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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Religion in Irrland/ und zum wenigsten der protestirenden Unterdrückung/ wo nicht Schwächung/ oder gäntzlichen Ausrottung derselben zu thun gewefen seyn.

Von dem Unterhause wurd er zum dritten mahl vor einen Verräther erkläret/ die Sentenz den 8. (17.) April zu Papier gebracht/ und neben einer Bittschrifft durch der Stadt Londen deputirte in das Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig gedrungen/ daß niemand an denen dem König bewilligten vier Subsidien etwas contribuiren wollen/ es sey denn die Sentenz zur Execution vollzogen. Darüber die Soldatesca, so von diesem Geld bezahlet/ und weiter geführet werden sollen/ zu meuteni[unleserliches Material]en angefangen/ daß der General über die Engeländer Herr Graf von Holland gnug zu stillen gehabt / und der Schottische Feld-Marschal S. Leßly den König persvadiren müssen/ die Execution über die delinqventen ergchen zu lassen/ so gerne hätte der König seinem Grafen von Staffort und Vice-Roy das Leben gefristet/ denn er ein Gelübde gethan/ daß ihm das Leben nicht genommen werden solte/ und deshalber scharff im Parlement geredet; es wurde aber der Ertz-Bischoff von Irland Milord Vischer/ der von Ilyr. Majestät in grosser Acht und Werth gehalten wurde / hierunter gebraucht/ welcher des Vice Roy Mißhandlen zuförderst umbständlich vorgetragen/ und dabey/ wie das gethane Votum illegitimum sey/ dannenhero legitime wohl geändert werden könne und solle/ so beweglich demonstriret/ daß endlich auch der König die Todes-Sentenz ratificiren und unterschreiben müssen.

Drauf den Grafen von Staffort/ daß er sich zum Tode bereiten solle/ angedeutet / und ihme deswegen dieser Ertz-Bischoff sammt andern zugegeben worden.

Solchem nach hat man den 6. und 7. May eine Trauer-Bühne auf Tour-Hill zur Execution aufgeschlagen/ und wurden den 8. bey anbrechenden Tage zehen Verordnete der Versammlung/ nemlich 6. aus dem Ober- und 4. aus dem Unter-Haus gesendet/ den Gefangenen aus dem Tour zu holen/ und bey seinem Tode gegenwärtig zu seyn.

Was er vor seiner Hinrichtung/ so wohl gegen das Volck als andere gerede/ und wie er gantz unerschrocken zum Tode gangen/ ist in den

Englischen Memorial fol 16. & seqq. wie auch Neugeharnischten Groß-Britannien vom 75. bis 86. Blat nach der Länge zu lesen.

Religion in Irrland/ und zum wenigsten der protestirenden Unterdrückung/ wo nicht Schwächung/ oder gäntzlichen Ausrottung derselben zu thun gewefen seyn.

Von dem Unterhause wurd er zum dritten mahl vor einen Verräther erkläret/ die Sentenz den 8. (17.) April zu Papier gebracht/ und neben einer Bittschrifft durch der Stadt Londen deputirte in das Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig gedrungen/ daß niemand an denen dem König bewilligten vier Subsidien etwas contribuiren wollen/ es sey denn die Sentenz zur Execution vollzogen. Darüber die Soldatesca, so von diesem Geld bezahlet/ und weiter geführet werden sollen/ zu meuteni[unleserliches Material]en angefangen/ daß der General über die Engeländer Herr Graf von Holland gnug zu stillen gehabt / und der Schottische Feld-Marschal S. Leßly den König persvadiren müssen/ die Execution über die delinqventen ergchen zu lassen/ so gerne hätte der König seinem Grafen von Staffort und Vice-Roy das Leben gefristet/ denn er ein Gelübde gethan/ daß ihm das Leben nicht genommen werden solte/ und deshalber scharff im Parlement geredet; es wurde aber der Ertz-Bischoff von Irland Milord Vischer/ der von Ilyr. Majestät in grosser Acht und Werth gehalten wurde / hierunter gebraucht/ welcher des Vice Roy Mißhandlen zuförderst umbständlich vorgetragen/ und dabey/ wie das gethane Votum illegitimum sey/ dannenhero legitimè wohl geändert werden könne und solle/ so beweglich demonstriret/ daß endlich auch der König die Todes-Sentenz ratificiren und unterschreiben müssen.

