft: worunter seine drey Brüder/ deren einer 247. Meilen von Jedo gegen Abend/ im Reich Fingo sich aufhielt/ und daselbst dem Könige dienete / die andern Beyde aber unter der Kayserlichen Soldatesca waren: hernach sein Oheim/ oder Mutter-Bruder noch weiter/ nemlich in den Königreich Satsuma 267. Meilen von dannen lebte. Drittens seine drey Söhne/ deren einer bey dem Könige zu Kinocun zu Kriege dienete; der andere bey dem Kayserlichen Schloßhauptmann in Qvana, der dritte und Jüngste/ nicht weit von der Residentz-Burg Iedo wohnete / und eines sehr reichen Kauffmanus/ welcher der Niederländischen Indianischen Compagnie wegen vielfältiger mit ihnen gepflogener Handlung/ sehr wohl bekannt war/ einige Tochter zum Weibe hatte. Vierdtens sein Tochter Kind/ so am Hofe des Königs von Massane (denn alle solche und noch mehr Könige sind dem Kayser von Japan unterworffen) hundert und zehen Meilen von Jedo gegen Aufgang sich befand. Alle diese Blutsfreunde und der Kayserliche Amtmann selbst/ sind ob sie schon in Osten und Westen verstreuet/ dennoch zugleich an einem Tage/ und in einerley Stunde zu sterben gezwungen worden. Francisci p. 392. disc. 8. lib. 2. XI. Zu Sparta waren von langen Jahren her allezeit zween Ober-Herren gewesen / welche zwar Könige genennet wurden/ konten oder dorfften aber sich ihrer Gewalts nicht mißbrauchen. Zu Zeiten Darii Königs in Persien /

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/317>, abgerufen am 28.11.2024.