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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret.

D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles.

VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522.

VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben.

IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen.

Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret.

D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles.

VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522.

VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben.

IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen.

Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

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        <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c.                      4. pag. 1522.</p>
        <p>VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am                      aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den                      Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern                      Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen                      Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich                      Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin                      sterben.</p>
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[306/0316] Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret. D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles. VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522. VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben. IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen. Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/316>, abgerufen am 20.05.2024.