Drauf den Grafen von Staffort/ daß er sich zum Tode bereiten solle/ angedeutet / und ihme deswegen dieser Ertz-Bischoff sammt andern zugegeben worden.

Solchem nach hat man den 6. und 7. May eine Trauer-Bühne auf Tour-Hill zur Execution aufgeschlagen/ und wurden den 8. bey anbrechenden Tage zehen Verordnete der Versammlung/ nemlich 6. aus dem Ober- und 4. aus dem Unter-Haus gesendet/ den Gefangenen aus dem Tour zu holen/ und bey seinem Tode gegenwärtig zu seyn.

Was er vor seiner Hinrichtung/ so wohl gegen das Volck als andere gerede/ und wie er gantz unerschrocken zum Tode gangen/ ist in den

Englischen Memorial fol 16. & seqq. wie auch Neugeharnischten Groß-Britannien vom 75. bis 86. Blat nach der Länge zu lesen.

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[21/0031] Religion in Irrland/ und zum wenigsten der protestirenden Unterdrückung/ wo nicht Schwächung/ oder gäntzlichen Ausrottung derselben zu thun gewefen seyn. Von dem Unterhause wurd er zum dritten mahl vor einen Verräther erkläret/ die Sentenz den 8. (17.) April zu Papier gebracht/ und neben einer Bittschrifft durch der Stadt Londen deputirte in das Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig Oberhaus eingegeben/ und zugleich auf die Administration der Justiz so eiferig gedrungen/ daß niemand an denen dem König bewilligten vier Subsidien etwas contribuiren wollen/ es sey denn die Sentenz zur Execution vollzogen. Darüber die Soldatesca, so von diesem Geld bezahlet/ und weiter geführet werden sollen/ zu meuteni_ en angefangen/ daß der General über die Engeländer Herr Graf von Holland gnug zu stillen gehabt / und der Schottische Feld-Marschal S. Leßly den König persvadiren müssen/ die Execution über die delinqventen ergchen zu lassen/ so gerne hätte der König seinem Grafen von Staffort und Vice-Roy das Leben gefristet/ denn er ein Gelübde gethan/ daß ihm das Leben nicht genommen werden solte/ und deshalber scharff im Parlement geredet; es wurde aber der Ertz-Bischoff von Irland Milord Vischer/ der von Ilyr. Majestät in grosser Acht und Werth gehalten wurde / hierunter gebraucht/ welcher des Vice Roy Mißhandlen zuförderst umbständlich vorgetragen/ und dabey/ wie das gethane Votum illegitimum sey/ dannenhero legitimè wohl geändert werden könne und solle/ so beweglich demonstriret/ daß endlich auch der König die Todes-Sentenz ratificiren und unterschreiben müssen. Drauf den Grafen von Staffort/ daß er sich zum Tode bereiten solle/ angedeutet / und ihme deswegen dieser Ertz-Bischoff sammt andern zugegeben worden. Solchem nach hat man den 6. und 7. May eine Trauer-Bühne auf Tour-Hill zur Execution aufgeschlagen/ und wurden den 8. bey anbrechenden Tage zehen Verordnete der Versammlung/ nemlich 6. aus dem Ober- und 4. aus dem Unter-Haus gesendet/ den Gefangenen aus dem Tour zu holen/ und bey seinem Tode gegenwärtig zu seyn. Was er vor seiner Hinrichtung/ so wohl gegen das Volck als andere gerede/ und wie er gantz unerschrocken zum Tode gangen/ ist in den Englischen Memorial fol 16. & seqq. wie auch Neugeharnischten Groß-Britannien vom 75. bis 86. Blat nach der Länge zu lesen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/31>, abgerufen am 24.11.2024.